Mal angenommen, jemand tritt einer Genossenschaft bei.
Wie gestaltet sich denn dann die steuerliche Behandlung, wenn die Genossenschaft
Gewinne abwirft …
Verluste einfährt?
Wie sieht der Aufwand bei der Einkommenssteuererklärung aus? Muss jemand dafür viel Zeit aufwenden?
Frdl. Gruss
Marian
Gewinne abwirft …
Verluste einfährt?
hallo,
wie bei einer kapitalgesellschaft. steuerliche auswirkungen hat es nur, wenn gewinne ausgezahlt werden, diese sind dann kapitalerträge i.S.d. § 20 I Nr. 1 EStG:
**Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören
- Gewinnanteile (Dividenden), Ausbeuten und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie an bergbautreibenden Vereinigungen, die die Rechte einer juristischen Person
haben."
verluste sind nicht verrechenbar (trennung zwischen gesellschafts- und gesellschafterebene).
vor der beteiligung an einer eG sollte man sich aber genau über die besonderheiten im klaren sein. hinzuweisen wäre hier auf die verschiedenen möglichkeiten, wie der genossenschaftsanteil „verlustig“ gehen kann…
gruss vom
showbee**
Hallo Showbee,
vielen Dank für die ausführliche Beantwortung.
Sofern jemand einen Genossenschaftsanteil besitzt und kein Gewinn erwirtschaftet wurde, muss das irgendwie besonders in der Einkommenssteuererklärung bekannt gegeben werden?
Was meinst Du denn mit den besonderen Hinweisen, wie ein Anteil verlustig gehen kann?
Soweit ich das in Erinnerung habe, gibt es doch keine Nachschusspflicht, oder?
Frdl. Gruss
Marian
Sofern jemand einen Genossenschaftsanteil besitzt und kein
Gewinn erwirtschaftet wurde, muss das irgendwie besonders in
der Einkommenssteuererklärung bekannt gegeben werden?
hi,
nein, nur wenn gewinne verteilt wurden, sind diese anzugeben. durch nichtangabe einer zahl im betreffenden formular, erklärst du ja konkludent, nichts erhalten zu haben.
Was meinst Du denn mit den besonderen Hinweisen, wie ein
Anteil verlustig gehen kann?
naja, ein genossenschaftsbeitritt will gut überlegt sein. das geld ist eben nicht angelegt wie auf einem sparbuch…
gruss vom
showbee
naja, ein genossenschaftsbeitritt will gut überlegt sein. das
geld ist eben nicht angelegt wie auf einem sparbuch…
na - das ist nicht so das problem ;o) du kannst dir ja sicher denken, dass es sich um die einlage bei einer der populären soli-genossenschaften handeln könnte, die derzeit auf dem markt helfen, die unabhängigkeit von redaktionen gegenüber den grossen medienkonglomeraten zu sichern … da gibt es wichtigeres als rendite oder verlust …
trotzdem vielen dank für die hilfe, ich hab nämlich keine lust, neben dem engament auch noch zusätzlich viel verwaltungsaufwand zu investieren ;o)