Generelle Frage zu Nebenkosten

person a bezahlte bislang immer 307,- € miete inkl. nebenkosten für eine 54,5 m² große wohnung in einem zweifamilienhaus. eine abrechnung wurde nie gemacht, es war immer eine pauschale. die heizkosten wurden schon immer von person a direkt mit dem versorger abgerechnet, da eigene therme.

jetzt hat person a einen balkon angebaut bekommen und der lebensgefährte ist mit in die wohnung gezogen.

vermieter möchte nun 50,- € mehr für den balkon und 30,- € mehr „nebenkosten“ für die weitere person. (sind schon mal 26% mehr als bislang).

ferner möchte er aber in zukunft die nebenkosten aufschlüsseln und somit auch abrechnen (was ja irgendwie den 30,- € mehr widerspricht).

in der einen wohnung lebt person a mit lebensgefährten, in der anderen wohnung 3 personen (wobei eine 4. dauergast ist).
person a nebst lebensgefährten ist berufstätig, nur abends und am wochenende zuhause, gewaschen wird nur am wochenende.
der andere haushalt ist tagsüber teils zuhause, waschen täglich.

nun die fragen:

macht es da überhaupt sinn eine nebenkostenaufschlüsselung zu machen??
wenn ja: wäre es bei den gegebenheiten fair, die kosten einfach pro person zu berechnen? es gibt z. b. keine wasseruhr, heizkosten werden direkt vom mieter bezahlt. kann man den einbau von wasseruhren fordern?

bei der alten miete ergab sich ein m² preis von 5,63 € inklusiv nebenkosten (neu: 6,46 €) gibt es einen prozentsatz für die nebenkosten den man da rausziehen kann um an den m² preis der kaltmiete zu kommen?

Hallo Whitby (wir versuchen hier immer freundlich zu sein),

ich versuche mich mal an der Vielfalt des Fragenkatalogs. :smile:

person a bezahlte bislang immer 307,- € miete inkl.
nebenkosten für eine 54,5 m² große wohnung in einem
zweifamilienhaus. eine abrechnung wurde nie gemacht, es war
immer eine pauschale. die heizkosten wurden schon immer von
person a direkt mit dem versorger abgerechnet, da eigene
therme.

Was steht im Mietvertrag? Wenn dort steht: Betriebskosten (oder Nebenkosten) sind pauschal im Mietzins von XY enthalten, dann hat der VM schlechte Karten. Denn er kann keine weiteren Kosten auf den Mieter umlegen. Steht dort aber: Betriebskosten sind nach § 27 blablabla der Betriebskostenverordnung zu entrichten, dann hat der Mieter schlechte Karten denn damit gilt der gesamte Katalog der umlagefähigen Betriebskosten dieser Verordnung als auf den Mieter zu übertragende Kosten.

jetzt hat person a einen balkon angebaut bekommen und der
lebensgefährte ist mit in die wohnung gezogen.

vermieter möchte nun 50,- € mehr für den balkon und 30,- €
mehr „nebenkosten“ für die weitere person. (sind schon mal 26%
mehr als bislang).

Durch einen Balkon erweitert sich der Wohnraum und zählt in der Regel zur Hälfte zu den Wohnquadratmetern dazu. Ob das mit den 50,- € dann so hinkommt, muss der Mieter wissen.

Ein Partner der mit in eine Wohnung einzieht wird auf jeden Fall zu den Verbrauchsgütern wie Heizung, Wasser usw. dazugerechnet.

ferner möchte er aber in zukunft die nebenkosten aufschlüsseln
und somit auch abrechnen (was ja irgendwie den 30,- € mehr
widerspricht).

Das ist jetzt allerdings schwierig. Da wir hier keine Kenntnis über den Wortlaut des Mietvertrages haben, ist nicht zu entscheiden, ob tatsächlich eine Warmmiete vereinbart wurde (also inkl. aller NK) oder ob nur nie abgerechnet wurde.

in der einen wohnung lebt person a mit lebensgefährten, in der
anderen wohnung 3 personen (wobei eine 4. dauergast ist).
person a nebst lebensgefährten ist berufstätig, nur abends und
am wochenende zuhause, gewaschen wird nur am wochenende.
der andere haushalt ist tagsüber teils zuhause, waschen
täglich.

Tja, so ist das Leben. Warmmieten haben ihre Vor- und eben auch Nachteile. Ausserdem: Weiss denn der Mieter, welchen Pauschalbetrag die Nachbarn bezahlen?

nun die fragen:

macht es da überhaupt sinn eine nebenkostenaufschlüsselung zu
machen??
wenn ja: wäre es bei den gegebenheiten fair, die kosten
einfach pro person zu berechnen? es gibt z. b. keine
wasseruhr, heizkosten werden direkt vom mieter bezahlt. kann
man den einbau von wasseruhren fordern?

Wenn eine genaue Nebenkostenabrechnung gemacht wird, dann muss der VM natürlich auch genau abrechnen. Hierzu sollte er einen Vorschlag machen, wie er die Kosten nachweisen und umlegen will. Gängig ist nach Personenzahl und Quadratmetern abzurechnen. Bei Heizkosten müssen eigentlich min. 50% max. 70% über den Verbrauch abgerechnet werden, max. 50% bis min. 30% können dann nach dem o.g. Schema abgerechnet werden.

Das mit den Wasseruhren kann ich nicht beantworten.

bei der alten miete ergab sich ein m² preis von 5,63 €
inklusiv nebenkosten (neu: 6,46 €) gibt es einen prozentsatz
für die nebenkosten den man da rausziehen kann um an den m²
preis der kaltmiete zu kommen?

Nicht wenn es sich um eine pauschale Warmmiete handelt, soweit ich weiss.

Wichtig ist jetzt in diesem Fall ganz genau abzustimmen, was wie abgerechnet werden soll und was im Mietvertrag eigentlich vereinbart ist.

Gruß
Nita

Hallo Whitby (wir versuchen hier immer freundlich zu sein),

hallo allerseits! (normalerweise begrüße ich immer zuerst, aber wegen der hinweise und so wollte ich so sachlich wie möglich bleiben)

ich versuche mich mal an der Vielfalt des Fragenkatalogs. :smile:

person a bezahlte bislang immer 307,- € miete inkl.
nebenkosten für eine 54,5 m² große wohnung in einem
zweifamilienhaus. eine abrechnung wurde nie gemacht, es war
immer eine pauschale. die heizkosten wurden schon immer von
person a direkt mit dem versorger abgerechnet, da eigene
therme.

Was steht im Mietvertrag? Wenn dort steht: Betriebskosten
(oder Nebenkosten) sind pauschal im Mietzins von XY enthalten,
dann hat der VM schlechte Karten. Denn er kann keine weiteren
Kosten auf den Mieter umlegen. Steht dort aber: Betriebskosten
sind nach § 27 blablabla der Betriebskostenverordnung zu
entrichten, dann hat der Mieter schlechte Karten denn damit
gilt der gesamte Katalog der umlagefähigen Betriebskosten
dieser Verordnung als auf den Mieter zu übertragende Kosten.

es gab bislang keinen mietvertrag! jetzt soll erst einer aufgesetzt werden.

jetzt hat person a einen balkon angebaut bekommen und der
lebensgefährte ist mit in die wohnung gezogen.

vermieter möchte nun 50,- € mehr für den balkon und 30,- €
mehr „nebenkosten“ für die weitere person. (sind schon mal 26%
mehr als bislang).

Durch einen Balkon erweitert sich der Wohnraum und zählt in
der Regel zur Hälfte zu den Wohnquadratmetern dazu. Ob das mit
den 50,- € dann so hinkommt, muss der Mieter wissen.

Ein Partner der mit in eine Wohnung einzieht wird auf jeden
Fall zu den Verbrauchsgütern wie Heizung, Wasser usw.
dazugerechnet.

ferner möchte er aber in zukunft die nebenkosten aufschlüsseln
und somit auch abrechnen (was ja irgendwie den 30,- € mehr
widerspricht).

Das ist jetzt allerdings schwierig. Da wir hier keine Kenntnis
über den Wortlaut des Mietvertrages haben, ist nicht zu
entscheiden, ob tatsächlich eine Warmmiete vereinbart wurde
(also inkl. aller NK) oder ob nur nie abgerechnet wurde.

wie schon gesagt - es gab bisher keinen!

in der einen wohnung lebt person a mit lebensgefährten, in der
anderen wohnung 3 personen (wobei eine 4. dauergast ist).
person a nebst lebensgefährten ist berufstätig, nur abends und
am wochenende zuhause, gewaschen wird nur am wochenende.
der andere haushalt ist tagsüber teils zuhause, waschen
täglich.

Tja, so ist das Leben. Warmmieten haben ihre Vor- und eben
auch Nachteile. Ausserdem: Weiss denn der Mieter, welchen
Pauschalbetrag die Nachbarn bezahlen?

es ist KEINE warmmiete! heizkosten werden separat vom mieter direkt an das versorgungsunternehmen gezahlt!

nun die fragen:

macht es da überhaupt sinn eine nebenkostenaufschlüsselung zu
machen??
wenn ja: wäre es bei den gegebenheiten fair, die kosten
einfach pro person zu berechnen? es gibt z. b. keine
wasseruhr, heizkosten werden direkt vom mieter bezahlt. kann
man den einbau von wasseruhren fordern?

Wenn eine genaue Nebenkostenabrechnung gemacht wird, dann muss
der VM natürlich auch genau abrechnen. Hierzu sollte er einen
Vorschlag machen, wie er die Kosten nachweisen und umlegen
will. Gängig ist nach Personenzahl und Quadratmetern
abzurechnen. Bei Heizkosten müssen eigentlich min. 50% max.
70% über den Verbrauch abgerechnet werden, max. 50% bis min.
30% können dann nach dem o.g. Schema abgerechnet werden.

Heizkosten fallen weg! ginge also „nur“ um wasser, müll, schornsteinfeger etc.

Das mit den Wasseruhren kann ich nicht beantworten.

bei der alten miete ergab sich ein m² preis von 5,63 €
inklusiv nebenkosten (neu: 6,46 €) gibt es einen prozentsatz
für die nebenkosten den man da rausziehen kann um an den m²
preis der kaltmiete zu kommen?

Nicht wenn es sich um eine pauschale Warmmiete handelt, soweit
ich weiss.

KEINE warmmiete!

Wichtig ist jetzt in diesem Fall ganz genau abzustimmen, was
wie abgerechnet werden soll und was im Mietvertrag eigentlich
vereinbart ist.

Gruß
Nita

Vielen Dank und viele Grüße
Tanja

Hallo,

es handelt sich schon um eine Warmmiete, denn mit den Heizkosten hat der Vermieter ja nichts am Hut.

Wenn noch kein Mietvertrag existiert sollte schleunigst einer gemacht werden und in diesem auch die Abrechnung der NK aufgeschlüsselt sein.
Müll, Wasser, Grundsteuer, Versicherungen, Schornsteinfeger, Strassenreinigung, Hausstrom etc.
Entweder wird nach Verbrauch abgerechnet oder nach qm, wobei man sich manchmal mit einer Pauschale besser steht, obwohl kein Vermieter letztendlich drauflegen will.
Sind keine Wasseruhren da kann man eigentlich nur nach Personenzahl abrechnen, alles übrige über qm.

Und ob ein Balkon 50,00 € mehr Miete bedeutet? Wie groß ist das Teil? Davon 50% und das mal dem qm-Preis für deine Wohnung wäre angemessen.

Korrekt ist auch, dass bei Einzug einer 2. Person die NK erhöht werden, denn der Verbrauch ist ja bezüglich Wasser etc. höher.

Gruß

Und ob ein Balkon 50,00 € mehr Miete bedeutet? Wie groß ist
das Teil? Davon 50% und das mal dem qm-Preis für deine Wohnung
wäre angemessen.

das wären dann knapp 10,- € pro qm anrechenbare Fläche :o(
… wobei nach aktueller wohnflächenverordnung ja sogar nur 1/4 angerechnet wird.