Liebe Wissende,
mal angenommen ein Mieter mietet eine Wohnung,und es wird statt der Kaution ein Genossenschaftsanteil verlangt.Der Mieter Zieht nach 3 Jahren aus,er soll aber vorher seine abkündigung von dem Genossenschaftsanteil unterschreiben.Es wird ihm gesagt dass die Kündigung aber erst 6 Monate nach der Unterschrift in kraft tritt,und dann erst 6 Monate sein Gelg zurück bekommt, also 1 Jahr später.Gibt es so was überhaupt??? Ist so etwas zulässig???
Gruss Skull
Hallo Skull,
… Es
wird ihm gesagt dass die Kündigung aber erst 6 Monate nach der
Unterschrift in kraft tritt,und dann erst 6 Monate sein Gelg
zurück bekommt, also 1 Jahr später.Gibt es so was
überhaupt??? Ist so etwas zulässig???
die Genossenschaft darf gar nicht anders! Dem GenG nach haftet der Genosse bis zum Ende des Geschäftsjahres, in dem er Mitglied war, mit seinem Anteil. Die Auszahlung erfolgt üblicherweise zwischen dem Jahresabschluss für dieses Geschäftsjahr und spätestens 6 Monate nach Ende des Geschäftsjahres. Genossenschaftsmitgliedschaften dürfen nur jeweils zum Geschäftsjahres gekündigt werden.
Alles Gute wünscht
… Michael