Hallo Whitby (wir versuchen hier immer freundlich zu sein),
ich versuche mich mal an der Vielfalt des Fragenkatalogs. 
person a bezahlte bislang immer 307,- € miete inkl.
nebenkosten für eine 54,5 m² große wohnung in einem
zweifamilienhaus. eine abrechnung wurde nie gemacht, es war
immer eine pauschale. die heizkosten wurden schon immer von
person a direkt mit dem versorger abgerechnet, da eigene
therme.
Was steht im Mietvertrag? Wenn dort steht: Betriebskosten (oder Nebenkosten) sind pauschal im Mietzins von XY enthalten, dann hat der VM schlechte Karten. Denn er kann keine weiteren Kosten auf den Mieter umlegen. Steht dort aber: Betriebskosten sind nach § 27 blablabla der Betriebskostenverordnung zu entrichten, dann hat der Mieter schlechte Karten denn damit gilt der gesamte Katalog der umlagefähigen Betriebskosten dieser Verordnung als auf den Mieter zu übertragende Kosten.
jetzt hat person a einen balkon angebaut bekommen und der
lebensgefährte ist mit in die wohnung gezogen.
vermieter möchte nun 50,- € mehr für den balkon und 30,- €
mehr „nebenkosten“ für die weitere person. (sind schon mal 26%
mehr als bislang).
Durch einen Balkon erweitert sich der Wohnraum und zählt in der Regel zur Hälfte zu den Wohnquadratmetern dazu. Ob das mit den 50,- € dann so hinkommt, muss der Mieter wissen.
Ein Partner der mit in eine Wohnung einzieht wird auf jeden Fall zu den Verbrauchsgütern wie Heizung, Wasser usw. dazugerechnet.
ferner möchte er aber in zukunft die nebenkosten aufschlüsseln
und somit auch abrechnen (was ja irgendwie den 30,- € mehr
widerspricht).
Das ist jetzt allerdings schwierig. Da wir hier keine Kenntnis über den Wortlaut des Mietvertrages haben, ist nicht zu entscheiden, ob tatsächlich eine Warmmiete vereinbart wurde (also inkl. aller NK) oder ob nur nie abgerechnet wurde.
in der einen wohnung lebt person a mit lebensgefährten, in der
anderen wohnung 3 personen (wobei eine 4. dauergast ist).
person a nebst lebensgefährten ist berufstätig, nur abends und
am wochenende zuhause, gewaschen wird nur am wochenende.
der andere haushalt ist tagsüber teils zuhause, waschen
täglich.
Tja, so ist das Leben. Warmmieten haben ihre Vor- und eben auch Nachteile. Ausserdem: Weiss denn der Mieter, welchen Pauschalbetrag die Nachbarn bezahlen?
nun die fragen:
macht es da überhaupt sinn eine nebenkostenaufschlüsselung zu
machen??
wenn ja: wäre es bei den gegebenheiten fair, die kosten
einfach pro person zu berechnen? es gibt z. b. keine
wasseruhr, heizkosten werden direkt vom mieter bezahlt. kann
man den einbau von wasseruhren fordern?
Wenn eine genaue Nebenkostenabrechnung gemacht wird, dann muss der VM natürlich auch genau abrechnen. Hierzu sollte er einen Vorschlag machen, wie er die Kosten nachweisen und umlegen will. Gängig ist nach Personenzahl und Quadratmetern abzurechnen. Bei Heizkosten müssen eigentlich min. 50% max. 70% über den Verbrauch abgerechnet werden, max. 50% bis min. 30% können dann nach dem o.g. Schema abgerechnet werden.
Das mit den Wasseruhren kann ich nicht beantworten.
bei der alten miete ergab sich ein m² preis von 5,63 €
inklusiv nebenkosten (neu: 6,46 €) gibt es einen prozentsatz
für die nebenkosten den man da rausziehen kann um an den m²
preis der kaltmiete zu kommen?
Nicht wenn es sich um eine pauschale Warmmiete handelt, soweit ich weiss.
Wichtig ist jetzt in diesem Fall ganz genau abzustimmen, was wie abgerechnet werden soll und was im Mietvertrag eigentlich vereinbart ist.
Gruß
Nita