Liebe/-r Experte/-in,
ich habe von einer Genossenschaft ein Mietzusage für den 1. Juni 2010, noch keine Genossenschaftsanteile gezahlt und somit auch noch keinen Mietvertrag unterschrieben. Kann ich von der Anmietung der Wohnung, trotz Mietzusage, zurücktreten. Bei unserem erneuten Besuch in der Wohnung haben wir festgestellt, dass mehrere Kinder auf der Grünfläche Fussball spielen und wir eine ruhige Wohnung suchen.
LG RD
Hallo
leider habe ich von Genossenschaftsangelegenheiten keine Ahnung. Kann dieses Mal nicht helfen.
Gruß Lutz
ich habe von einer Genossenschaft ein Mietzusage für den 1.
Juni 2010, noch keine Genossenschaftsanteile gezahlt und somit
auch noch keinen Mietvertrag unterschrieben. Kann ich von der
Anmietung der Wohnung, trotz Mietzusage, zurücktreten. Bei
unserem erneuten Besuch in der Wohnung haben wir festgestellt,
dass mehrere Kinder auf der Grünfläche Fussball spielen und
wir eine ruhige Wohnung suchen.
LG RD