Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse

/t/anforderungen-bei-einstellung/3145844

" . . . Frage:
Wie werden „geordnete wirtschaftliche Verhältnisse“ definiert?

Antwort:
Grundsätzlich sollten Bewerberinnen und Bewerber in der Lage sein, ihren regelmäßigen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Eine selbst verschuldete Überschuldung kann Zweifel an der charakterlichen Geeignetheit begründen. Materieller Besitz ist natürlich kein Bewerbungskriterium. . ." (http://www1.polizei-nrw.de/polizeiberuf/FAQ/#faq5: )