Geöffnetes Handy zurück

Ich habe einen Vertrag mit einem iPhone 4 abgeschlossen, aus dem ich hoffentlich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann.
Das Handy ist seit Mittwoch, dem 16.11.2011 bei mir und geöffnet.
Gebraucht -zum Glück- noch nicht.

Sollte ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen können -wie sieht es mit dem iPhone aus?
Wird das zurückgenommen?

Danke sehr!

Hallo.

Das Wiederrufsrecht innerhalb von 14 Tagen wird wohl keine Probleme machen. Aber die geöffnete Verpackung vom Handy könnte problematisch werden, wenn ein Siegel gebrochen werden muss um die Verpackung zu öffnen.
Aber wenn das iPhone nicht gebraucht und nur die Verpackung geöffnet wurde, kann es auch sein das es zurückgenommen wird.
Am Besten fragen Sie beim entsprechenden Vertragspartner an und fragen wie in solchen Fallen die Vorgehenswdise ist und ob es ein Problem darstellt. Pauschale Aussagen möchte ich hier nicht treffen. Lieber nachfragen und Gewisshheit haben.
Viel erfolg.

Wir hoffen wir konnten Ihnen helfen und freuen uns auf eine Rückmeldung con Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr mobile-laden.com- Team

???

ähm ja und ja!?

Hallo,
ob du eine Rückgabe-Frist hast,
kann ich dir nicht sagen, weil ich
wissen muss, wo du es gekauft hast…

LG

hast du den vertrag durchgelesen denn im normal fall hast du ein 14 tägiges rückgabe recht wenn es nicht deiner vorstellung entspricht das du es geöffnet hast ist ganz normal du mußt ja schauen was im paket ist zurück nehmen werden die das schon wenn es ein normaler vertag ist bestehe darauf

Mit geöffnet meinst Du wohl die Verpackung? Nunja, das könnte ein Problem werden. Wenn aber das Phone noch keine SIM eingelegt hatte sollte es doch gehen, ist dann aber fast schon Kulanz…
Viel Glück

Was möchtest du jetzt von mir hören?

Ob du aus dem Vertrag wieder raus kommst oder nicht hängt nicht mit dem Handy zusammen, sodern auf die kulanz des Vertragspartners.

Es kommt auch auf die gründe für den Wiederspruch an.

Du musst auf jeden Fall das persönliche Gespräch suchen und auf die Einsicht der Gegenseite hoffen.

Hallo, ich denke mal, Du kannst es zurückgeben, wenn Widerruf innerhalb der Frist, Du hast es ja nicht benutzt und die Öffnung der Verpackung hat nichts zu bedeuten.

davon ist wohl auszugehen, denn das gabs ja vergünstigt bei abschluss eines vertrages.

Guten Tag,

Wenn das gerät bzw der Vertrag übers Internet oder Telefon abgeschlossen wurde gilt das widerrufsrecht, nichtso im Fachhandel, in dem Fall ist es reine kulanz des Händlers.

Gruß
Markus Ober

Der Vertrag wurde im Internet abgeschlossen.
Es wurde noch keine SIM Karte eingelegt. Das heißt, das iPhone wurde weder registriert noch sonstwas…

Der Vertrag wurde im Internet abgeschlossen.
Es wurde noch keine SIM Karte eingelegt. Das heißt, das iPhone
wurde weder registriert noch sonstwas…

Ja wie gesagt, bei Verträgen die im Internet abgeschlossen sind gelten 14tage Rücktrittsrecht.
Widerspruch kann man entwerder schriftlich einreichen oder durch rücksendung der Sache.
Gruß

Die Frage wird sein - hast Du lediglich die Handypackung geöffnet, oder das Handy selbst.
Im letzteren Fall wirst Du schlechte Karten haben.
Im ersten Fall dagegen sollte eine Rückgabe möglich sein.

Hallo,
klar kannst Du das zurückgeben.
Auch der Vertrag wird storniert.

Hatte bei einem Bekannten auch etwas ähnliches gehabt. Er hat nen Vertrag abgeschlossen, das Handy kam an. Er hat es schon benutzt. Fand dann aber kurz darauf ein besseres Angebot.
Der Händler hat alles zurückgenommen, Vertrag ist er auch raus. 10 EUR Bearbeitungspauschale musste er zahlen.

Grüße

Nachtrag: Du hast mit 100%iger Sicherheit ein Schreiben mit dem Rückgabe-/ Wiederruffsrecht dabei gehabt. Da steht alles weitere drin.

Wiederspruchsrecht gibt es nur bei Internet Verträge oder Haustürgeschäfte. Sonst ist man angewiesen auf den good will des Eizelhändler, deshalb dort wo man abgeschlossen hat fragen.

Bie diesen vertraglichen Dingen bin ich leider kein Experte. Meistens wird allerdings das Widerspruchsrecht von den Telekommunikationsfirmen ausgeschlossen.

Grüße

Johnny

Hallo,

sicherlich haben unerschiedliche mobilfunk „partner“ unterschiedliche rückgabefristen. allerdings ist in der regel eine rückgabe und stornierung des vertrags innerhalb von 14 tagen möglich. wie das mit dem „gebrauchten“ iphone aussieht ist mit der kulanzbereitschaft des anbieters abzuklären. es ist so, das das handy als gebraucht gilt, wenn das siegel geöffnet wurde (also ein öffnen der schachtel und durchtrennen des siegelaufklebers). wenn es nicht zurückgenommen werden sollte, dann würde ich mir juristischen beistand holen und versuchen das ganze über diese instanz abzuwickeln.

viel glück…

meichbaum