Hallo,
Meine Frage ist es jetzt, welche Rechte habe ich? Habe ich
Chancen auf eine Entschädigung? Soll ich meinen Anwalt
kontaktieren?
Gute Frage. Eigentlich hätte man dir schon am Flughafen das entsprechende Formular mitgeben müssen. Schau halt mal, ob du es auch auf der Website des Flughafens findest.
Ich weiß, dass man die notwendigsten Dinge ersetzt bekommt, wenn man irgendwo hinfliegt und das Gepäck nicht ankommt. Als Air France beim Rückflug aus den USA mein Gepäck verschlampt hatte, habe ich allerdings nichts beommen, weil ich ja nach Hause geflogen bin.
Allerdings kam das Gepäck noch um Mitternacht per Kurier, nicht erst nach 3 Tagen. … Frag beim Flughafen nach und ich würde auf die Kulanz der Fluglinie hoffen. Ein Anwalt dürfte sich kaum lohnen, da die Schadenssumme zu gering ist. (Was braucht man wirklich für drei Tage? Eine Packung Einwegrasierer? Eine neue Zahnbürste? Kleidungsstücke, die man ja länger hat und Kosmetikprodukte, die man dann halt doppelt hat und aufbraucht.)
Ich würde da gar keinen großen Aufwand machen - hätte allerdings die Fluglinie in dieser Anfrage hier genannt.
Schöne Grüße
Petra