Wir haben in der Familie jemanden, der vor einer Woche per Notfall in ein nicht selbst gewähltes Krankenhaus eingeliefert wurde. Da das Krankenhaus keine geeinete Behandlungsmöglichkeit hatte, wurde Notfallmässig verlegt in ein geeignetes Krankenhaus, wo sofort eine NotOP erfolgte. Die OP hat funktioniert, jedoch sind derzeit noch besondere Pflege und spezifische therapeutische Behandlungen nötig. Nun will man - ohne Einwilligung des Patienten wieder zurück in das erste - nicht geeignete Krankenhaus zurück verlegen.
Der Patient ist nun nach 6 Tagen voller Angst und Sorge, dass das weniger geeignete Krankenhaus weder vom Pflegepersonal noch von den therapeuthischen Bedingungen geeignet ist, seinen Bedürfnissen zu entsprechen.
Die psychische Belastung, die aus der puren Todesangst entspringt (die Gefahr einer Querschnittslähmung bzw. eines Todes im Falle einer fehlenden pflegerischen und therapeutischen Leistung ist noch nicht gebannt), und die Argumente der nicht geeigneten Spezial-Station in dem Krankenhaus werden einfach ignoriert, nur aus dem Umstand, dass der Notfall im „falschen Krankenhaus“ eingeliefert wurde.
Ich dachte, man hätte freie Klinikwahl - kann man dagegen etwas tun.
LG
Rosa