Angenommen, an einem öffentlichen Platz steht ein Gepäckstück (Tasche/Koffer) für das sich offensichtlich seit längerer Zeit keiner interessiert.
Darf man da reingucken, falls der Koffer/Die Tasche unverschlossen ist?
Drin rumwühlen? Wo ist die Grenze?
Soviel ich weiss, ist die Privatsphäre ja nur in der Privatwohung gewährleistet, oder?
Nick
Ja wieso denn nicht?
Die Unverletzlichkeit der Wohnung auf die du anspielst, hat auch nicht mit Bürger-Bürger, sondern mit Staat-Bürger zu tun.
Gruss Ivo
Hi,
Die Unverletzlichkeit der Wohnung auf die du anspielst, hat
auch nicht mit Bürger-Bürger, sondern mit Staat-Bürger zu tun.
das heißt mit anderen Worten wenn die Tür meines Nachbarn nur angeleht ist darf ich da reingehen und mich umsehen ohne gegen das GG zu verstoßen. So richtig?
Mit Dank und Bitte um Aufklärung,
J~
Hallo,
das heißt mit anderen Worten wenn die Tür meines Nachbarn nur
angeleht ist darf ich da reingehen und mich umsehen ohne gegen
das GG zu verstoßen. So richtig?
einer Privatperson dürfte es schwerfallen, gegen das Grundgesetz zu verstoßen, weil dieses primär das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern regelt. Das Strafgesetzbuch wird aber im skizzierten Fall ein wachsames Auge auf Dich werfen:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__123.html
Gruß,
Christian
So richtig?
Absolut richtig: Art. 1 III GG.
Levay
Ja wieso denn nicht?
Was bedeutet denn unverschlossen? Dass der Reißverschluss bereits geöffnet ist/die Schnalle der Tasche nicht in dem Schlitz steckt und man es nur aufklappen muss.
Oder dass man die Tasche sogar öffnen darf => Reißverschluss aufmachen etc?
MfG
Disap
Guten ‚Flug‘…*g*…
Hallo Nick,
na dann wünsche ich dir einen „Guten Flug“…*grinz*…
Aber jetzt einmal ernsthafter…
Überlaß so etwas den „Profis“…mal ganz abgesehen von
„Bomben“ können in „Herrenlosen Gepäckstücken“ auch noch andere
„Unangenehme Überraschungen“ lauern…wie zum B. tote Kleinkinder…
mfg