Liebe Experten, bitte erläutern sie mir, ob auch bei Genussscheinen eine sogenannte Abgeltungssteuer zum Tragen kommt, vor allem wie und in welchem Umfang und wann. Freue mich auf jegliche Information. MvFG und vielen Dank im Voraus.
hier kann ich leider nicht antworten
Hallo,
leider reichen meine Kenntnisse nicht aus, um zu diesem Thema generell Ratschläge zu erteilen.
Alles Gute,
TT