Generalvollmacht so in Ordnung?

Hallo, ich habe eine Generalvollmacht verfasst Könnt Ihr einmal drüber lesen, ob ich etwas vergessen habe, oder das ob in Ordnung ist. Gruß jordon Ich, die unterzeichnete Frau Renate Mustermann, geboren am …, wohnhaft Musterstraße 3 in Musterhausen erteile hiermit Herr Max Mustermann, geboren am …, wohnhaft Musterstraße 4 in Musterhausen, Generalvollmacht. I. Vermögensangelegenheiten Die Vollmacht umfasst insbesondere: Die Verfügung über alle meine Vermögensangelegenheiten, einschließlich der Verwaltung meines Vermögens, die Einziehung von Forderungen und die Entgegennahme von Zahlungen und Leistungen. Für die Verfügung über meine Konten bei der Bank wird zur gegebenen Zeit eine institutseigene Bankvollmacht erstellt. Die Vollmacht beinhaltet auch: Verträge aller Art in meinem Namen abzuschließen oder aufzulösen, Vergleiche einzugehen, Verzichte zu erklären und Nachlässe zu bewilligen, mich als Erben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmer, Beschenkten oder Schenkenden zu vertreten, alle meine Versorgungs-, Renten-, Steuer- und sonstigen Behörden- und Sozialhilfeangelegenheiten zu regeln bzw. die entsprechenden Leistungen für mich zu beantragen, geschäftsähnliche Handlungen für mich vorzunehmen (z.B Mahnungen, Fristsetzungen, Mitteilungen), die Vertretung bei allen Anträgen und Verfahrenshandlungen gegenüber Sparkassen, Banken, Versicherungen, Krankenund Pflegekassen, Behörden, Ämtern, Gerichten, der Telekommunikationsgesellschaften und der Deutschen Post AG. Die Vollmacht umfasst ausdrücklich auch: Die Aufenthaltsbestimmung, den Abschluss und die Kündigung von Vereinbarungen mit Pflegediensten, Kliniken, Alters- und Pflegeheimen (einschließlich der Bestellung von Sicherungshypotheken auch für den Sozialhilfeträger), die Berechtigung meine Post entgegenzunehmen, anzuhalten und zu öffnen sowie die Fernmeldeeinrichtung um- und abzumelden. Die Vollmacht umfasst insbesondere auch: Alle Handlungen, die mit meinem Ableben erforderlich werden, die Entscheidung über die Form meiner Bestattung und die Entgegennahme von Sterbegeldern und ihre Quittierung, sowie die Inbesitznahme und Verwaltung meines Nachlasses bis zur amtlichen Feststellung der Erben.    II. Gesundheits- und Behandlungsvorsorge Mein Bevollmächtigter darf in meinem Namen in eine Untersuchung meines Gesundheitszustandes, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff einwilligen, auch wenn die begründete Gefahr besteht, dass ich aufgrund der Maßnahme sterben oder einen schweren und länger andauernden gesundheitlichen Schaden erleiden kann. Er muss dazu die vorherige Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes nach § 1904 BGB einholen. Der Bevollmächtigte kennt meine Einstellung zu Krankheit und Sterben. Er genießt mein volles Vertrauen und tritt in allen Angelegenheiten in meine Rechte gegenüber Ärzten, Kliniken, Hospizen etc. ein. Er kann Entscheidungen über Untersuchungen, Heilbehandlungen, ärztliche Eingriffe und Pflegehandlungen, einschließlich einer Sterbebegleitung treffen. Er kann von den behandelnden Ärzten, der Klinik etc. alle nötigen Auskünfte und Informationen verlangen, Krankenunterlagen einsehen und auch deren Herausgabe an Dritte bewilligen. Ich entbinde die Betroffenen hierzu von ihrer Schweigepflicht.   III. Untervollmacht, Bereiung von §181 BGB. Gültigkeit der Vollmacht Die Vollmacht schließt die Befreiung der Bevollmächtigten von den Beschränkungen des § 181 BGB ein. Die Bevollmächtigte ist ferner berechtigt, im Einzelfall Untervollmacht zu erteilen. Diese Vollmacht gilt über meinen Tod hinaus. Die Vollmacht kann jederzeit von mir oder nach meinem Ableben von meinen Erben widerrufen werden

Hi Jordon,
ich denke, Du willst zu viel auf einmal. Das funktioniert in Deutschland lange noch nicht so. Den Notar/RA interessiert der „Gesundheitsquatsch“ nicht und den Arzt nicht Deine Verfügungen über Rechtsvertretungen - im schlimmsten Fall lehnen es beide ab, weil sie die Hälfte nicht kapieren.

Du solltest verschiedene Vollmachten aufsetzen, mit denen dann die jeweilige „Amtsperson“ auch was anfangen kann: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung etc. Damit können die einzelnen Personen, denen Du was vorgeben willst, auch mittlerweile so langsam was anfangen.

Sei auch vorsichtig mit der Nennung konkreter Paragrafen. Besonders im BGB hats da schön böse Überraschungen gegeben, weil ein § plötzlich aufgehoben und durch eine § … a, b oder c - Variante ersetzt wurde. Schreib aus, was Du meinst.

Übrigens: Ich weis ja nicht, wie alt Du bist, aber wem willst Du Dich mit der o.g. Vollmacht so komplett „ausliefern“? Dein Entwurf gilt komplett und uneingeschränkt - normalerweise legt man Bedingungen fest (z.B. eingeschränkte Willensbekundungsmöglichkeiten, Koma o.ä.). So viele Vollmachten würde ich noch nicht einmal meiner lieben Mutter zugestehn!

Hallo,
danke für deine Antwort.
Meine Oma ist Vollmachtgeber und ich bin Bevollmächtigter.
Ich bin rund um die Uhr für Sie da, wohne in der gleichen Wohnung. ich benötige so eine Generalvollmacht die alles abdeckt.
Meist du im großen und ganzen geht diese Generalvollmacht so?

Gruß

jordon

Hallo, es liest sich erstmal gut, aber Generallvollmachten sind nicht gerne gesehen, lieber für alles eine einzelne aufstellen. Das Bundesjustizministerium stellt Beispiele nach dem neuesten Recht bereit.

MfG

Hallo jordan,

Was genau möchtest du mit dieser vollmacht bezwecken? Inhaltlich recht gut geworden jedoch müsstest du diese vollmacht bei einem notar vorlegen!

Na ja, beachte meine Hinweise in der Antwort. Manche Ärzte tun sich schwer, eine Vollmacht zu akzeptieren, die nicht original wie das Muster einer Patientenverfügung aussieht, andererseits haben manche Rechtsanwälte oder Behörden Probleme mit so einer „Generalvollmacht“ und wollen lieber das Standardmuster einer Vorsorgevollmacht sehen.
Sieh Dir noch einmal genau den Wiki-Artikel an:

http://de.wikipedia.org/wiki/Vorsorgevollmacht

Dort findest Du auch Vorlagen.

guten Abend,
Folgendes ist keine Rechtsauskunft, sondern nur die freiw., hilfsbereite u. kostenfreie Weitergabe von langjährigen Praxiserfahrungen:
Der Begriff Generalvollmacht widerspricht sich mit der detaillierten Aufzählung einzelner Handlungen. Sie laufen Gefahr, dass Sie bestimmte Handlungen u.U. ausgelassen haben und die unvorhergesehen notwendig werden könnten Die Notare haben eine treffendere und schlankere Formulierung vorrätig. In guten Schreibwarengeschäften gibts sie auch. Zu dem Teil Vorsorgevollmacht kann ich leider nichts beitragen.
Mit freundlichen Grüßen
H.G.

Guten Morgen jordon,

leider hat mir www Deine Anfrage erst heute weitergeleitet.
Nachdem diese schon vom Juli ist, hoffe ich, dass Du bereits gute Lösungsansätze bekommen hast.
Liebe Grüße Bernd

Für den Fall, dass dieser Sachverhalt noch nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst wurde, kann ich Ihnen folgendes Muster für eine Generallvollmacht empfehlen:

http://www.jurarat.de/vollmacht-muster-vorlage

Ich möchte Sie an der Stelle darauf hinweisen, dass eine Generallvollmacht sehr viel Macht in die Hände eines anderen Menschens legt. Und somit auch sehr viele Mißbrauchsmöglichkeiten.

Ich rate Ihnen daher zu einer zeitlich und inhaltlich beschränkten Vollmacht, welches i.d.R. den selben Zweck erfüllt, aber nicht dieses Risiko eingeht.

Am Besten lassen Sie sich Vollmachten von einem Notar anfertigen. Je nachdem, wofür die Vollmacht ist, kostet es auch nicht sehr viel.

Für den Fall, dass dieser Sachverhalt noch nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst wurde, kann ich Ihnen folgendes Muster für eine Generallvollmacht empfehlen:

Generalvollmacht Vorlage

Ich möchte Sie an der Stelle darauf hinweisen, dass eine Generallvollmacht sehr viel Macht in die Hände eines anderen Menschens legt. Und somit auch sehr viele Mißbrauchsmöglichkeiten.

Ich rate Ihnen daher zu einer zeitlich und inhaltlich beschränkten Vollmacht, welches i.d.R. den selben Zweck erfüllt, aber nicht dieses Risiko eingeht.

Am Besten lassen Sie sich Vollmachten von einem Notar anfertigen. Je nachdem, wofür die Vollmacht ist, kostet es auch nicht sehr viel.

Für den Fall, dass dieser Sachverhalt noch nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst wurde, kann ich Ihnen folgendes Muster für eine Generallvollmacht empfehlen:

http://www.jurarat.de/vollmacht-muster-vorlage

Ich möchte Sie an der Stelle darauf hinweisen, dass eine Generallvollmacht sehr viel Macht in die Hände eines anderen Menschens legt. Und somit auch sehr viele Mißbrauchsmöglichkeiten.

Ich rate Ihnen daher zu einer zeitlich und inhaltlich beschränkten Vollmacht, welches i.d.R. den selben Zweck erfüllt, aber nicht dieses Risiko eingeht.

Am Besten lassen Sie sich Vollmachten von einem Notar anfertigen. Je nachdem, wofür die Vollmacht ist, kostet es auch nicht sehr viel.

Guten Tag,