Gepäckhaftung

Liebe Wissenden…

auf dem Flug von A nach B wurde der Koffer von X zerstört (Rolle herausgerissen, Außenfutter zerissen). X hat auf dem Flughafen selbst nur gemerkt, dass der Koffer schwer zu ziehen war; den Schaden an sich stellte er erst daheim fest, setzte dann die Airline aber umgehend fernmündlich und sodann auch brav innerhalb der 7 Tage Frist schriftlich in Kenntnis.

Problem 1: Am Tel. wurde X gesagt, er muss nur Fotos einsenden. Nun will die Airline aber den Gepäckabschnitt, den hat X nicht mehr. Nur noch die Pauschalreisebestästigung. Sollte wohl zusammen mit der Passagierliste der Airline ausreichen, oder?

Problem 2: X möchte den Zeitwert des Koffers ersetzt haben, hat aber keinen Kaufbeleg mehr. Wozu auch? X musste kaum damit rechnen, dass ihm sowas passiert. Man kann doch nicht sämtliche Belege über Jahre wegen solcher Eventualitäten aufbewahren. Dennoch beharrt die Airline auf dem Kaufbeleg. X wird kaum vorlegen können, was er nicht mehr hat.

Wie soll X weiter verfahren?

Danke!

Hallo,

Y hat in demselben Fall - naja, nicht ganz, er sollte noch viel mehr vorlegen und selbst den kaputten Koffer bereithalten - einfach auf Erstattung verzichtet, seine Meinung zu diesem Kostenersparnisservice kundgetan und verpsrochen, dass er diese Fluggesellschaft entsprechend weiter empfiehlt.

In seinem Fall wirkte es sehr gut. Ist aber natürlich keine Garantie.

Gruß!

Horst

Hi Horst,

danke für die Antwort. X soll den kaputten Koffer auch bereit halten. Das sollte nicht das Problem sein. Der steht eh im Keller. Deine Idee, die Airline mithin unter Druck zu setzen, ist gar nicht so schlecht – wenngleich X eher auf juristische Ausführungen gehofft hatte.

Dennoch: sehr vielen Dank!

LG.