Geplanter Hausverkauf - kein Energienachweis vorhanden

Liebe ExpertInnen,

jemand will sein Haus verkaufen, für das bisher kein Energienachweis existiert.
Ein anderer Jemand meinte, ohne Energienachweis dürfe der Verkaufswunsch nicht öffentlich annonciert (Ztg.anzeige, Schild am Haus) werden. Es drohe eine „Strafe“ von Euro 15.000,-.

Stimmt das denn?
Und wenn ja, wer könnte diese „Strafe“ fordern?

Ich habe mir ein paar Immobilienangebote bei eb**-Kleinanzeigen angesehen. Nur bei einem fand sich der Hinweis „Energienachweis ist beauftragt“, bei allen anderen stand nix.

Wer bitte klärt mich auf? Gerne mit Link(s).

Danke im voraus + Gruß
.

Hi,

https://www.immobilienscout24.de/anbieten/private-anbieter/immobilien-verkaufen/haus-verkaufen/haus-verkaufen-ohne-energieausweis.html

diese Aussage muss mir allerdings jemand erklären:

Es gibt allerdings Fälle, in denen Sie ein Haus tatsächlich ohne Energieausweis verkaufen können. Und zwar grundsätzlich dann, wenn jemand in seinem eigenen Haus wohnt und es nicht vermieten oder verkaufen will.

Wer ist dieser „jemand“? Der Verkäufer wohnt vielleicht drin, will es aber verkaufen, der Käufer wohnt aber noch nicht drin, auch wenn er vorhat, es selbst zu bewohnen.

Am Ende des Artikels steht nämlich auch:

Immer wieder kommt im Zusammenhang mit dem Thema Hausverkauf ohne Energieausweis die Frage auf, ob sich Käufer und Verkäufer vorab darauf verständigen oder den Verzicht auf den Energieausweis vertraglich vereinbaren
können. Dazu gilt grundsätzlich, dass es beiden Seiten nicht zusteht,
sich von der Verpflichtung zu befreien und es anders zu regeln. Die
Energieausweispflicht kann somit auch nicht per Vertrag umgangen werden.
Und wenn der Käufer mit dem Verkäufer einen Vertrag dennoch abschließt,
obwohl er weiß, dass der Energieausweis nicht existiert, hat er ein
zusätzliches Problem: Am Ende steht er aufgrund § 442 BGB ohne
Gewährleistungsansprüche (Minderung oder Schadenersatz) da.

HÄ?

Hier steht übrigens etwas zum Bußgeld:


scheint also nicht wirklich aktiv verfolgt zu werden. Das mit dem Bußgeld und seiner Höhe ist zuletzt in der [EnEV 2014][1] und im [EnEG 2013][2] geregelt worden.

Gruß
Christa
[1]: http://www.enev-online.com/enev_2014_volltext/27_ordnungswidrigkeiten.htm
[2]: http://www.enev-online.com/enev_praxishilfen/eneg_novelle_im_bundesgesetzblatt_verkuendet.htm#EnEG_2013_§_8_Bußgeldvorschriften

Genau das ist auch meine Beobachtung.
Dabei wäre das eine gute Einnahmequelle!

Woran liegt es? Fühlt sich keiner zuständig?

Willst du das politisch oder juristisch diskutieren?

Juristisch.
Welche Behörde ist für die Kontrolle zuständig?
Dann könnte man weiter spekulieren, warum die das Geld auf der Straße liegen lassen.

… ungeachtet dessen wird es spätestens beim Notartermin zu Problemen kommen.

Nebenbei: Warum sucht man nicht im Netz nach kostengünstigen Quellen? Unter 50€ ist jetzt nicht wirklich die Welt.

Zuständig ist die örtliche Bauaufsichtsbehörde, die möglicherweise andere Prioritäten sieht. Außerdem fühlen sich noch diverse Abmahnvereine zuständig und das könnte weit mehr als 50€ kosten.

vnA

Ohne Verkaufs- und Vermietungsabsicht ist ein Energienachweis nicht erforderlich. Bei Verkauf oder Vermietung bedarf es lediglich bei denkmalgeschützten, bei Kleingebäuden und bei nicht dauerhaft geheizten (gekühlten) Gebäuden keines Nachweises.

https://www.gesetze-im-internet.de/enev_2007/BJNR151900007.html#BJNR151900007BJNG000500000
https://www.gesetze-im-internet.de/enev_2007/__24.html
https://www.gesetze-im-internet.de/enev_2007/__1.html

vnA

Irgendwie hast du völlig am Thema vorbeigeantwortet und dann auch noch die EnEV 2007 verlinkt, wo ich schon die EnEV2014 verlinkt hatte. :unamused:

Auch das war nicht wirklich die Frage! :unamused:

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warum?
Der Notar ist doch nicht dafür verantwortlich zu prüfen, ob ein Energieausweis vorliegt, oder?

Ich habe mir kürzlich ein Haus gekauft - OHNE aktuellen Energieausweis. (Österreich)
Der Verkäufer hatte einen Energieausweis von vor 15 Jahren. Lt. österreichischem Recht müsste er jedoch eines vorlegen können, dass max. 10 Jahre alt ist.

Da ich als Käufer jedoch keinen Energieausweis benötige (bzw. mir der 15 Jahre alte genügt), habe ich darauf verzichtet.
Lt. Notar wäre es mein Recht einen aktuellen (bzw. max. 10 Jahre alten) zu verlangen - auf dieses Recht habe ich aber verzichtet.

Also JA - es ist durchaus möglich sein Haus ohne (aktuellen) Energieausweis zu verkaufen, sofern der Käufer einwilligt.
Wenn der Käufer einen aktuellen Energieausweis haben will, ist der Verkäufer verpflichtet diesen einzuholen.

Da natürlich der Notar von diesem Umstand weiß, wurde im Kaufvertrag ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich als Käufer wissentlich auf dieses Recht verzichte und keine Möglichkeit mehr habe dies einzuklagen.

Gruß,

Baumi

Wir hatten 2010 beim Verkauf des Elternhauses auch keinen Energieausweis, wollten aber auf der sicheren Seite sein. Der langjährig zuständige Schornsteinfegerbetrieb hat uns aber nach Telefonat recht kurzfristig einen Energieausweis ausgestellt.
LG
Amokoma1

Die lassen sich doch auch über Jahre Milliarden durch cum-ex und cum-cum abgreifen. Warum sollten sie sich da um Peanuts zu kümmern? Die Behörden haben so wenig Personal, dass sogar Betriebsprüfungen nur alle 20Jahre vorkommen.

Meine Beobachtung: immer dann, wenn es um Leute mit Geld geht, wird weg geschaut. Wenn dann einer ohne Geld das gleiche macht, kommt er mit Glück in den gleichen Topf und kann ungeschoren dabei wegkommen - aber da kann er sich nicht drauf verlassen.

Das ist jetzt aber doch politisch und nicht juristisch…

Mea culpa

Bei meinen sämtlichen Käufen der letzten Jahren wurde vom Notar darauf aufmerksam gemacht.
Es mag sein, dass dies eine Späzialität der hier ansässigen Notare ist und man andernorts anders handelt.
Auf Rückfrage wurde geantwortet, dass der Notar auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu achten habe.

vnA