eine extreme soziale Ungerechtigkeit mitbekommen.
Eine Anfage bei mir: köönen Sie mich pflegeversichern?
Das ist mir noch nie untergekommen, also telefonische Anfrage.
Ergebnis: die Kundin ist Deutsche, hat lange Jahre in Deutschland gearbeitet (z.B. auch VW), ist in die Staaten gegangen (arbeiten), dann nach Portugal (arbeiten) und wurde in P arbeitslos. Da Sie schwanger war, ist sie nach D zurück gegangen. So, und jetzt kommt´s: Sie bekommt kein Geld: keine Arbeitslosengeld und keine Arbeitslosenhilfe. Was sie bekommt, ist ein paar Mark vom Sozialamt. Keine KV, keine Pflegeversicherung, nichts. Nur Hilfe, wenn sie mal krank werden sollte.
Grund: wer in den letzten 3 Jahren nicht mehr als 12 Monate in D gearbeitet hat, hat keinen Anspruch mehr!
Rast dem Gesetzgeber der Blocker?
Ich stelle mir folgendes vor: ich habe treu und brav bis zum 55. Lebensjahr gearbeitet und meine Steuern und Sozialabgaben bezahlt. Nun gehe ich für sagen wir mal 4 Jahre in die USA. Anschließend nach D zuück… und bin schlagartig ein Sozialfall, der auf Almosen angewiesen ist! Und die Herren und Damen Politiker fressen sich die Bäuche immer fetter!
Grüße mit Wut im Bauch
Raimund
Ist leider so…
Hallo Raimund,
Grund: wer in den letzten 3 Jahren nicht mehr als 12 Monate in
D gearbeitet hat, hat keinen Anspruch mehr!
Ja… das ist nunmal so… und eigentlich auch in meinen Augen gerecht. Denn er hat ja die Solidarität verlassen.
Mit der KV weiß ich es allerdings nicht so genau, ob es so geht. Sie soll sich mal bestätigen lassen, dass sie in Europa gearbeitet hat und pflichtversichert war. Normal müsste sie dann trotzdem wieder aufgenommen werden. Bei einer Kasse.
Das Problem ist: Keiner will sie derzeit, weil keiner die Kosten für die Schwangerschaft haben will.
Wenn sie wieder pflichtig ist, dann besteht wiederum Kontrahierungszwang in meinen Augen.
Ziel war es dabei nicht die auszugrenzen, die woanders gearbeitet haben und wieder zurückkommen, sondern die, die hierher kommen und gleich abzocken wollen.
Gruß
Marco
Stop mal Raimund,
der fehler ist nicht im deutschen System zu schen, sondern in der Uninformiertheit deiner Kundin.
Sie hat in den auslandsaufenthalten (Portugal) dort anrechte aus den sozialkassen erworben. diese (EU) anrechte gelten auch in deutschland. zahlungspflichtig somit die portugiesischen Kassen:
arbeitsamt, Krankenkassen etc.
gruss
winkel
hallo Winkel,
Klasse. werde ich gleich weiter geben!
Grüße
Raimund
P.S. was ist mit den US Anrechten (falls es so etwas gibt)?
hallo Winkel,
Klasse. werde ich gleich weiter geben!
Grüße
Raimund
P.S. was ist mit den US Anrechten (falls es so etwas gibt)?
Kann ich dir nicht sagen, aber eigentlich gibt es in den USA ja keine Sozialversicherungssysteme wie in der EU?
Weiß acuh nicht, ob dann staatliche Hilfen exportierbar sind!
gruss
winkel