Gepäckbeschädigung - haftet die Airline?

Moin,

angenommen, beim Transport eines Alukoffers durch eine Airline erleidet der Koffer einige Dellen und ein Kunststoffuß wird abgerissen. Die grundlegende Funktionalität des Koffers bleibt trotz der Beschädigung erhalten.

Muß die Airline in solch einem Fall für den von ihr verursachten Schaden aufkommen oder nicht?

MfG
Uwe

Hallo Uwe

Die FG wird haften, wenn du den Schaden am Ankunfts Flughafen im Büro der Gesellschaft gemeldet hast.

Gruß
Rochus

mmh, ist so ein Koffer nicht genau dafür gedacht? Den Inhalt zu schützen mit seinem Körper - und dabei zu leiden? Sonst hätte man den Koffer halt besser verpacken müssen.

Hallo Rochus,

vielen Dank für deine Antwort.

(MOD: Passage entfernt)

Gruß
Uwe

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mmh, ist so ein Koffer nicht genau dafür gedacht? Den Inhalt
zu schützen mit seinem Körper - und dabei zu leiden? Sonst
hätte man den Koffer halt besser verpacken müssen.

In einen weiteren Koffer? Oder wie?

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nun, wenn ich einen Koffer an sich sicher versenden will… entsprechend verpackt. Wenn du magst auf Palette. ansonsten sehe ich koffer als Schützende Verpackung meines Gepäcks an, die im Kampfeinsatz schon mal was abbekommen kann, solange sie den Inhalt schützt.

Hi,

muß Sie m.E. schon, vorausgesetzt Du hast den Schaden sofort nach Entgegennahme des Koffers gemeldet.

bye
Rolf

Hallo,
in erster Linie sollte ein Koffer den Inhalt zusammenhalten. Damit nicht jeder seine Klamotten einzeln ins Flugzeug schmeißen muss.

Ein Koffer sollte von der Airline bzw. Flughafenpersonal einigermaßen gut behandelt werden. Sonnst müsste ich mir jeden Monat einen neuen Koffer kaufen.

Gruß
Charro

nun, da man aber mit Behandlung rechnen muss nimmt man Alukoffer. Und der Schaden zeigt doch wie nötig es war. Was wäre wenn die Leicaausrüstung jetzt Matsch wäre. Der Alukoffer hat hoffentlich getan was er sollte. Manchmal geht’s halt heftig zu… der nächste erlebt sowas vielleicht nie. Ich schmeiss Reisetaschen weg wenn sie hin sind und hab Wertgegenstände am Körper oder im Handgepäck.

Hi,

sorry, aber wer seine Leica-Ausrüstung ins check-in legt hat selbst Schuld. Die Airline haftet wenn ich ihr nachweisen kann dass mein Koffer in Ihrer Obhut zu Schaden gekommen ist. Und das ist nun mal der Fall wenn der Koffer ohne Rädchen auf dem Band liegt während ich ihn ein paar Stunden vorher noch normal rollen konnte (nicht aber bei leichten Dellen und Kratzern). Daher immer die Rechnungen der Koffer aufbewahren. Was den Inhalt angeht sieht es sicher anders aus. Da sagt der gesunde Menschenverstand was rein gehört und was nicht. Bin auch schon mal mit 3 Flaschen Rotwein Langstrecke geflogen, aber habe die auch entsprechend verpackt und hätte mich nicht beschwert wenn die kaputt gegangen wären.

Gruss
K

du bist ja schlimmer als ich. Das war ein Beispiel dafür dass der Inhalt wertvoller ist als die Verpackung und die Verpackung zum Schutze des Inhalts unter Einsatz der eigenen Unversehrtheit da ist.
Dass ICH Wertsachen am Körper oder im Handgepäck trage schrieb ich ja.
Der Koffer ist dazu da den Inhalt zu schützen, ob Rotwein, schmutzige Wäsche zu schützen beim Transport. Der Rotwein muss natürlich so verpackt sein dass er nicht im Koffer zerstört werden kann, 2 Flaschen sich gegenseitig z.B. ist auch klar.

Wenn aber der KOFFER an sich der Wertgegenstand ist, dann muss er eben verpackt werden, so dass er nicht beschädigt werden kann…

aber egal…

Ah, so rum… also wer sich über die Delle im teuren Alukoffer beschwert soll sich einen billigen Stoff Trolley kaufen? Dann bin ich bei Dir. Missverständnis…