Anforderungen bei Einstellung

Hallo.

Ich habe bei Behörden öfter schon für Bewerber die Anforderung gelesen, daß diese in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen müßten.

Was wird unter geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen verstanden, und welche Ursache hat die Formulierung, daß man sich zur Grundordnung, aber nicht zum Grundgesetz bekennen muß?

Grüße
Ostlandreiter

geordnete wirtschaftlichen Verhältnisse

Was wird unter geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen
verstanden?

Hallo Ostlandreiter,

Ich gehe mal davon aus, daß das bedeutet, der Bewerber darf keine negativen Schufa-Eintragungen haben.

Gruß
Sticky

Hallo,
letztendlich musst du dich zum Grundgesetz bekennen, schliesslich wirst du als Beamter darauf vereidigt.
und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse heisst: nicht Überschuldet ect. Bei einem Beamten wird eine Gehaltspfändung immer eine disziplinarische Ahndung nach sich ziehen, der Schufa-Eintrag wird jedoch nicht überprüft. Noch vor 25 Jahren wars noch schlimmer, da durfte man als Nebenjob nicht mal Taxi fahren, weil das als ehrenrührig galt und mit dem Status des Beamten nicht vereinbar war
grüsse
dragonkidd

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