Generalvollmacht über psychisch kranke Person

Hallo,

ich habe die Suchfunktion benutzt und auch Google reichlich bemüht, leider habe ich keine Antwort auf meine Frage gefunden.
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand behilflich sein kann.

Nehmen wir folgende Situation an:

  • Personen A & B leben mit dem alkoholkranken Vater zusammen, da Mutter vor einiger Zeit ausgezogen ist

  • Vater befand sich in stationärer ärtztlicher Behandlung, wg. Alkoholsucht und weiterer psychischer Probleme (4 Wochen)

  • Befunde wurden vor A&B versteckt, keine genaue Diagnose, nur schwammige Information über Depression, Psychose und Alkoholsucht

  • nach Heimkehr völlige Perspektivlosigkeit, keinerlei Ansporn zu irgendwelchen Tätigkeiten, stark erhöhter Alkoholkonsum und Einnahme von Schlaftabletten (aufgrund von schlafstörung)

  • zweimaliger Bewusstseinsverlust mit Rettungswageneinsatz (gerufen von A&B)

  • Unfähigkeit Geschäfte zu erledigen, nicht mehr in der Lage Unterschrift für Überweisungen zu tätigen oder sich zu artikulieren

Nun meine Frage:
Welche Möglichkeiten gibt es? Generalvollmacht, Betreuungsverfügung? A&B haben keine finanziellen Mittel (über die der Vater jedoch verfügt) um Rechnungen zu zahlen oder nötige Reparaturen vornehmen zu lassen. Der Vater ist teilweise unzurechnungsfähig. Er lässt nicht mit sich reden und würde einer Vollmacht nicht zustimmen. Zudem ist die Frage ob er durch die Psychose etc. überhaupt noch geschäftsfähig ist. Der Zustand ist labil und ändert sich im Laufe des Tages stark.

Wir haben über eine Generalvollmacht nachgedacht, allerdings muss er dafür sein Einverständnis geben, was er nicht tun wird. Ohne Befunde lässt sich aber auch keine psychische Erkrankung nachweisen.

Ich hoffe wirklich, dass jemand helfen kann.

Liebe Grüße,

Lotte

Hallo,

hier solltest du eigentlich die nötigen Basisinformationen finden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuung_(Recht)

&Tschüß
Wolfgang

Hi Lotte,

bitte wende Dich mit Deiner Frage an den Sozialpsychiatrischen Dienst - die sind genau für solche Fälle eingerichtet:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialpsychiatrischer_D…

Gruß,
Anja

Hallo,

eine Vollmacht kann nur in freiem Willen und bei klarem Bewusstsein des Bevollmächtigenden wirksam erteilt werden.

In Fällen wie diesem sollte man sich mit der Anregung der Einrichtung einer Betreuung an das zuständige Amtsgericht wenden. Es gibt hierfür im Internet diverse Vordrucke, die aber nicht zwingend sind. Wichtig ist nur eine sachliche Schilderung der gesundheitlichen und insbesondere psychischen Verfassung, aktuell nicht geregelte Dingen, …

Das Gericht wird dann ein Gutachten einholen, und einen Betreuer einsetzen, soweit notwendig. Die Kinder können auch anbieten, die Betreuung selbst übernehmen zu wollen.

Gruß vom Wiz