Genossenschaftsanteile erwerben

Kann jemand zur Geldanlage Genossenschaftsanteile bei einer Wohnungsgenossenschaft erwerben in Höhe von circa 10.000 Euro wegen der Verzinsung ohne eine Wohnung dort anzumieten?

Danke.

Servus,

alles Nötige steht in § 1 Abs 1 GenG.

Es ist beiläufig kein Zufall, dass die Anteile an einer Genossenschaft ***Geschäfts***anteil heißen.

Kurzer Sinn: Nein, es gibt keine „passive Beteiligung“ an einer Genossenschaft.

Schöne Grüße

MM

Moin,

dagegen spricht erstmal nichts, im Zweifel hilft aber ein Blick in die Satzung der Genossenschaft, der steht es natürlich frei, die Höhe der Einlage zu begrenzen. Habe ich aber noch nie gehört.

Eine Genossenschaft benötigt zunächst Geldgeber, um bauen zu können. Das sollten tunlichst mehr sein als die, die sofort eine Wohnung brauchen.

Gruß
Ralf

Es gibt Genossenschaften, die nehmen überhaupt keine neuen Mitglieder mehr auf. Es gibt welche, die beschränken die Mitglieder auf die Leute, die auch eine Wohnung möchten und es gibt offene Wohnbaugenossenschaften. Siehe z.B. https://www.spar-bau-ma.de/ueber-uns/mitgliedschaft/

Hallo Ralf,

keine Genossenschaft nimmt Genossen auf, die nicht am gemeinsamen Geschäftsbetrieb beteiligt sind. Überhaupt keine.

Kapitalgesellschaften, die „passive“ Geldgeber aufnehmen, sind Aktiengesellschaften, keine Genossenschaften.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Hallo,

Wohnungsgenossenschaften finanzieren ihre Bauvorhaben mitnichten durch die ausgegebenen Genossenschaftsanteile. Vor dem Hintergrund, daß nur Mieter bei der jeweiligen WBG Genossen sein bzw. werden können, macht das auch keinen Sinn. Wer mietet schon eine Wohnung, wenn er deren Bau selber finanzieren muß?

Der Sinn und Zweck einer WBG liegt darin, daß sie von der Körperschaftsteuer befreit ist, sofern ihr die Gemeinnützigkeit attestiert wurde. Deswegen sind bei WBG die Aufwendungen für Steuerberatung und Prüfung regelmäßig höher als die Steuern vom Einkommen und Ertrag, was ansonsten in der freien Wildbahn eher selten ist.

Gruß
C.

1 Like

naja - meine Bank erlaubt bis zu 10 Anteile…

Moin,

der UP wollte wissen, ob er Geschäftsanteile erwerben kann, ohne eine Wohnung anzumieten. Und da behaupte ich aufgrund meiner Erfahrung: Er kann.

Als ich 1976 Genosse wurde, habe ich mich in eine Warteliste eingetragen. 3 Jahre später wurde mir mal mitgeteilt, dass eine Wohnung für mich bereitstünde, die entsprach aber nicht meinen Wünschen. Mitteilung an WG genügte, Das war’s dann auch schon - 1989 bin ich wieder ausgetreten.

Gruß
Ralf

Hallo,

Ich bin Mitglied und Mieter einer Genossenschaft. Bei uns ist es keine Grundvorraussetzung einer Wohnung mieten zu wollen, wenn man Geschäftsanteile erwerben möchte. Allerdings ist es nicht möglich, Geschäftsanteile in Höhe von 10 T€ zu erwerben.

Und genau da liegt bei meiner Genossenschaft der Hase begraben. Es gibt keine Zinsen auf die Anteile. Eventuelle Überschüsse werden versendet, um neu zu bauen, oder Altbestand zu modernisieren, ohne die kompletten Kosten auf die Mieter umzulegen. Wir sehen uns als Genossenschaft der Mitglieder für die Mitglieder. Wir wollen nicht dafür Miete zahlen, dass Außenstehende eine Dividende ohne Gegenleistung erhalten.

Mit anderen Worten: falls Du eine Genossenschaft findest, die Überschüsse an die Mitglieder auszahlt, solltest Du in deren Satzung schauen, ob sie Mitglieder ohne Wohnungswunsch aufnehmen und ob sie den Erwerb so vieler Geschäftsanteile gestatten.

Grüße
Pierre

Ich bedanke mich für die konstruktiven Antworten.