Geparktes Fahrzeug ohne TÜV

wenn z.b. ein Kfz bereits mehr als 1 1/2 Jahre wie folgt dargestellt geparkt ist: in öffentlichem Raum, also normalem Straßenrand in der Ortschaft im Wohngebiet, der TÜV jedoch seit mehreren Monaten abgelaufen ist, das Kfz seit der Standzeit nicht mehr bewegt wurde - kann man da etwas unternehmen ?

Ja, klar… Sofern man der Fahrzeughalter ist könnte man z.B. die Werkstatt seines Vertrauens beauftragen, den Wagen abzuholen, die Verkehrssicherheit wiederherzustellen und direkt die TÜV-Plakette zu erneuern.

man kann auch die zuständige Behörde davon in Kenntnis setzen.
(Ordnungsamt; Abt. ruhedner verkehr im zust. Amt/Gemeinde).

Hallo,

meiner Ansicht nach ist da kaum etwas zu machen, solange das Fahrzeug weiterhin zugelassen ist.
Wie lange man parkt, bleibt einem selbst überlassen. Die überzogene HU ist letztlich nur eine Ordnungswidrigkeit, wegen der nur in wenigen Ausnahmefällen ein fahrendes Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen werden kann (wenn es verkehrsunsicher ist). Genausowenig, wie man ein parkendes Fahrzeug mit defektem Licht, Blinker oder fehlendem Sicherheitsgurt… aus dem Verkehr ziehen würde.
Es könnte natürlich sein, dass das Fz. schon längst zwangsstillgelegt wurde, dann kann die Verwaltungsbehörde - natürlich - etwas machen. Aber das kann Otto Normalverbraucher nicht feststellen.

Gruss

Iru