Geprellte Handwerker

hallo,

gestern gabs einen bericht im fernsehen über geprellte handwerker, die von ihren auftraggebern, die in saus und braus weiterleben, für die geleistete arbeit nicht bezahlt werden - modell gmbh in die insolvenz getrieben und die ehefrau hat das gesamte private hab und gut rechtzeitig überschrieben bekommen oder nicht mal das…

der insolvenzverwalter hat m.e. auch nicht immer interesse daran, dem geschäftsführer, auch wenn indizien vorliegen, betrug o. pflichtverletzungen zu unterstellen, wenn die gesellschaft pleite geht…

jetzt war in dem bericht die rede davon, dass man sich selbst mit der staatsanwaltschaft in verbindung setzen kann und ein verfahren anleiern könnte - konkret war bei auftragserteilung durch den pleitier schon klar, dass die zahlungsunfähigkeit unmittelbar bevorsteht, was ja ein tatbestand für betrug wäre…

wie leiert man sowas ohne anwalt an (der hat aus erfahrung abgeraten (schlechtem geld wirft man kein gutes bla bla bla)und welche kosten kommen auf einen zu oder besteht da u.u. öffentliches interesse…

gruß vom inder

An die Staatsanwaltschaft
bei dem Landgericht
0815 Offenbach am Meer.
___________________________

Hiermit stelle ich den Antrag

auf Einleitung eines Ermittlungs- und Strafverfahren

gegen : Herrn Josef Kunde, Dorfweg 17.
0815 Offenbach am Meer

wegen : Verdacht des Betruges und der weiter in Frage
kommenden Delikte

zum Nachteil : Fridolin Handwerker, Seehofplatz. 19.
0815 Offenbach am Meer

in Höhe etwa : Euro 1.000.000,-

in dem : der Beschuldigte Handwerkerleistungen in Form von
Herstellung und Montage … in Auftrag gab,dieses
in der Absicht, die o.g. Summe gar nicht bezahlen
zu wollen.

Beweis : Ich lege vor (hier nur in Abschrift) das ohne Wissen
des Beschuldigten gefertigte Tonbandprotokoll vom
29.02. 2004. Aus der Erklärung des Beschuldigten ergibt
sich Zitat : „Ihr Blödköppe habt den Salat doch inne
Bude von meine Frau eingebaut und habt nicht gemerkt,
dat ich schon lange Pleite bin, ich lach mich wech“

dass er gar nicht die Absicht hatte,auch nicht die Mittel,
die o. g. Summe zu zahlen.

Aus dem Register des Amtsgericht ergibt sich, dass der
Beschuldigte die EV wegen Vermögenslosigkeit 3,0
Stunden vor Auftragserteilung abgab.

Sollte der Beschuldigte vortragen, das Tonband sei nicht
zu verweerten, da ohne sein Wissen aufgenommen,trage ich
schon jetzt vor :

  • es handelte sich nach fruchtloser GV-Pfändung um die
    Wahrnehmung berechtiger Interessen,
  • die Zeugen Max Nachbar und Klaus Mitarbeiter haben
    zugehört und werden den Wortlaut der Abschrift
    bestätigen.

Über den Ausgang des Verfahren bitte ich mich in
jedem Falle zu informieren.

hallo,

gestern gabs einen bericht im fernsehen über geprellte
handwerker, die von ihren auftraggebern, die in saus und braus
weiterleben, für die geleistete arbeit nicht bezahlt werden -
modell gmbh in die insolvenz getrieben und die ehefrau hat das
gesamte private hab und gut rechtzeitig überschrieben bekommen
oder nicht mal das…

der insolvenzverwalter hat m.e. auch nicht immer interesse
daran, dem geschäftsführer, auch wenn indizien vorliegen,
betrug o. pflichtverletzungen zu unterstellen, wenn die
gesellschaft pleite geht…

jetzt war in dem bericht die rede davon, dass man sich selbst
mit der staatsanwaltschaft in verbindung setzen kann und ein
verfahren anleiern könnte - konkret war bei auftragserteilung
durch den pleitier schon klar, dass die zahlungsunfähigkeit
unmittelbar bevorsteht, was ja ein tatbestand für betrug
wäre…

wie leiert man sowas ohne anwalt an (der hat aus erfahrung
abgeraten (schlechtem geld wirft man kein gutes bla bla
bla)und welche kosten kommen auf einen zu oder besteht da u.u.
öffentliches interesse…

gruß vom inder

Strafanzeigen sind form- und fristlos und an keine Kosten gebunden. Anzeige zu erstatten, heißt lediglich, eine Ermittlungsbehörde „anzuregen“, sich mit dem Fall zu beschäfitgen. Sie ermittelt dann umfassend den Sachverhalt, und im Strafverfahren gilt ohnehin ein Amtsermittlungsgrundsatz.

Es ist nicht deine Aufgabe, etwas zu beweisen oder zu bezahlen; allerdings kannst du auch als Nebenkläger auftreten, wobei ich nicht genau weiß, was das für Vorteile bringen soll. Vielleicht kann das jemand anders hier ausführen.

Levay

Hallo,

natürlich kannst Du selbst Strafanzeige bei der zuständigen StA erstatten. Die ist auch an keine Form oder Frist gebunden. Nur hat der Anwaltskollege natürlich Recht, dass diese Geschichten nahezu ausnahmslos im Sande verlaufen.

Hatte damals recht schnell nach Zulassung z.B. selbst mal das Problem an einen Firmenreiter als Mandanten gekommen zu sein, der sich natürlich als Unschuldslamm gab und bei dem ich dann in der Ermittlungsakte über eine Seite einschlägige Ermittungsverfahren fand. Zu mehr als einer Bewährungsstrafe hatte es nie gereicht, war mir angesichts von knapp 20 neuen Vorwürfen aber ziemlich sicher, dass er dieses Mal einfahren würde und auch ein Kollege (sehr erfahrener seriöser Strafverteidiger) machte mir klar, dass ich hier nur Schadensbegrenzung betreiben könnte.

Man wird es nicht glauben, aber die Sache ist aufgrund meiner Schutzschrift dann direkt von der StA eingestellt worden, es ist nicht mal zur Anklage gekommen. Sicherlich konnte ich einige Punkte aufklären und auch einige entlastende Momente vorbringen, aber nach meiner eigenen Überzeugung hätte dies eigentlich nicht reichen können, um um eine Haftstrafe herumzukommen.

Also tu dir den Spaß an, wenn Du zuviel Zeit hast, oder damit dein Gewissen beruhigst, aber verspreche dir nichts davon.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Inder,

Da must du dich am besten nach Berlin und unseren Politikern wenden…:smile:

Dank deren Steuergesetzgebung haben wir doch diese ganzen Probleme hier im Lande…:smile:
Früher hat z.B. die Firma Krupp in Essen als Eigentümer ihrer Werksgelände und Verwaltungsgebäude den kleinen Malerbetrieb „Pinsel&Söhne“ damit beauftragt,in der Kruppallee 45 das Verwaltungsgebäude I zu streichen…
Wie sieht es denn heute aus??..
Da gibt es die „Hausverwaltung Ziegelbruch“,die ihrerseits wieder den
Subunternehmer „Streichschlecht“ mit den Malerarbeiten in der Kruppallee 45 beauftragt.Welcher diese natürlich wiederum an einen Sub
vergibt…
Erhält „Streichschlecht“ nun keine Folgeaufträge von „Ziegelbruch“…
zahlt er natürlich (wegen fehlender Mittel) den Sub nicht…

Du siehst,das ist ein „Rattenschwanz“…

mfg

Frank

Hallo,
habe da nur eine Idee.
Nimm als Ansatz das er der Nieser des Vermögens ist. Wo er zwar nicht eigentümer ist aber welches aus dem Kapital der vorigen Firma oder aus seine ehemals eigenen Kapital stammt.

Soll nur eine Überlegung (Brainstorming) sein, vielleicht ist es hilfreich.

Grüsse Zoomi