Hallo!
Im verlinkten Artikel heißt es:
„Versicherungsunternehmen dürfen in der Regel bei Vertragsabschluss weder Tests noch Auskünfte über bereits vorgenommene Untersuchungen verlangen. Ausnahmen sind nur bei extrem hohen Versicherungssummen zulässig.“
Unter „extrem hoch“ ist eine Versicherungssumme von 300 T€ oder ein jährlich von der Versicherung zu zahlender Betrag von 30 T€ zu verstehen. 30 T€ p. a. entspricht einem eher durchschnittlichen Jahreseinkommen. Versichert sich also jemand, der eine Familie zu versorgen hat, mit einem keineswegs hohen Betrag gegen Tod oder Erwerbsunfähigkeit, darf eine Versicherung einen Gentest verlangen. Man kann es auch anders ausdrücken: Gentests sollen für die Versicherungswirtschaft als obligatorische Forderung möglich werden. Nur bei geringfügigen Peanutsbeträgen soll es keine Gentests geben.
Daten über genetische Veranlagungen gehören nach meiner Ansicht unter keinen Umständen in fremde Hände. Dass Ergebnisse von Gentests in den Händen einer Versicherungsgesellschaft und in den Händen von deren Angestellten besonders sicher aufgehoben und absolut sicher vor Missbrauch geschützt sind, kann ernsthaft niemand glauben. Solche Daten können in den falschen Händen irreparablen Schaden anrichten. Deshalb halte ich das Gesetz in der aktuellen Form für inakzeptabel.
Gruß
Wolfgang