Genötigter Drängler !

Hallo Allwissende!

Folgende Situation passierte Bürger A.
Bürger A muss von B nach C und benutzt die BAB (welche keine Geschwindigkeitsbegrenzung hat, es schönes trockenes Sommerwetter war und der Verkehr auch friedlich langhin rollte). Bis Bürger A auf Bürger D (Mann mit Hut und Wackeldackel neben Klopapierrolle auf der Heckablage) aufrollte. Es gaschah auf der LINKEN Spur. Auf der rechten Spur gab es Lücken ohne Ende, wo jeder normale PKW Platz für sich gefunden hätte. Also fuhr Bürger A erstmal mit mittlerer Geschwindigkeit hinter Bürger D hinter her. Nach einigen km wollte sich Bürger A mal bei Bürger D (welcher immernoch die linke Spur benutzte) bemerkbar machen um in ordnungsgemäß zu Überholen.

Blinken ist ja „BÄH“,
Lichthupe ist noch „BÄHER“,
und Rechtsüberholen doch eher ein „NO-GO“ !!!

Also fuhr Bürger A immer dichter auf Bürger D auf, um sich immer größer in Bürger D’s Rückspiegeln zu zeigen.

Das sah aber von einer Brücke aus Bürger E, welcher feinste Elektronik bei sich hatte. Dieser schickte alsbald Bürger A eine Rechnung mit Betrag: (Unglaublich)

Nun aber die eigentliche Frage:

Wie hätte sich Bürger A verhalten sollen, ohne mit dem Gesetz oder anderen Vorschriften, Verordnungen etc. in Konflikt zu geraten ???

Auf kompetente Antworten freue ich mich und bedanke mich schon im Voraus!

VG Thomas

Lichthupe ist noch „BÄHER“,

nein, darf schon.

und Rechtsüberholen doch eher ein „NO-GO“ !!!

Ja, aber manche Autos haben doch eine hörbare Hupe, deines nicht?

Also fuhr Bürger A immer dichter auf Bürger D auf, um sich

Das ist halt noch no-go-er. (Rammen oder Schußwaffengebrauch wäre übrigens noch verbotener.
Unter bestimmten Bedingungen hättest Du Unterstützung der amerikanischen Luftwaffe anfordern können, aber das wird derzeit noch diskutiert.)

Das heißt nicht, daß der alte Mann auf der leeren Autobahn langsam auf der Überholspur fahren darf. Darauf würde ich schon bestehen, Du hast ja einen amtlichen Beweis. Wenn der Mann zu alt ist zum Autobahnfahren, dann gehört er nicht mehr auf die Autobahn.

Gruß

Marzeppa

Hallo Marzeppa!

Hast Du dir mal meinen UND deinen Text durchgelesen, BEVOR Du ihn abgeschickt hast?

VG Thomas

Hallo!

Du darfst die Lichthupe einmal (!) benutzen, um Deine Überholabsicht anzuzeigen.
Den Sicherheitsabstand musst Du einhalten, wobei es auch hier Urteile bzgl. kurzfristiger Unterschreitung gibt.

Fahrtrichtungsanzeiger (BLinker) darf man nicht benutzen.

Rechts Überholen ist ebenso verboten, ausser im Kolonnenverkehr bis 80 Km/h und 20 Km/ Delta-V.

Somit bleibt Dir, immer mal wieder aufzublenden und dem Burschen ggf. anzuzeigen.
Das würde ich in diesem Falle auch tun.

Gruß,
M.

Guten Morgen!

Blinken ist ja „BÄH“,

Well, it’s a dirty job, but someone’s gotta do it … § 5 Abs. 4a StVO. Vom Blinken ist auch noch keiner gestorben.

Lichthupe ist noch „BÄHER“,

Wenn Du die Lichthupe schon eklig findest, hast Du noch nie jemanden sich übergeben gesehen … aber auch hier sollte man sich hin und wieder überwinden, § 5 Abs. 5 StVO.

und Rechtsüberholen doch eher ein „NO-GO“ !!!

Na das stimmt ja mal, § 5 Abs. 1 StVO.

Also fuhr Bürger A immer dichter auf Bürger D auf, um sich
immer größer in Bürger D’s Rückspiegeln zu zeigen.

So, jetzt kommen wir in den Bereich, in dem schon so einige Menschen gestorben sind. Wie dämlich kann man denn sein?

Wie hätte sich Bürger A verhalten sollen, ohne mit dem Gesetz
oder anderen Vorschriften, Verordnungen etc. in Konflikt zu
geraten ???

Licht- und Schallzeichen sind erlaubt, ob man sich jetzt davor ekelt oder nicht. Wenn man den Sicherheitsabstand einhält, ist man auch kein Drängler.

Wieso zweifelst Du?

1 „Gefällt mir“

Hallo,
Bürger A hätte einfach die Verkehrsregeln beachten sollen. Es gibt und es gab keinen Grund, das Leben Dritter oder das eigene durch eine Nötigung in Form von Drängeln zu riskieren.
Nur weil anderer Verkehrsteiler sich gegebenfalls rechtswidrig verhalten begründet das keine „Selbstjustiz“
gruss

Hi

Drängeln ist bäh, Lichthupe (1x um aufnmerksam zu machen und nicht während man mit rauchenden Reifen von 340 auf 130 abbremst)
ist durchaus erlaubt und tolerabel. Ich persönlich finde finde einen gesetzten Blinker als freundlichen Hinweis auf die Überholabsicht auch nicht als störend so lage er nicht in Kombination mit s.o. und/oder auffahren bis zur Unschärfe des Nummernschilds bei Weitsichtigen erfolgt. Dichtes Auffahren ist mE das gefährlichste und unangenehmste…
Vielleicht nur meine Meinung…
your PITA

tja viel kann man da nicht machen.
ich würde sagen mal die gefühle und emotionen unter kontrolle halten einfach rechts rüber fahren und den dirty job einen anderen deppen erledigen lassen und sich die sache von weitem ansehen.
h.

2 „Gefällt mir“

Hallo Mathias!

Das nenne ich jetzt mal (von dem bisher Gelesenem), mal ne kompetente Antwort. Danke für Deine schnelle Info! :smile:

Bürger A und mir war es bisher nur bekannt, dass (wenn wer auch immer von hinten) links blinkt oder die Lichthupe benutzt, wegen Nötigung zur Verantwortung gezogen wird.
Daher auch die Frage von Bürger A: „Wie verhält man sich richtig ???“

VG Thomas

Guten Morgen,

Was ist eigentlich nicht verständlich bei:
> Du darfst die Lichthupe einmal (!) benutzen, um Deine Überholabsicht anzuzeigen.

???
genervten Gruß
T.

1 „Gefällt mir“

Moin,

Fahrtrichtungsanzeiger (BLinker) darf man nicht benutzen.

Das steht wo? Immerhin handelt es sich doch um einen Überholvorgang, wenn man sich auf der linken Spur befindet.

Danke,
-Efchen

Tach!

Fahrtrichtungsanzeiger (BLinker) darf man nicht benutzen.

Das steht wo?

Das kann ich Dir nicht sagen, ich kenne nur die üblichen Urteile.

Immerhin handelt es sich doch um einen
Überholvorgang, wenn man sich auf der linken Spur befindet.

Auf der Autobahn in Deutschland blinkt man nur zum Spurwechseln, nicht während des gesamten Überholvorganges.

Interessanterweise wird seitens der Gerichte der Blinker üblicherweise als Nötigung gesehen, während einmal aufblenden o.k. ist.

Wenn Du hier tiefer einsteigen möchtest, wende Dich an einen Verkehrsrechtler.
Ich habe hier lediglich auf die Frage geantwortet, was man machen kann und was eben nicht.

Gruß,
M.

Hallo,

Das kann ich Dir nicht sagen, ich kenne nur die üblichen
Urteile.

Aha. Du verrätst uns doch sicher auch, wo man die im Internet nachlesen kann?

Ich habe hier lediglich auf die Frage geantwortet, was man
machen kann und was eben nicht.

Eben. Und da sollte man in einem Expertenforum auf Nachfrage schon etwas mehr bieten können als ‚übliche Urteile‘ ohne Quellenangabe.
Gruß
loderunner (ianal)

1 „Gefällt mir“

tut mir leid aber expertenforum eher wohl zickenkrieg…
das musste ich jetzt mal loswerden.

1 „Gefällt mir“

Interessanterweise wird seitens der Gerichte der Blinker
üblicherweise als Nötigung gesehen, während einmal aufblenden
o.k. ist.

ja vieles wird komischerweise gleich als nötigung gesehen. so zb auch die hupe.
es ist legitim außerorts seine überholabsicht durch kurze schall und leuchtzeichen anzukündigen. nötigung wird es erst, wenn der sicherheitsabstand unterschritten wird.
viele kraftfahrer haben aber damit ein problem, weil sie sich sofort angesprochen fühlen. das ist eher ein problem der psychologie.
hauptmann

Hallo Teufelchen!

Ich verstehe nicht warum Du „genervt“ grüßt?

Vielleicht wäre das ja mal interessant:
http://www.bussgeldkatalog.biz/news/905.html

Um es kurz zu machen: Wie darf Mann/Frau sich offiziell bei Linkespurschleichern bemerkbar machen???

Grüße

Thomas

Guten Abend!

Ich verstehe nicht warum Du „genervt“ grüßt?
Um es kurz zu machen: Wie darf Mann/Frau sich offiziell bei
Linkespurschleichern bemerkbar machen???

Du verstehst nicht, warum man genervt ist?
Ich verstehe mittlerweile auch, warum du das nicht verstehst.
Da du nun zig mal die Antwort bekommen hast, und noch immer dieselbe Frage wieder und wieder stellst.

Erwartest du, dass jeder Autobahnschleicher seine Handynummer auf dem Nummernschild anzeigt, damit man anrufen kann und bitten beiseite zu fahren?
Wenn dich ein Schleicher am zügigen Fortkommen hindert, fahre maximal bis zum Sicherheitsabstand auf, betätige einmal max. zweimal kurz (!) die Lichthupe und hoffe der Schleicher wacht auf.
Das ist alles was du in dem Moment darfst. Punkt aus!
Und das ist keine Drängelei.

Drängeln ist den Sicherheitsabstand unterschreitend am Nummernschild hängend dauerhaft aufzublenden und eventuell nebenbei noch wild gestikulierend den Vogel zeigen.

Wenn oben beschriebenes Verfahren nicht zum Ziel führt, fahre man entweder solange hinter dem Schleicher unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes her in der Hoffnung er verflüchtigt sich oder weicht auf den rechten Fahrstreifen aus und wartet den Versuch des Nachfolgers ab.

So was möchtest du nun noch wissen?
*gähn*
Gruß!
T.

3 „Gefällt mir“

Guten Abend!

Wenn dich ein Schleicher am zügigen Fortkommen hindert, fahre
maximal bis zum Sicherheitsabstand auf, betätige einmal max.
zweimal kurz (!) die Lichthupe und hoffe der Schleicher wacht
auf.
Das ist alles was du in dem Moment darfst. Punkt aus!
Und das ist keine Drängelei.

Hast Du den eingefügten Link nicht gelesen? Da steht weder was vom Abstand noch von der Anzahl der Lichtsignalgebung (Lichthupe)!
Bei Benutzen der Lichthupe (ob 1 bis >100mal steht da nicht!!!) kann es bis zum Freiheitsentzug reichen.

Nun nochmal kurz die eigentliche Frage:

„Wie macht Mann/Frau sich straffrei bemerkbar ???“

Grüße

Thomas

Hast Du den eingefügten Link nicht gelesen? Da steht weder was
vom Abstand noch von der Anzahl der Lichtsignalgebung
(Lichthupe)!
Bei Benutzen der Lichthupe (ob 1 bis >100mal steht da
nicht!!!) kann es bis zum Freiheitsentzug reichen.

Ja habe ich!
Und dort steht: „Wer andere Verkehrsteilnehmer mit Lichthupe nötigt“
2 Worte: Lichthupe und nötigen
Lichthupe zu benutzen ist nicht gleich Nötigung, es ist laut StVO sogar erlaubt zur Bekanntmachung von Überholabsichten.

Wenn du der Argumentation nicht einverstanden bist, dass „mit Lichthupen nötigen“ darin besteht, den Mindestabstand zu unterschreiten und Lichthupe mehrmals /dauernd einzusetzen, dann stell die Frage, worin besteht „Nötigung mit Lichthupe“.

Eventuell gibt es ja auch noch andere Meinungen.

Gruß!
T.

1 „Gefällt mir“