Geplante Änderungen bei der Eigenheinmzulage

ich plane den Bau eines Eigenheimes und habe dazu die Eigenheimzulage voll mit in die Finanzierung eingeplant.

Den Bauantrag habe ich vollständig Anfang Dezember 2002 bei der zuständigen Behörde eingereicht und auch genehmigt bekommen.

Der eigentliche Baubeginn ist aber erst für Sommer 2004 geplant, die Fertigstellung im Frühjahr 2005.

Nun meine Frage:

In den Medien geistern immer wieder Vorschläge von SPD und auch CDU Seiten die Eigenheimzulage abzuändern oder sogar völlig zu streichen.

Wie würde eine eventuelle Änderung vorgenommen?
Besteht auch die Gefahr, dass ich auch davon betroffen wäre, obwohl der Bauantrag bereits 2002 gestellt wurde? Die Baugenehmigung wurde im April 2003 erteilt.

Der Bauantrag gilt doch normalerweise als Baubeginn.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Günther

Hallo,

bin zwar was spät, aber dennoch:

ich plane den Bau eines Eigenheimes und habe dazu die
Eigenheimzulage voll mit in die Finanzierung eingeplant.

ohohoh - sollt man eigentlich nicht machen.
Wenn du auf die Eigenheimzulage angewiesen bist, hast du zu wenig Geld.
Die Finanzierung muss ohne diese Zulage und sonstige öffentliche Mittel „stehen“, da diese wegfallen.
Hast du genug Geld, dass du in 8 Jahren ohne diese Zulage auskommst?
Offentlich hast du die Zulage nicht in monatliche Zahlungen umgerechnet, da sie nur ein mal im Jahr gezahlt wird (beliebter Trick bei windigen Finanzberatern).

Den Bauantrag habe ich vollständig Anfang Dezember 2002 bei
der zuständigen Behörde eingereicht und auch genehmigt
bekommen.

Der eigentliche Baubeginn ist aber erst für Sommer 2004
geplant, die Fertigstellung im Frühjahr 2005.

Da wirst du Pech haben.
Anrecht auf die Eigenheimzulage besteht erst, wenn der Bau fertig ist. Wenn die Zulage bis dahin abgeschafft ist, hast du auch keinen Anspruch mehr.

Nun meine Frage:

In den Medien geistern immer wieder Vorschläge von SPD und
auch CDU Seiten die Eigenheimzulage abzuändern oder sogar
völlig zu streichen.

ist mitlerweile Fakt.

Wie würde eine eventuelle Änderung vorgenommen?
Besteht auch die Gefahr, dass ich auch davon betroffen wäre,
obwohl der Bauantrag bereits 2002 gestellt wurde? Die
Baugenehmigung wurde im April 2003 erteilt.

s.o.

Der Bauantrag gilt doch normalerweise als Baubeginn.?

?? nein, wie kommst du da rauf?
Baubeginn ist der „erste Spatenstich“
Für die EHZ ist die Fertigstellung maßgebend, wobei du jedoch im Jahr der Fertigstellung einziehen musst, um die volle Zulage zu kassieren.

Gruß
HaWeThie