Genussscheine

Hallo liebe Finanz-Experten,

für eine kleine Genossenschaft suche ich nach einer Möglichkeit, Arbeitsleistung von Genossen zu vergüten, obwohl die Überschüsse erst in mehrern Jahren eine angemessene Größenordnung erreichen werden. Das ganze natürlich im Rahmen der geltenden Gesetzgebung in Deutschland (vor allem wohl Steuerrecht und GenG).

Bezahlung mit Genossenschafts-Anteilen fällt aus, weil die nicht direkt verrechnet werden dürfen und in jedem Fall in voller Höhe sofort USt- und Einkommensteuerpflichtig wären, obwohl sie faktisch viel weniger wert sind als der Nennwert.

Unsere Idee wären Genussscheine ohne Nennwert, die je nach Ertragslage verzinst werden, also einen Anteil am Überschuss verbriefen. Wenn diese keine Rechte am Liquidationserlös gewähren, sollte keine vGA vorliegen, und (beim Genossen) verteuert würden wohl nur die laufenden Zinsennahmen, aber nicht etwa die Emission. Die eG wiederum sollte die Zinszahlungen als Betriebsausgaben absetzen können, bei der Gewerbesteuer zur Hälfte.

Jetzt meine Fragen: Stimmt das oben gesagte so? Sind in Deutschland Genussscheine ohne Nennwert möglich? Wenn nein, kann man einen (kleingehaltenenen) Nennwert von 1 Euro festlegen, obwohl der Zins pro Jahr z.B. 2 Euro wäre? Kann man dann noch eine Beteiligung am Liquidationserlös ausschließen?

Außerdem: Wie werden Genussscheine in der Bilanz erfasst, wenn sie keinen Nennwert haben? Ich nehme mal an, sie werden nur im Anhang erwähnt? Wenn sie einen Nennwert haben, kann dieser als Eigenkapital ausgewiesen werden?

Oder hat jemand eine bessere Idee? Das Problem ist, einige Genossen sind gewerblich, andere nicht (und wollen es auch nicht werden), einige Genossen sind passiv (arbeiten nicht mit), andere bis zu 20 Stunden die Woche. Diese Leistung soll natürlich vergütet werden, die Überschüsse (Gewinne vor Bezahlung der Arbeitsleistung) werden aber erst in einigen Jahren eine Größenordnung erreichen, die der Arbeitsleistung angemessen ist. Vor allem sollen auch diejenigen, die die eG mit aufbauen, davon partizipieren, und nicht nur die, die in ein paar Jahren die Arbeit machen.

Alles Gute wünscht
Michael

Zwischenfrage
Hast Du schon über nachrangiges Kapital nachgedacht.
Nachrangige Einlagen sind insbesondere bei Kreditgenossenschaften ein beliebtes Mittel zusätzliches, variabel verzinstes Kapital einzusammeln.

Thilo Dunker
http://www.t-hi-lo.de

Hi Thilo,

was meinst du mit nachrangigem Kapital?

Wichtig ist vor allem, dass wir Arbeitsleistung in der Zukunft bezahlen können, ohne dass diese in voller Höhe in der Bilanz auftritt. Außerdem sollte die Vergütung eh vom Erfolg der eG abhängen (schließlich sollten Genossen unternehmerisch denken).

Alles Gute wünscht
Michael