Genickbruch - nach NotOP Zwangsverlegung in nicht geeignetes Krankenhaus

Wir haben in der Familie jemanden, der vor einer Woche per Notfall in ein nicht selbst gewähltes Krankenhaus eingeliefert wurde. Da das Krankenhaus keine geeinete Behandlungsmöglichkeit hatte, wurde Notfallmässig verlegt in ein geeignetes Krankenhaus, wo sofort eine NotOP erfolgte. Die OP hat funktioniert, jedoch sind derzeit noch besondere Pflege und spezifische therapeutische Behandlungen nötig. Nun will man - ohne Einwilligung des Patienten wieder zurück in das erste - nicht geeignete Krankenhaus zurück verlegen.
Der Patient ist nun nach 6 Tagen voller Angst und Sorge, dass das weniger geeignete Krankenhaus weder vom Pflegepersonal noch von den therapeuthischen Bedingungen geeignet ist, seinen Bedürfnissen zu entsprechen.
Die psychische Belastung, die aus der puren Todesangst entspringt (die Gefahr einer Querschnittslähmung bzw. eines Todes im Falle einer fehlenden pflegerischen und therapeutischen Leistung ist noch nicht gebannt), und die Argumente der nicht geeigneten Spezial-Station in dem Krankenhaus werden einfach ignoriert, nur aus dem Umstand, dass der Notfall im „falschen Krankenhaus“ eingeliefert wurde.
Ich dachte, man hätte freie Klinikwahl - kann man dagegen etwas tun.

LG
Rosa

Hallo Viloletta,

das kann man von der Ferne natürlich nicht gut beurteilen, ganz abgesehen davon, dass ich für so etwas nicht der Experte bin.
Sprecht doch mit Eurer Krankenkasse, ob sie die Behandlung im jetzigen Krankenhaus weiterhin bezahlen würde.

Alles Gute
Ullrich Sander

Hallo,
ohne alle Details zu kennen, erscheint mir der geschilderte Ablauf korrekt. Vermutlich hat der Notarzt bzw. der Rettungsassistent die Ersteinweisung veranlasst. Das aufnehmende Krankenhaus hat dann den Patienten zu einer OP in ein anderes Haus verlegt und der Patient kommt zur weiteren Behandlung wieder zurück. Auch das entspricht dem üblichen Vorgehen und ist sowohl für den Behandlungserfolg wie auch für die DRG Abrechnung korrekt und üblich. Das erste Krankenhaus wird den Patienten auch nur dann wieder aufnehmen, wenn eine qualifizierte Versorgung gewährleistet ist.
Alles Gute und viele Grüße