Gepflasterte Hofeinfahrt senkt sich zum 2. Mal.!

Hallo,

wie haben vor zwei jahren unsere hofeinfahrt richten lassen und sie wurde dann mir Wasserdurchlässigen Pflastersteinen belegt. Letztes jahr hat sie sich im bereich der Reifenspuren stark gesenkt und sie wurde auf garanrie gerichtet. Dieses Jahr sieht es gleich aus und sie muss schon wieder gerichtet werden. Wie ist es mit der Garantie? Wie lange habe ich Garantie auf diese Arbeit und was sollen wir tun. Vielleicht ist ja auch der Untergrund nicht richtig gemacht? Ich weiß es nicht. Oder sollte man einen Gutachter beauftragen? Bitte um Hilfe.

Vielen Dank und Gruß,

Heim

Hallo gestresster Pflasternutzer,

normal, also nicht Schwarzarbeit, hat man - der Auftraggeber - nach VerdingungsOrdnungBauarbeiten VOB zwei Jahre Gewährleistung, gerechnet ab Fertigstellung der seinerzeit hergestellten Leistungen, in diesem Falle also zwei Verjährungsfristen, zum einen die Hofeinfahrt, zum anderen die Reparatur.
Mir erscheint nach der Beschreibung der Unterbau des Pflasters nicht ausreichend geeignet tragfest zu sein, es kann aber auch sein, daß das „wasserdurchlässige“ stützende Feinbestandteile aus dem Unterbau wegwäscht, somit wäre der Unterbau nicht richtig gewählt und/oder gebaut worden. Das hätte jedoch dem Reparateur auffal-len können/müssen, somit meine ich volle Gewährleistung auf die gesamte reparierte Arbeit!
Der Pflasterunterbau muß ausreichend frostsicher [ca. 80 cm]und tragfähig sein, um den Verkehr „ertragen“ zu können.
Bei näherer Ortsbezeichnung könnte ich, als Baustoff-prüfer aus dem Hause Teerbau, mir das vielleicht mal ansehen/prüfen und dazu etwas verläßliches sagen, wäre aber zumindest mit Fahrtkostenersatz verbunden.
Nur so ist die Beschreibung zu dürftig, es kann nen Materialfehler oder nen Einbaufehler sein, es träfe rechtlich vielleicht zwei oder gar drei Verantwort-liche.
Ich hab ´80 die Zufahrt und LKW-Abstellfläche der Fa. Merl erneuert und sie hält noch heut - potzblitz! Pflaster kann viel [30 to]ertragen :wink:)

Hallo FloHeim,

eine Aussage über die Schadensursache ist aus der Ferne immer schwer möglich. Allerdings gehe ich davon aus, dass das Schadensbild an der Oberfläche (starke Senkungen) auf eine mangelnde Tragfähigkeit des Untergrundes/ Unterbaus zurück zu führen ist. Dafür spricht, dass das „Richten“ im Vorjahr nur kurzfristige Besserung bewirkte. Es würde also wenig helfen, in diesem Jahr wieder nur die Pflasterung aufzunehmen, mit Sand die Höhenunterschiede auszugleichen und neu zu Pflastern. Das könntet Ihr dann zukünftig Jahr für Jahr machen lassen…
Bei mangelnder Tragfähigkeit des Unterbaus hilft nur, diesen ausreichend zu verdichten und so die Tragfähigkeit zu erhöhen. Im Straßenbau sind mind. 45MN/m² gefordert. Welche Werte für eine private Einfahrt erforderlich sind, kann ich aus dem Stehgreif nicht sagen, lässt sich aber sicher aus der zutreffenden DIN herauslesen. Einfach mal googeln.
Was die Gewährleistung angeht, sagt das BGB in §438, dass mindestens 2 Jahre, auf Bauleistungen mind. 4 Jahre zu geben sind. Diese beginnen nach BGB §212 erneut zu laufen, wenn der Schuldner (hier Eure Pflasterfirma) eine Schuld (den Mangel/ die Senkung) anerkennt. Der Mangel gilt als anerkannt in dem Moment, in dem sie Euch die Einfahrt „auf Garantie“ neu richten. Ihr seid also auf jeden Fall in der Gewährleistungsfrist. Solltet Ihr im Vertrag mit der Firma sogar die VOB/B und VOB/C vereinbart haben, ist das Ganze genauso eindeutig in VOB/B §13 Absatz (5) Nr. 1 geregelt. Alle genannten Regelwerke lassen sich googeln.
Meine Empfehlung also: Bausachverständigen vor Ort den Schaden begutachten lassen und dann (wahrscheinlich) die Einfahrt von Grund auf noch einmal aufbauen lassen.
Ich hoffe, weitergeholfen zu haben.

Freundliche Grüße. Anja Riemann

Hallo,
es tut mir Leid aber, ich kenne mich mit Gewährleistungsfristen nicht aus.
Da sollten Sie lieber mal einen Anwalt zur rate ziehen.
mfG

Guten Tag,

grundsätzlich muss der Handwerker, nachdem er die Mängel(Absenkungen) behoben hat weitere 4 jahre Gewährleistung übernehmen. Da haben Sie eine Chance, dass Sie hierfür nichts bezahlen müssen, jedoch:

wird ein ständiges Nacharbeiten zum einen Ihnen mit der Zeit lästig werden, zum Anderen aber auch den handwerker zu teure kommen, sodass er sehen wird, der Sache zu „entfliehen“.
Mit diesem Zeitpunkt beginnt dann Ihr wirklicher Ärger, denn ich vermute, die Leistung wurde schon bezahlt, sodass Sie praktisch Ihrem Geld hinterher laufen.
Davon abgesehen ist ein ständiges Nacharbeiten ja auch nicht möglich.

Ich gehe davon aus, dass entweder ein zu „weiches“ Unterbett hergestellt wurde, also falscher Baustoff oder dies nicht richtig verdichtet wurde.
Wasserdurchlässige Steine neigen jedoch auch dazu, dass bei regen das Unterbett aufweicht und somit ein pressdruck das Absenken bewirkt.

Es ist somit nicht eine Frage der Arbeit an sich, sondern eine Frage zu hoher Belastung, wenn das Unterbett aufweicht.

Ich rate Ihnen an, ernsthaft mit der Firma zu sprechen und dieser klarzumachen, dass Sie eine dritte Nacharbeit ablehnen werden. Zweimal müssen Sie nacharbeiten lassen.

Da muss sich die Firma nunmehr was einfallen lassen, wie sie dem entgegnen will.

MfG

M Sack

Salü Heim

die Garantiezeit richtet sich nach dem Vertrag, den Ihr abgeschlossen habt. In jedem Fall muss die Nachbesserung dauerhaft sein und nicht nur ein Jahr
halten. Der Fehler kann verschiedene Ursachen haben
z.B.

Unterbauhöhe zu gering, nicht frostfrei ausgeführt
(ca. 40-50 cm sollten es schon sein)
Es wurde ungeeigneter Splitt oder Sand als Einbettung der Pflastersteine verwendet
Steinverband nicht fachgerecht ausgeführt, Steindicke zu gering ( mind. 6 cm )
Gefälle im Unterbau mangelhaft oder falsch
Sickerfähigkeit des Unterbaus mangelhaft

In jedem Fall die Sache erneut schriftlich dem Unternehmer anzeigen und eine Frist zur Behebung des Mangels setzen. z.B. 4 Wochen.

Es grüsst freundlich

Toggi 2008

Hallo Herr Sprenger,

erstmal entschuldigung dass ich mich so lange nicht gemeldet habe. Hatte ein paar andere Baustellen am Haus die ich bewältigen musste. Jetzt vielen dank für ihre antwort auf mein Problem. Dieses möchte ich nun in angriff nehmen. Dazu muss ich ja, wie ich schon herausgefunden habe, das Unternehmen, das die Hofeinfahrt gemacht hat, nocheinmal beauftragen diese zu richten. (im übrigen ist mir noch eingefallen dass dieser beim letzten mal garnicht gesandet hat) Können sie mir vielleicht helfen bezüglich was ich ihm schreiben soll? Also es sind mehrere stellen stark gesenkt, zudem ist eine autospur sichtbar. die hofeinfahrt grenzt an einen bach und er hat an der seite zum bach hin einen Betonkeil gelegt, der verhindern soll dass die steine auseinander gehen. Dieser ist auch schon recht kaputt. gerne kann ich ihnen auch mal ein paar bilder schicken wenn sie möchten.

Vielen Dank im Voraus,

Gruß F.Heim

Ja, Fotos schicken ist prima, dann könnte ich vielleicht erkennen wo der Casus cnactus liegen könnt, die textl. Leistungs-beschreibung und die Schlußrechnung wären als solche auch nicht ganz un-interessant. Was war eigentlich vor dem „Neubau“ dieser Hofeinfahrt darunter, was wurde überbaut?? Wer hat den Bau geplant und beaufsichtigt??? Wo ist das Objekt bitteschön, welche Regenmengen u. ä. können diese Horeinfahrt beeinflussen?? So ganz ohne Infos kann ich auch keine nutzbaren Empfehlungen geben.
tschöööö