Wie heißt dieser Satz richtig:
Für die Einreise nach Frankreich genügt für deutsche Staatsbürger der Personalausweis oder Reisepass.
Für die Einreise nach Frankreich genügen für deutsche Staatsbürger der Personalausweis oder Reisepass.
Ich bin mir zwar recht sicher, will aber trotzdem noch einmal andere Meinungen hören.
Viele Grüße
Heiner
Lieber Heiner,
da EINES der beiden Dokumente (und nicht die Summe der beiden Dokumente) genügt, ist die erste Version mit „GENÜGT“ richtig.
Grüße von JKM
Hallo,
bei „oder“ bezieht sich das Verb auf ein Objekt, also steht es im Singular, hier „genügt“.
Bei „und“ wäre es Plural, dementsprechend „genügen“.
Also ist der erste Satz korrekt.
Gruß Bärbel
Hallo, Heiner
„und“ und „oder“ verbinder zwei Satzteile. Diese sind also als Plural zu betrachten, also muss auch die Verbform den Plural zeigen.
Und somit ist diese Variante
Für die Einreise nach Frankreich genügen für deutsche
Staatsbürger der Personalausweis oder Reisepass.
richtig.
Ich tät auch noch vor den „Reisepass“ den Artikel setzen. Klingt besser!
Gruß Fritz
Meine Meinung:
Der Satz lautet eigentlich:
Für die Einreise nach Frankreich genügt für deutsche
Staatsbürger der Personalausweis.
Für die Einreise nach Frankreich genügt für deutsche
Staatsbürger der Reisepass.
Daher wissen wir, daß das Subjekt des Satzes entweder
„der Personalausweis“ oder „der Reisepass“ ist.
Deshalb schlage ich die erste Schreibweise mit Sicherheit vor.
Nurittin
Hallo,
Richtig:Für die Einreise nach Frankreich genügt für deutsche Staatsbürger der Personalausweis oder Reisepass.
mfg. Susanne
Wie heißt dieser Satz richtig:
Für die Einreise nach Frankreich genügt für deutsche
Staatsbürger der Personalausweis oder Reisepass.
Für die Einreise nach Frankreich genügen für deutsche
Staatsbürger der Personalausweis oder Reisepass.
Nach meiner Logik Singular («genügt»). Wenn beide Papiere erforderlich und mit «und» verbunden wären: Plural.
Hallo, Heiner00,
„genügt“, denn der Personalausweis ist Singular, der Reisepass ebenfalls, beide sind durch oder verbunden, also wird nur jeweils ein Singular oder der andere mit dem Verb genügen verbunden, das folglich auch im Singular stehen muss.
Außerdem würde ich den Artikel beide Mal hinschreiben:
„… genügt … der Personalausweis oder der Reisepass.“
Mit freundlichem Gruß
Ulf Plewa
ich denke von der logik her. es ist eine oder frage die mit dem einen oder anderen schliesst. Also bei der reise genuegt der pa oder pass
„Es genügt der Personalausweis oder Reisepass“ ist korrekt, weil „oder“ eine Alternative ausdrückt, ebenso fragt man ja auch: „Gefällt dir die blaue oder die rote Jacke?“ und nicht „Gefallen dir die rote oder die blaue Jacke?“.
Hoffe, das Wissen bestätigt zu haben.
gohar
6. Februar 2012 um 14:11
11
Hi,
ich bin fuer den ersten Satz.
Dieser Satz ist ganz richtig:
Für die Einreise nach Frankreich genügen für deutsche
Staatsbürger der Personalausweis oder Reisepass.
Viele Grüße,
Dr. Michael Lim
Der reisende Feinschmecker
Da im Kontext der Plural verwendet wird (deutsche Staatsbürger) heißt es „genügen“, bei Singular (EinzelPerson oder allgemein) wäre genügt korrekt.
wegen „oder“ - genügt
Wenn da „und“ stünde: genügen (Für die Einreise genügen der Personalausweis und der Impfausweis.)
Wie heißt dieser Satz richtig:
Für die Einreise nach Frankreich genügt für deutsche
Staatsbürger der Personalausweis oder Reisepass.
Für die Einreise nach Frankreich genügen für deutsche
Staatsbürger der Personalausweis oder Reisepass.