Ich beschäftige mich derzeit mit der geplanten internationalen Leasingbilanzierung. Der exposure draft ED/2010/9 leuchtet mir soweit auch ein. Problematisch wird es für mich jedoch, wenn es um den bereits im Juli angekündigten revised-exposure-draft geht. Die Infos, die dazu immer wieder „veröffentlicht“ werden, verstehe ich leider nur teilweise.
Schaut man dort auf die Seite des Leasinggebers (lessor), so sehe ich, dass anstelle des hybriden Ansatzes ausschließlich der „receivable and residual approach“ angedacht ist. Dieser entspricht meinem Verständnis nach dem „derecognition approach“ aus dem ED/2010/9 - jedoch mit ein paar leichten Modifikationen.
Aus der Zusammenfassung des IASB/FASB-Meetings vom Oktober 2011 (http://www.ifrs.org/Current+Projects/IASB+Projects/L…) entnehme ich, dass der Residualvermögenswert zukünftig abweichend ermittelt wird. Die wenigen Quellen, die ich zu diesem Thema finden kann, helfen mir leider nicht weiter. Dort ist bislang immer die Rede von „two components“, aus denen der Restvermögenswert besteht („deferred income“ und „gross residual asset“).
Ich würde mich sehr freuen, wenn sich jemanden finden würde, der mir diese Konstellation mit eigenen Worten erklären kann, da ich mich nun nach mehreren Stunden nur noch im Kreis drehe.
leider kann ich darauf nichts antworten, da ich mich in der internationalen Bilanzierung nicht auskenne. Ich kann die Anfrage aber gerne einmal an die Mitgliederliste des BVFL Bundesverband Finanzierung und Leasing weiterleiten, wenn das gewünscht wird.
vielen Dank für Ihre Antwort und Ihre Recherchearbeiten!
Die von Ihnen genannte Publikation kenne ich leider bereits. Sie beschäftigt sich (Stand 2010) mit dem ED/2010/9 - leider noch nicht mit dem geplanten revised ED, der für das Ende des ersten Quartals angepeilt wurde.
Ich suche insbesondere Informationen zum „receivable and residual approach“, der so im „noch offiziellen“ ED nicht behandelt wird, sondern erst in der Konzeption entsteht und bei IASB/FASB-Meetings besprochen wird. Ich entschuldige mich, falls dies aus meiner ersten Ausführung nicht eindeutig genug hervorging.
da kann ich dann nur noch den Tipp geben, einmal das Insitut der Wirtschaftsprüfer (IdW) in Düsseldorf anzurufen; die können sicherlich einen Hinweis geben, wer sich damit intensiv beschäftigt. Normalerweise erstellt das IDW Stellungnahmen zu solchen Themen.
Wenn es ganz eilig ist, könnte sogar ein Besuch helfen, wenn man in der Nähe wohnt.
vielen Dank für Ihre erneute Antwort!
Vorbeifahren gestaltet sich leider etwas kompliziert - eine Anruf könnte aber u.U. in den nächsten Tagen Abhilfe schaffen. Eine Stellungnahme habe ich online leider nicht finden können. Dazu ist das Thema wohl noch nicht spruchreif genug.
Leider habe ich von dieser Frage- Aufgabenstellung keinen Einblick. Es trifft auch in keiner Form mein Interessensgebiet von Buchhaltung oder Bilanzierung im herkömlichen Sinne.