Quellen bitte (werden wie übl. aber nicht kommen)
Hallo,
Wenn jemand, der nicht Unternehmer ist, in seiner Auktion
schreibt, dass „Umtauch und Garantie als Privatverkäufer
ausgeschlossen“ sein sollen, ist das ein (seeehr ungeschickt
formulierter, aber dennoch wirksamer) vollständiger Ausschluss
der Haftung für Sachmängel. In diesem Fall muß der Käufer mit
einem Mangel allein klarkommen.
Bitte nenne hierfür Quellen. Ich kann nicht erkennen, warum es wirksam sein soll, das eine zu sagen und das andere zu meinen. Ist das höchstrichterlich entschieden oder „glaubst“ du das einfach nur ?
Gruß
S.J.