Genötigter Drängler !

Guten Morgen!

Blinken ist ja „BÄH“,

Well, it’s a dirty job, but someone’s gotta do it … § 5 Abs. 4a StVO. Vom Blinken ist auch noch keiner gestorben.

Lichthupe ist noch „BÄHER“,

Wenn Du die Lichthupe schon eklig findest, hast Du noch nie jemanden sich übergeben gesehen … aber auch hier sollte man sich hin und wieder überwinden, § 5 Abs. 5 StVO.

und Rechtsüberholen doch eher ein „NO-GO“ !!!

Na das stimmt ja mal, § 5 Abs. 1 StVO.

Also fuhr Bürger A immer dichter auf Bürger D auf, um sich
immer größer in Bürger D’s Rückspiegeln zu zeigen.

So, jetzt kommen wir in den Bereich, in dem schon so einige Menschen gestorben sind. Wie dämlich kann man denn sein?

Wie hätte sich Bürger A verhalten sollen, ohne mit dem Gesetz
oder anderen Vorschriften, Verordnungen etc. in Konflikt zu
geraten ???

Licht- und Schallzeichen sind erlaubt, ob man sich jetzt davor ekelt oder nicht. Wenn man den Sicherheitsabstand einhält, ist man auch kein Drängler.