Genossenschaftsanteile bei Bank = Vermögen?

Guten Abend nochmal,

mir ist gerade noch ein folgender, fiktiver Fall durch den Kopf gegangen. Wie wäre folgende Situation zu beurteilen:

Herr Z muss Hartz 4 beantragen. Nun hat Herr Z ein Vermögen, welches so grade noch im Freibetrag liegt. Allerdings hat Herr Z zusätzlich zum genannten Vermögen einige Geschäftsanteile bei seiner Bank. Diese sind allerdings nicht ohne weiteres auszahlbar. Werden sie trotzdem auf seinen Vermögenfreibetrag angerechnet?

Danke im Vorraus für eure Beurteilung!

Hallo

Diese sind allerdings nicht ohne weiteres auszahlbar.

Was heißt denn ‚nicht ohne weiteres‘ hier in diesem Falle?

Viele Grüße

Hallo,

mit den Genossenschaftsanteilen ist man anteilig an der Bank beteiligt.
Diese zählen allerrdings nicht zum Vermögen sondern nur deren Ertrag (Dividende),denn in der Regel ist bei Genossenschafts-Banken die Mitgliedschaft von den Anteilen abhängig.

Hallo,

ohne weiteres soll hier bedeuten, dass die Mitgliedschaft bei der Bank beendet werden müsse um die Anteile auszuzahlen, oder dass die Anteile zwar verkauft werden könnten, aber erst zum Ende des Jahres.

Viele Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 Like

Hallo,

danke für Ihre Einschätzung! Aber wie wäre es, wenn der Herr nicht nur den 1 notwendigen Anteil sondern einige mehr hätte? Könnte das Amt nicht darauf bestehen, dass alles notwendige getan würde, um die „unnötigen“ Anteile zu verkaufen?

1 Like

Hallo

danke für Ihre Einschätzung!

Hier ist der gleiche Sachverhalt aber anders eingeschätzt worden:
http://www.sozialhilfe24.de/forum/hartz-iv-4-alg-ii-…

Ich kann mir auch nicht ganz vorstellen, dass Gelder nicht als verwertbares Vermögen zählen, weil man dann nicht mehr Mitglied bei dieser Bank sein kann. Genauso könnte doch einer, der z. B. einen wertvollen Pelzmantel veräußern soll, sagen: Aber dann habe ich doch den Pelz nicht mehr. - Dass es mit Nachteilen verbunden ist, wenn man sein Vermögen verwerten muss, ist ja doch klar.

Man muss es meines Wissens nur dann nicht, wenn es extrem unwirtschaftlich wäre, oder einen am beruflichen Fortkommen hindern würde.

Dividenden sind zunächst jedenfalls nicht Vermögen, sondern Einkünfte.

Viele Grüße

1 Like

Hallo,

nein…Genossenschaftsanteile kann man nicht so einfach veräußern,eben deswegen zählen sie ja auch nicht zum Vermögen…mal weg von der Bank…es gibt ja zum B. auch Wohnungsgenossenschaften,wo man ebenfalls Genossenschaftsanteile erwerben muss,um dort wohnen zu können…

2 Like

Hallo,

nein…Genossenschaftsanteile kann man nicht so einfach
veräußern,eben deswegen zählen sie ja auch nicht zum
Vermögen…mal weg von der Bank

Na um die ging es jedoch nun mal.

es gibt ja zum B. auch Wohnungsgenossenschaften,wo man ebenfalls
Genossenschaftsanteile erwerben muss,um dort wohnen zu können…

Ich denke, dass ist soweit unstrittig und eindeutig geklärt.
Zudem ging es ja um die Anteile, die eben nicht notwendig sind. Man kann sowohl bei Banken als auch Wohnungsgenossenschaften mehr Anteile als notwendig erwerben. Und genau um die geht es hier.
Die können zwar nicht zu jedem beliegen Zeitpunkt zurückgegeben werden, aber doch einmal im Jahr. Es ist zwar nur eine Vermutung, aber ich denke, dass man den entsprechenden Betrag dann schon als verwertbares Vermögen bewerten und die ARGE eine Verwertung verlangen kann. Wie der Betroffenne dann tatsächlich diesen Betrag aufbringt, bleibt ihm ja überlassen. Er kann dazu auch anderes Vermögen einsetzen.
Vielleicht gewährt die ARGE aber auch den entsprechenden Betrag nur als Darlehen, bis die überzähligen Anteile ausgezahlt sind?
So sehen es jedenfalls die Durchführungshinweise der BA unter Punkt 12.9 mit Verweis auf § 9 Abs. 4 SGB II vor.

Grüße

1 Like

Hallo,

das es mit den Arge`n sehr oft im ARGEN liegt,ist dir ja wohl bekannt ???

Nicht umsonst sind seit der Einführung der unseligen HARTZ -IV Gesetze die Sozialgerichte überlastet…

Was von der Bundesanstalt für Arbeit bzw. den Arbeitsgemeinschaften für
„Recht“ verkauft wird,ist keinesfalls immer wirklich Recht…

3 Like

Hallo,

das es mit den Arge`n sehr oft im ARGEN liegt,ist dir ja wohl
bekannt ???
Nicht umsonst sind seit der Einführung der unseligen HARTZ -IV
Gesetze die Sozialgerichte überlastet…
Was von der Bundesanstalt für Arbeit bzw. den Arbeitsgemeinschaften für „Recht“ verkauft wird,ist keinesfalls immer wirklich Recht…

Ist das jetzt ein Beitrag zum Problem oder mehr eine allgemeine Unmutsäußerung zum Gesetz?
Ich denke, dass bei aller berechtigter Kritik, das hier besprochene Problem korrekt gelöst wurde. Warum sollte jemand, mit Vermögen, welches über den Freibeträgen liegt und nicht besonders geschützt ist, Leistungen vom Steuerzahler erhalten, nur weil es nicht ad hoc verwertet werden kann?
In meinen Augen ist da die Gewährung der Leistungen als Darlehen eine faire und praktikable Regelung.

Grüße