Liebe Wissenden…
auf dem Flug von A nach B wurde der Koffer von X zerstört (Rolle herausgerissen, Außenfutter zerissen). X hat auf dem Flughafen selbst nur gemerkt, dass der Koffer schwer zu ziehen war; den Schaden an sich stellte er erst daheim fest, setzte dann die Airline aber umgehend fernmündlich und sodann auch brav innerhalb der 7 Tage Frist schriftlich in Kenntnis.
Problem 1: Am Tel. wurde X gesagt, er muss nur Fotos einsenden. Nun will die Airline aber den Gepäckabschnitt, den hat X nicht mehr. Nur noch die Pauschalreisebestästigung. Sollte wohl zusammen mit der Passagierliste der Airline ausreichen, oder?
Problem 2: X möchte den Zeitwert des Koffers ersetzt haben, hat aber keinen Kaufbeleg mehr. Wozu auch? X musste kaum damit rechnen, dass ihm sowas passiert. Man kann doch nicht sämtliche Belege über Jahre wegen solcher Eventualitäten aufbewahren. Dennoch beharrt die Airline auf dem Kaufbeleg. X wird kaum vorlegen können, was er nicht mehr hat.
Wie soll X weiter verfahren?
Danke!