Genötigter Drängler !

Hast Du den eingefügten Link nicht gelesen? Da steht weder was
vom Abstand noch von der Anzahl der Lichtsignalgebung
(Lichthupe)!
Bei Benutzen der Lichthupe (ob 1 bis >100mal steht da
nicht!!!) kann es bis zum Freiheitsentzug reichen.

Ja habe ich!
Und dort steht: „Wer andere Verkehrsteilnehmer mit Lichthupe nötigt“
2 Worte: Lichthupe und nötigen
Lichthupe zu benutzen ist nicht gleich Nötigung, es ist laut StVO sogar erlaubt zur Bekanntmachung von Überholabsichten.

Wenn du der Argumentation nicht einverstanden bist, dass „mit Lichthupen nötigen“ darin besteht, den Mindestabstand zu unterschreiten und Lichthupe mehrmals /dauernd einzusetzen, dann stell die Frage, worin besteht „Nötigung mit Lichthupe“.

Eventuell gibt es ja auch noch andere Meinungen.

Gruß!
T.

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