Gentest und Versicherung

Hallo alle,
ich würde zu folgender Diskussion aus dem Freundekreis gerne mal Eure Meinung hören:

Herr A.s Familie ist von einer Erbkranheit betroffen. Herr A hat eine 50:50-Chance, dass er ebenso betroffen ist. Er ist allerdings symptomfrei und selbst bei einem positiven Ergebnis könnte es sein, dass die Krankheit nicht ausbricht. Er möchte aber einfach Bescheid wissen und könnte über einen Gentest Sicherheit erlangen. Nur ist er sich über die Folgen eines solchen Gentests nicht ganz im klaren. Er weiß, dass er bei einem positiven Ergebnis als nicht mehr versicherbar für alle Kranken-, BU- und sontigen Versicherungen gilt - auch wenn die Krankheit bei ihm nicht ausbrechen wird. Das macht ihn unsicher - wer weiß, was noch auf einem zukommt im Leben:smile: Seine Frage: inwiefern unterliegt das Ergebnis eines Gentestes dem Datenschutz? D.h. müßte er es z.B. einer Versicherung mitteilen? Welche „Nachteile“ in welchen Situationen könnten noch entstehen? KÖnnte er event. einen "heimlichen " Gentest machen?

Danke für Meinungen
Ayla

Hallo Ayla,
wie wäre es, wenn er die Genprobe eines guten Freundes, der nicht genannt werden will, abgibt?
Oder die Genprobe eines Herrn Schmitt, wohnhaft nicht mal im Telefonbuch?
Gruß
Axel

Hallo,
also das ist wirklich mal ein komischer Rat. Kann nur hoffen, dass der nicht befolgt wird.
Andreas

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Hallo,
also ich kenne das so, dass die Versicherung den Herrn A nicht zum Gentest schicken wird. Liegt jedoch ein Ergebnis eines Gentests vor, muss das bei den Gesundheitsfragen angegeben werden.

Ob die Gesellschaft den Antrag dann annimmt oder nicht, hängt von der „Gesamtsituation“ ab.

Gruß
Andreas

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