Gentest verboten

Das neue Gesetz ist nun beschlossen. Danach dürfen Firmen, Versicherungen und vermeindliche Väter keine Test machen.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,620…

Nun möchte ich die Meinung aller Foristen zum Thema wissen, um alle Bedenkenträger zu verstehen.

Hallo,
es geht um heimliche Gentests, oder das Arbeitgeber oder Versicherungen einen dazu drängen können, um einen dann entweder zu entlassen oder höhere Beiträge zahlen zu lassen.
Ich finde dieses Gesetz sehr gut, somit ist eine Vision ala ‚Gattaca‘, wo es eine genetische Zwei-Klassen-Gesellschaft gibt, mittelfristig vom Tisch.

es geht um heimliche Gentests, oder das Arbeitgeber oder
Versicherungen einen dazu drängen können, um einen dann
entweder zu entlassen oder höhere Beiträge zahlen zu lassen.
Ich finde dieses Gesetz sehr gut, somit ist eine Vision ala
‚Gattaca‘, wo es eine genetische Zwei-Klassen-Gesellschaft
gibt, mittelfristig vom Tisch.

Hallo,

das mag das Ziel sein. Wie die aktuellen Datenschutz"pannen" vermuten lassen, werden auch in Zukunft alle Mittel und Wege genutzt werden, um an Daten heranzukommen, und seien es irgendwelche Gentests.

Gruß

Nun haben es Frauen einfach, anderen die Kinder unterzuschieben. Schließlich sind heimliche Tests verboten und sonst die Zustimmung der Mutter notwendig.

Moin,

wenn ich mich recht entsinne, kann inzwischen auch ein Gericht einen Vaterschaftstest anordnen. Diese Gerechtigkeitslücke ist also geschlossen.

Grüsse

Jörg

Hallo!

Im verlinkten Artikel heißt es:
„Versicherungsunternehmen dürfen in der Regel bei Vertragsabschluss weder Tests noch Auskünfte über bereits vorgenommene Untersuchungen verlangen. Ausnahmen sind nur bei extrem hohen Versicherungssummen zulässig.“

Unter „extrem hoch“ ist eine Versicherungssumme von 300 T€ oder ein jährlich von der Versicherung zu zahlender Betrag von 30 T€ zu verstehen. 30 T€ p. a. entspricht einem eher durchschnittlichen Jahreseinkommen. Versichert sich also jemand, der eine Familie zu versorgen hat, mit einem keineswegs hohen Betrag gegen Tod oder Erwerbsunfähigkeit, darf eine Versicherung einen Gentest verlangen. Man kann es auch anders ausdrücken: Gentests sollen für die Versicherungswirtschaft als obligatorische Forderung möglich werden. Nur bei geringfügigen Peanutsbeträgen soll es keine Gentests geben.

Daten über genetische Veranlagungen gehören nach meiner Ansicht unter keinen Umständen in fremde Hände. Dass Ergebnisse von Gentests in den Händen einer Versicherungsgesellschaft und in den Händen von deren Angestellten besonders sicher aufgehoben und absolut sicher vor Missbrauch geschützt sind, kann ernsthaft niemand glauben. Solche Daten können in den falschen Händen irreparablen Schaden anrichten. Deshalb halte ich das Gesetz in der aktuellen Form für inakzeptabel.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

stimme deinem Beitrag voll zu.

Den Versicherungsunternehmen wird es durch diese Ausnahmeregelung möglich sein Gendaten zahlreicher Versicherungsnehmer in die Hand zu bekommen. Darauf vertrauen, daß sie diese nicht weiter geben, können wir nicht. Folglich wird, wie bei anderen Datenskandalen, ein Schwarzmarkt mit Gendaten entstehen.

Folgen? Herr X will sich irgendwo bewerben, wird abgelehnt, weil seine Gendaten die 10%ige Möglichkeit einer späteren Erkrankung aufzeigen. Den Grund erfährt er natürlich nicht… Noch viele Möglichkeiten des Mißbrauchs gibt es…

Gruß,
Cantate