Guten Abend nochmal,
mir ist gerade noch ein folgender, fiktiver Fall durch den Kopf gegangen. Wie wäre folgende Situation zu beurteilen:
Herr Z muss Hartz 4 beantragen. Nun hat Herr Z ein Vermögen, welches so grade noch im Freibetrag liegt. Allerdings hat Herr Z zusätzlich zum genannten Vermögen einige Geschäftsanteile bei seiner Bank. Diese sind allerdings nicht ohne weiteres auszahlbar. Werden sie trotzdem auf seinen Vermögenfreibetrag angerechnet?
Danke im Vorraus für eure Beurteilung!