Hallo.
Ich habe bei Behörden öfter schon für Bewerber die Anforderung gelesen, daß diese in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen müßten.
Was wird unter geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen verstanden, und welche Ursache hat die Formulierung, daß man sich zur Grundordnung, aber nicht zum Grundgesetz bekennen muß?
Grüße
Ostlandreiter