geh einfach mal auf die seite einer deutschen bank und suche
nach einlagensicherung.
Derartige Überheblichkeit ist unnötig und im konkreten Falle
fehl am Platze. Visitenkarten lesen bildet.
Gruß,
Christian
nun überheblich war das nicht genmeint, lediglich als hinweis.
dabei würde mich persönlich interessieren welche bank in deutschland nicht dem einlagensicherungsfonds angehört?
nun überheblich war das nicht genmeint, lediglich als hinweis.
dabei würde mich persönlich interessieren welche bank in
deutschland nicht dem einlagensicherungsfonds angehört?
oben genanntes gilt bei Einlagen. Mal abgesehen davon, ob die Höhe gesetzlich oder über den Verband geregelt ist.
Aber wie ist dass denn bei Genusscheinen? Das sind doch keine Einlagen?
Tendenziell gehts doch wohl in Richtung corporate bond oder aktie. Oder verstehe ich da was falsch?
Gruß Schorsch
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