Generlvollmacht Schweigepflicht

Moin,
ich habe eine notariele Generalvollmacht für meinen Partner.Kann ich damit auch einen Zahnarzt von der Schweigepflicht entbinden?
Danke

Hallo Stina,

ich habe eine notariele Generalvollmacht für meinen
Partner.Kann ich damit auch einen Zahnarzt von der
Schweigepflicht entbinden?

Selbstverständlich. Natürlich nur dann, wenn Dein Partner nicht dazu in der Lage ist, d. h.er ist nicht ansprechbar oder gestorben.

Gruß
Gero

Guten Tag,
danke für die Antwort!
Mein Partner ist für Monate auf einem Seeschiff und kommt nicht nach Deutschland! Reicht dann meine Generallvollmacht für unseren Zahnarzt aus?!
Stina Lohmann

Hallo Stina,

Mein Partner ist für Monate auf einem Seeschiff und kommt
nicht nach Deutschland! Reicht dann meine Generallvollmacht
für unseren Zahnarzt aus?!

Mit einer Generalvollmacht kann man absolut alles machen, wenn in ihr ein solcher Fall (Nichterreichbarkeit) vorgesehen ist.

Eurem Zahnarzt würde aber mit Sicherheit auch ein Fax von Deinem Partner mit einer schriftlichen Entbindung von der Schweigepflicht reichen.

Gruß
Gero

Guten Tag,
vielen Dank! So mache ich das!
Gruß Stina
P.S. Gebe Info wie es ausgegangen ist

Guten Tag,

ich war gestern bei unserem Zahnarzt und habe alles vorgelegt , die not. Generl-Vollmacht plus einer Mail meines Patners mit schriftlicher Erklärung-Entbindung der Scheigepflicht- mit Unterschrift und Erklärung.Er will prüfen. Das ganze geht nun schon über Wochen.
Was kann ich noch tun!?
Welche Schritte kann ich einleiten um das ganze etwas zubeschleunigen?!
Bis dann
Stina

Hallo Stina,

ich war gestern bei unserem Zahnarzt und habe alles vorgelegt , die not. Generl-Vollmacht plus einer Mail meines Patners mit schriftlicher Erklärung-Entbindung der Scheigepflicht- mit Unterschrift und Erklärung. Er will prüfen.

Das ganze geht nun schon über Wochen.
Was kann ich noch tun!?

Das Verhalten des Kollegen ist völlig unverständlich, es sei denn Dein Partner verklagt ihn gerade. Wenn das der Fall ist, kann Euch ohnehin nur Euer Anwalt helfen, wenn das nicht der Fall ist solltest Du folgendes machen:

Setze ihm schriftlich (per Einschreiben!!) ein Frist von 2 Wochen für die Überlassung von Kopien der Behandlungsunterlagen und Röntgenaufnahmen (Originale bekommst Du nämlich nicht).

Diese Kopien mußt Du übrigens bezahlen. Verweise in Deinem Schreiben darauf, daß Du bei Nichteinhaltung der Frist die zuständige Zahnärztekammer und einen Anwalt einschalten wirst.

Wenn er auf diese Fristsetzung auch nicht reagiert, mußt Du tatsächlich einen Anwalt und die Zahnärztekammer einschalten.

Das kann ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, denn das weiß sogar der dickköpfigste Zahnarzt daß Du eine Recht auf Überlassung von Kopien (gegen Bezahlung) der gesamten Behandlungsunterlagen hast.

Ohne Fristsetzung scheinst Du allerdings nicht weiter zu kommen.

Gruß
Gero

Hallo Gero,
danke für Deine Info’s! Ich bin schon wirklich verzweifelt! Nein, mein Partner will unseren Zahnarzt nicht verklagen. ( Noch nicht…, wenn das so weiter geht…)Wir hatten nie Probleme mit ihm. Wir , mein Partner, will diesen Zahnarzt nur von seiner Schweigepflicht gegenüber einer Versicherung entbinden. Kostenübernahme für eine Wurzelbehandung…, nichts großes eigentlich…,zumal dieser Zahnarzt die Behandlung nicht durchgeführt hat, sondern ein Endodontologe.Tolle Sache, finde ich!Dort gab es auch keine Probleme.
Meine Vermutung, das ist der Grund für diese unglaubliche Verzögerung…
Wäre dies eine Erklärung…?
Lieber Gruß und Danke!!!
Stina

Ot, Sehr seltsam
Hallo

Ich kann mir vorstellen das es aber äußerst selten ist das ein Patient der verstorben ist zum Zahnarzt geht :smile:

Gruß Ma-kani

Guten Tag,

mein Partner ist nicht verstorben!!!

Manchmal wird eine Vollmacht auch wenn der Partner aus anderen Gründen verhindert ist! Das gibt es auch!!!
Seht auch in meinem Beitrag!

Danke für diese so nette Antwort!

Stina