Kann eine nichtberufstätige Ehefrau, die für ca. 5 bis 12 Jahre nach Deutschland gezogen ist aus der Schweiz, in der Schweiz versichert (private Krankenversicherung) bleiben unter Berufung auf Art. 193 VVG, wo einerseits Pflicht deklariert ist, aber unter den Ausnahmen steht: Nicht pflichtig sind Personen, die:…
„2. Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, beihilfeberechtigt sind oder vergleichbare Ansprüche haben im Umfang der jeweiligen Berechtigung…“
Meine Frau hat ja «vergleichbare Ansprüche» mit der CH-Versicherung, die auch alle «Schäden» in DE deckt.
Wir haben da zweierlei Infos: der Versicherungsvertreter in DE macht uns die Hölle heiss, wir müssten unbedingt in DE bei einer DE-Versicherung sein, (Sonst Nachzahlung, Strafverfahren, Schwierigkeiten) und die Schweizer sagen eher : kein Problem, das machen wir oft so. Das genügt um das Deutsche Obligatorium zu erfüllen.
Hintergrund: die Rückkehr in die CH private Krankenkasse ist sehr schwierig, wenn Jahrelang ausgesetzt wurde. Neue Gesundheitsabklärungen, neue Vorbehalte, ev. neue grundsätzliche Ablehnung usw. Darum die Idee, in CH versichert zu bleiben.