Guten Morgen…
zur folgender Problematik würde ich gerne eure Meinung hören.
Eine „ALG II- Aufstockerin“ hat, bevor sie eine solche wurde, eine Wohnung bei einer Wohnungsgenossenschaft gemietet. Für die zu leistetende Einlage in Höhe von ca. 5.000, 00 € hat Sie von dritter Seite ein Darlehen aufgenommen.
Inzwischen ist sie eine „ALG II - Aufstockerin“ und zahlt für das Darlehen monatlich eine Rate in Höhe von € 100, 00.
Meine Frage: Müssten diese monatlichen € 100, 00 den Wohnkosten zugerechnet werden ?
Danke euch