gepfändetes

liebe spezies,

ich brauche mal wieder eure hilfe:
weil ein schuldner nicht meiner forderung nachkam (auch nicht wollte), habe ich als allerletztes mittel pfänden lassen.
ok, ich habe jetzt also ein pfand als gegenwert für die summe x, über die ich einen titel habe. es ist nicht davon auszugehen, daß der schuldner sein pfand einlösen wird.
jetzt habe ich allerdings für dieses pfand von 3. seite ein angebot gekommen. meine frage nun: darf ich das pfand veräußern? muß ich irgendwelche fristen wahren?
oder kann ich mir die ansprüche, die ich gegen den schuldner habe, abkaufen lassen? oder habe ich nach der pfändung keine ansprüche mehr gegen den schuldner? aber es ist doch nur ein pfand?

für aufklärung dankt
ann

Hallo Ann,

weil ein schuldner nicht meiner forderung nachkam (auch nicht
wollte), habe ich als allerletztes mittel pfänden lassen.

Ich gehe mal davon aus, daß es alles über einen freundlichen Herrn mit dem Kuckuck gelaufen ist…

ok, ich habe jetzt also ein pfand als gegenwert für die summe
x, über die ich einen titel habe. es ist nicht davon
auszugehen, daß der schuldner sein pfand einlösen wird.

Nach § 814 ZPO müßte der Gerichtsvollzieher die gepfändeten Sachen verwerten - im Klartext: öffentlich versteigern und zwar mit dem ganzen Brimborium drumherum (Bekanntgabe in Zeitungen, etc.). Dauert, nervt und bringt für gewöhnlich einen Erlös, der höchstens einen Bruchteil Deiner Forderung entspricht. Leider hast Du nicht geschrieben, um welchen Betrag es geht und was Du als Pfand ‚ergattert‘ hast, denn für Gold & Silber (§ 817 a ZPO) und Wertpapiere (§ 821 ZPO) gelten zum Teil andere Regeln; das würde hier allerdings zu weit führen.

jetzt habe ich allerdings für dieses pfand von 3. seite ein
angebot gekommen. meine frage nun: darf ich das pfand
veräußern? muß ich irgendwelche fristen wahren?

Soooooo einfach ist es nicht, Ann, obgleich hier keine besonderen Fristen zu wahren sind. Der gepfändete Gegenstand liegt beim Gerichtsvollzieher, ja? OK…

Variante 1 wäre die öffentliche Versteigerung mit den oben beschriebenen Nachteilen.

Variante 2, die allerdings - z. B. wegen möglicher Anschlußpfändungen - seeeeeehr gut überlegt sein will, wäre eine ‚private‘ Regelung… Wenn ich mal die Zwangsvollstreckungs-Päpste *g* Schuschke & Walker zitieren darf:

‚Schließlich können sich Gläubiger und Schuldner auf jede andere Art der ‚Verwertung‘ derart einigen, daß der Gläubiger den Vollstreckungsauftrag zurückzieht, auf das Pfandrecht verzichtet und im Einverständnis des Schuldners eine Sachverwertung außerhalt der Zwangsvollstreckung privat durchführt (§ 364 BGB), soweit nicht Rechte Dritter an dem Pfändungsobjekt (z. B. Anschlußpfändungen) dem entgegenstehen. Insofern gelten die Verfahrensregeln und Schutzvorschriften des ZPO dann nicht, da keine Zwangsvollstreckung mehr vorliegt.‘

Der Nachteil dürfte auf der Hand liegen: springt Dir plötzlich der potentielle Käufer ab, steht Du blöd da…

oder kann ich mir die ansprüche, die ich gegen den
schuldner habe, abkaufen lassen?

Das kannst Du natürlich auch machen… Auch hier mußt Du allerdings ggf. Abstriche machen, je nachdem, wie werthaltig der Titel eingestuft wird (Stichwort: ‚einem nackten Mann kannst Du nicht in die Tasche greifen‘).

oder habe ich nach der
pfändung keine ansprüche mehr gegen den schuldner? aber es ist
doch nur ein pfand?

Doch, doch, hast Du… Und zwar bis zu dem Zeitpunkt, bis Deine Forderung vollständig (also auch die Zinsen und Auslagen) befriedigt ist. Kommt z. B. bei der Versteigerung nur ein Teil Deiner Forderung rein, kannst Du munter weiter machen, außer natürlich, Du hast Dich mit dem Schuldner verglichen.

Wenn Du noch Fragen hast, klingel einfach mal kurz durch.

Beste Grüße

Tessa

hi tessa,

(danke für deine ausführungen, wieder was dazugelernt)

aber

jetzt habe ich allerdings für dieses pfand von 3. seite ein
angebot gekommen. meine frage nun: darf ich das pfand
veräußern? muß ich irgendwelche fristen wahren?

so wie ich das lese, hat ann das pfand in ihrem wirkungsbereich, wie auch immer das zustande kam,
sie hat jetzt auf jeden fall irgendweinen gegenwert zu ihrer forderung
ich denke das sie jetzt sogar die schadenminderungspflicht hat und mit den gegenstand schnellstmöglich zu ihrem cash zu kommen und damit forderung, zinsen, gerichtskosten etc. zu tilgen, allerdings würde ich mir auf jeden fall noch weitere 2 angebote dafür einholen und dann an den meistbietenden verkaufen (wiederum schadenminderungspflicht)

allerdings frag ich mich tatsächlich wieso sie das pfandobjekt tatsächlich hat, was aber wahrscheinlich wie die nachfolgend beschrieben hast abgelaufen sein dürfte:

‚Schließlich können sich Gläubiger und Schuldner auf jede
andere Art der ‚Verwertung‘ derart einigen, daß der Gläubiger
den Vollstreckungsauftrag zurückzieht, auf das Pfandrecht
verzichtet und im Einverständnis des Schuldners eine
Sachverwertung außerhalt der Zwangsvollstreckung privat
durchführt (§ 364 BGB), soweit nicht Rechte Dritter an dem
Pfändungsobjekt (z. B. Anschlußpfändungen) dem entgegenstehen.
Insofern gelten die Verfahrensregeln und Schutzvorschriften
des ZPO dann nicht, da keine Zwangsvollstreckung mehr
vorliegt.‘

Der Nachteil dürfte auf der Hand liegen

wobei ich hier wiedrum keinen nachteil sehe, weil sie bekommt ja tatsächlich schnellstmöglich cash von 3. stelle und s.o.

Doch, doch, hast Du… Und zwar bis zu dem Zeitpunkt, bis
Deine Forderung vollständig (also auch die Zinsen und
Auslagen) befriedigt ist. Kommt z. B. bei der Versteigerung

oder Freihandverkauf

nur ein Teil Deiner Forderung rein, kannst Du munter weiter
machen,

solange nochwas da ist - wurde aber schon angesprochen

außer natürlich, Du hast Dich mit dem Schuldner
verglichen.

um evtl. das pfandobjekt zu bekommen ?? wenn ja, was wurde da vereinbart?

vielleicht sind mit ein paar mehr angaben von ann`s seite bessere ratschläge zu geben

uwe

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Paragraphen-Dschungel & komplizierte Situation…
Hallo Uwe,

mit Schadensminderungspflicht hast Du natürlich absolut Recht. Dummerweise hat sich das noch nicht bei den Gesetzgebern herumgesprochen… Erschwerend kommt hinzu, daß es sich in Ann’s Fall um immaterielle Werte (= um Rechte) handelt…

Ich glaube, es ist besser, wenn Ann selbst etwas weiter ausholt. Mit ZV kenne ich mich zwar aus, aber vielleicht fällt Dir noch etwas ein (manchmal hat man ja 'n Brett vor’m Kopp, gell? *fg*)

Beste Grüße

Tessa

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danke, ihr beiden
obwohl - oder gerade weil - ihr euch nicht einig seid, habt ihr mir schon weitergeholfen :smile:

weitergehende angaben bzgl. art und umfang der forderung und/oder des pfands möchte ich hier nicht machen, habe jedoch tessa eine mail geschickt. wenn es dich, uwe, interessiert, kannst du sie natürlich auch haben.

herzliche grüße
ann

das beste was du machen kannst,…
…ist m.e. (erfahrung), diesen schein sofort zu verkaufen,
also an ein inkassobuero weiterzugeben.
das sind profies im einziehen von schulden -
wenn du verstehst was ich meine.
sicher werden die ein paar eier daran verdienen,
aber du hast dein geld,
und du brauchst dir nicht jeden tag das ding im spiegel
anzuschauen und zu sagen: mensch haette ich doch diese kohle schon mal. die DU wahrscheinlich NIE sehen wirst.

das raet dir dringend - digi