Guten Tag,
kann man nomaler Weise einen Bausparvertrag auch für den Erwerb von Genossenschafts-Anteilen benutzen?
Wenn ja, muss die Satzung der Genossenschaft dann eine bestimmte Form haben?
Vielen Dank und beste Grüße
Christian Sternberg
Guten Tag,
kann man nomaler Weise einen Bausparvertrag auch für den Erwerb von Genossenschafts-Anteilen benutzen?
Wenn ja, muss die Satzung der Genossenschaft dann eine bestimmte Form haben?
Vielen Dank und beste Grüße
Christian Sternberg
Guten Tag,
der Begriff der Genossenschaft ist nicht präzise genug gefasst.
Jede x-beliebige Volksbank ist auch eine Genossenschaft.
Wenn Sie dort Miteigentümer werden, hat das nichts mit einer
wohnwirtschaftlichen Verwendung zu tun.
Ich kann mir vorstellen, dass ein Eigentümeranteil an einer Wohnungsgenossenschaft dann als wohnwirtschaftliche Verwendung
gesehen werden kann, wenn Sie dadurch konkretes Eigentum an einer
selbstgenutzten Wohnung erwerben. Alles was darüber hinausgeht, liegt
neben der Spur.
Gruß
Günther
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