Generelle Frage zur Rechtschutzversicherung

Angenommen, der A schließt irgendwann mal eine Rechtschutzversicherung ab, heiratet dann später die B. Hat dann künftig nur der A Anspruch auf diese Rechtschutzversicherung oder greift die dann auch für B und die Kinder?

Wenn es um eine Rechtschutzversicherung und nicht um eine Haftpflichtversicherung handelt, ist die Rechtsschutzversicherung i.d.R. auf A beschränkt; trifft jedoch nur dann zu, wenn es sich um eine übliche für Privatpersonen handelnde Rechtsschutzversicherung handelt.

hier kommt es auf den jeweiligen Vertrag an. Wurde er abgeschlossen auf einen Mehrpersonenhaushalt, dann ist die zukünftige Ehefrau mitversichert.

Angenommen, der A schließt irgendwann mal eine
Rechtschutzversicherung ab, heiratet dann später die B. Hat
dann künftig nur der A Anspruch auf diese
Rechtschutzversicherung oder greift die dann auch für B und die Kinder?

Wenn es ein Familientarif ist, ja. Wenn es sein Singletarif ist, nein.

A kann jetzt einen Singletarif abschließen und nach der Gründung des gemeinsamen Haushaltes (Heirtat nicht notwendig) in den Familientarif wechseln.

Wie viele Fragen hier im Forum kann man die nur beantworten, indem man man in die eigenen Unterlagen schaut.