Nachdem der TE ja jetzt endlich nicht mehr mit Äpfel und Birnen, sondern mit Zahlen rechnet, glaube ich, das Problem erkannt zu haben.
Ich denke, es liegt am Progressionsvorbehalt.
Beispiel:
Zu versteuerndes Einkommen 82.267
ESt 2008 Splittingtabelle: 19.278
=((((228,74*(((82267/2)-12739)/10000))+2397)*(((82267/2)-12739)/10000))+989)*2
Progressionseinkünfte: 5950 (stimmts?)
ESt 2008:
ESt auf 82267 + 5950 = 21.516 (entspricht einem Steuersatz von 24,3898%)
24,3898 % von 82.267 = 20.064 (die Differenz zu 20.067 sind Rundungsfehler)
Surprise, Surprise, die Berechnung des Finanzamtes passt…
