Lichthupe zu benutzen ist nicht gleich Nötigung, es ist laut
StVO sogar erlaubt zur Bekanntmachung von Überholabsichten.
Steht Wo ???
Grüße
Thomas
Lichthupe zu benutzen ist nicht gleich Nötigung, es ist laut
StVO sogar erlaubt zur Bekanntmachung von Überholabsichten.
Steht Wo ???
Grüße
Thomas
§5 abs.5 stvo
das problem liegt nicht wie mache ich mich bemerkbar, sondern: warum bemerkt der vordermann nicht seinen behindernden fahrstil. entweder durch seine einstellung zum straßenverkehr oder mangelnde fahrfähigkeiten ggf. im ungünstigsten fall beides zusammen.
beide fahrer befinden sich nun in einer aggressionsspirale die mind von einem von beiden durchbrochen werden muss. darum schaue ich mir sowas meist wie schon beschrieben von weiten an.
h.
Hallo1
Steht Wo ???
Seit etwa zwei Tagen in dieser Antwort auf deine Frage:
/t/genoetigter-draengler/5580962/5
Gruß,
Max
das problem liegt nicht wie mache ich mich bemerkbar, sondern:
warum bemerkt der vordermann nicht seinen behindernden
fahrstil. entweder durch seine einstellung zum straßenverkehr
oder mangelnde fahrfähigkeiten ggf. im ungünstigsten fall
beides zusammen.
Soweit gehen wir mit.
beide fahrer befinden sich nun in einer aggressionsspirale die
mind von einem von beiden durchbrochen werden muss.
Das sehen wir anders! Der EINE der das durchbrechen muss/will/soll ist doch eher der „Hintermann“.
darum
schaue ich mir sowas meist wie schon beschrieben von weiten
an.
h.
Wenn es denn immer so ginge!!! Aber Zeit- und Termindruck sagen Dir bestimmt auch etwas ?!?!?!
Danke für diese doch kompetente Aussage, und wir sind wieder bei der Ursprungsfrage !!!
Grüße
Thomas
In §§ ausgedrückt ???
Grüße
Thomas
In §§ ausgedrückt ???
Warum liest Du nicht einfach die Antwort, auf die ich verlinkt habe? Da steht alles drin, auch die §§.
M.
Hallo Denker !
§5 (5) gefällt mir genauso gut wie:
http://www.bussgeldkatalog.biz/news/905.html
Um es kurz zu machen: Wie darf Mann/Frau sich offiziell bei Linkespurschleichern bemerkbar machen???
Grüße
Thomas
Also gut !
Da ich ja schon mitbekommen habe, dass sich hier diverse „Kaparazitäten“ versammelt haben, möchte ich noch einmal die alles entscheidende Frage zum UP stellen !!!
„Wie verhällt sich Mann/Frau in einer Situation wie im UP???“
Grüße
Thomas
D.C. adä lib.
Hallo!
§5 (5) gefällt mir genauso gut wie:
http://www.bussgeldkatalog.biz/news/905.html
Ich sehe da keinen Widerspruch - man darf mit Ausreichend Abstand die Lichthupe einsetzen, um auf sich aufmerksam zu machen, aber nicht durch den Gebrauch der Lichthupe andere nötigen. Ähnlich hat das ja bereits Teufelchen geschrieben:
/t/genoetigter-draengler/5580962/20
Um es kurz zu machen: Wie darf Mann/Frau sich offiziell bei
Linkespurschleichern bemerkbar machen???
Ich sehe eigentlich keinen Grund, an der Beschreibung von Teufelchen zu zweifeln:
/t/genoetigter-draengler/5580962/18
Gruß,
Max
Hallo,
Hast Du den eingefügten Link nicht gelesen?
Ich lese da: „Gemäß STVO Strafgesetzbuch § 240 ist dies Nötigung und wird mit Bußgeld oder bis zu drei Jahre Haft bestraft.“
Es gibt kein STVO Strafgesetzbuch, also offensichtlich ein äußerst kompetent geschriebener Artikel.
Es gibt einen §240 StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html), aber da findet man nichts über eine Lichthupe. Oder würdest Du das Ding als ‚Gewalt‘ oder ‚empfindliches Übel‘ bezeichnen? Oder ist es prinzipiell verwerflich, eine Lichthupe zu benutzen (warum gibt es sie dann überhaupt)?
Und für den Blinker gilt das gleiche. Ganz im Unterschied zum dichten Auffahren…
Gruß
loderunner (ianal)
tut mir leid aber expertenforum eher wohl zickenkrieg…
das musste ich jetzt mal loswerden.
Ja. Und das sagt genau der richtige ‚Experte‘.
Seit wann darf man hier nicht mehr nach Quellen für eine Behauptung fragen? Noch dazu, wenn etwas nachweislich falsches behauptet wird (was ein Blick in §5StVO, http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_05.php, ganz schnell zeigt)?
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo,
„Wie verhällt sich Mann/Frau in einer Situation wie im UP???“
wie in andern Fällen von Rechtsverstößen auch: man wendet je nach Laune alle legalen Mittel an (hier: Blinken, Lichthupe, aber keinesfalls dichtes Auffahren oder rechts überholen) und macht bei Nichterfolg eine Anzeige beim nächsten Polizeirevier.
Selbstjustiz ist nicht, das ist schon seit mehreren Wochen verboten. Auch im Straßenverkehr.
Gruß
loderunner (ianal)
Wenn es denn immer so ginge!!! Aber Zeit- und Termindruck
sagen Dir bestimmt auch etwas ?!?!?!
Zeit- und Termindruck berechtigen also zu asozialem Verhalten?
Schonmal was von „früher aufstehen/losfahren“ gehört?
Sorry, aber das musste jetzt raus…
seit wann darf man nicht aus eigenen erfahrungen und selbst erarbeiteten schöpfen. paragraphen nachquatschen kann jeder.
nach deiner methode käme die menschheit nicht vom fleck.
genau diese paragraphenheinis sind meist die jenigen, die sich als oberlehrer im straßenverkehr aufspielen wollen.
ganaugenommen bräuchten wir nur 1 paragraphen und zwar §1 abs.1u.2.
wenn alle so fahren würden, dann gabs keine probleme. nur der mensch hat emotionen und gefühle. das ist das problem.
du kannst mich jetzt hinstellen wie du willst, doch daran erkenne ich deinen horizont.
hauptmann
Um es kurz zu machen: Wie darf Mann/Frau sich offiziell bei
Linkespurschleichern bemerkbar machen???
Herzlichen Glückwunsch!
Du versuchst herauszufinden, wielange du Leute mit ein und derselben Frage beschäftigen kannst, bevor sie dich ignorieren?
seit wann darf man nicht aus eigenen erfahrungen und selbst
erarbeiteten schöpfen.
Seit das hier ein Expertenforum ist.
paragraphen nachquatschen kann jeder.
Du bewiesenermaßen nicht.
nach deiner methode käme die menschheit nicht vom fleck.
Nach Deiner Methode gäbe es sie gar nicht mehr. Sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit ist keine sonderlich gute Idee, wenn man mit gefährlicherem als einer Banane umgeht.
genau diese paragraphenheinis sind meist die jenigen, die sich
als oberlehrer im straßenverkehr aufspielen wollen.
Sagte der, der die Paragraphen nur von weitem kennt.
ganaugenommen bräuchten wir nur 1 paragraphen und zwar §1
abs.1u.2.
Die anderen kennst Du ja auch nicht.
du kannst mich jetzt hinstellen wie du willst, doch daran
erkenne ich deinen horizont.
Dazu müsstest Du erstmal über Deinen Tellerrand blicken können.
Gruß
loderunner
Guten Abend!
Das kann ich Dir nicht sagen, ich kenne nur die üblichen
Urteile.
Aha. Du verrätst uns doch sicher auch, wo man die im Internet
nachlesen kann?
Nein. Wieso?
Ich habe hier lediglich auf die Frage geantwortet, was man
machen kann und was eben nicht.
Eben. Und da sollte man in einem Expertenforum auf Nachfrage
schon etwas mehr bieten können als ‚übliche Urteile‘ ohne
Quellenangabe.
Ich beziehe mich hier auf Erfahrungswerte aus dem bekannten- und Kollegenkreis und die Aussagen zweier mir bekannter Polizisten, die bereits als Zeugen an solchen Gerichtsverfahren beteiligt waren.
Quellen darfst Du Dir natürlich gerne suchen, ich werde das nicht tun. Wir sind hier ja nicht beim Staatsexamen und ich habe niemals behauptet, Rechtsgelehrter zu sein.
Möglicherweise ist ja ein Praxisbeispiel hier eher hilfreich, als ein anderslautendes, 15 Jahre altes Amtsgerichtsurteil. Das mag der Fragesteller bitte selbst bewerten, I´m outta here…
Gruß,
M.
puhhh…jetzt bin ich aber fertig…lach
naja der klügere gibt nach.
naja der klügere gibt nach.
sagte der dümmere auf der Flucht.