Genossenschaftseinlage- Wohnkosten ?

Guten Morgen…

zur folgender Problematik würde ich gerne eure Meinung hören.

Eine „ALG II- Aufstockerin“ hat, bevor sie eine solche wurde, eine Wohnung bei einer Wohnungsgenossenschaft gemietet. Für die zu leistetende Einlage in Höhe von ca. 5.000, 00 € hat Sie von dritter Seite ein Darlehen aufgenommen.
Inzwischen ist sie eine „ALG II - Aufstockerin“ und zahlt für das Darlehen monatlich eine Rate in Höhe von € 100, 00.

Meine Frage: Müssten diese monatlichen € 100, 00 den Wohnkosten zugerechnet werden ?

Danke euch

Hallo,

Meine Frage: Müssten diese monatlichen € 100, 00 den
Wohnkosten zugerechnet werden ?

Nein. Die Einlage bei einer Genossenschaft bleibt ja Eigentum des Mitgliedes. Beendet man die Mitgliedschaft erhält man die Einlage wieder zurück.

Gruß
Otto