Gerät entwickelt, gebaut, und nun?

Moin,

hoffe, ich bin hier richtig. Will hier gar keinen Dampf ablassen, ihr könnt’ ja nix für…
Habe neuartiges Gerät in 5 Jahren entwickelt, designt, gebaut, getestet… Hat einige 1000’er gekostet … heul…schnief

Und jetzt? Wo bekomme ich CE her? Und EMV? Und Altgeräte-Entsorgung-…

Also es ist zum Wahnsinnig werden. Dabei ist’s eine Weltneuheit…

Wer fühlt mit bzw. weiss Rat, wie ich weiter vorgehen soll???

Danke

Patent?

Und jetzt? Wo bekomme ich CE her?

Ist es ein Funkgerät? Wenn nicht, darfst Du die Konformitätserklärung selbst schreiben.

Und EMV?

Eine zugelassene Firma misst dein Gerät und sagt dir ob OK oder ob nicht. Das meiste sind Design-Rules, sorgfältiger Aufbau und Filter. Mit Ahnung alles halb so wild.

Altgeräte-Entsorgung-…

Privatkunden (Massenmarkt) oder Industriekunden (sichere Entsorgung, geringe Stückzahlen)?

Auf jeden Fall müsstest Du dich bei der EAR (Elektro-Altgeräte-Register) anmelden. Weiteres

Also es ist zum Wahnsinnig werden. Dabei ist’s eine
Weltneuheit…

Wer fühlt mit bzw. weiss Rat, wie ich weiter vorgehen soll???

Wie wäre es mit einem sog. Business Angel? Der hat:

  • Kontakte
  • Finanzierungsmöglichkeiten
  • Ahnung

Gruß

Stefan

Hi,

Habe neuartiges Gerät in 5 Jahren entwickelt, designt, gebaut,
getestet… Hat einige 1000’er gekostet … heul…schnief

Sorry, wenns hart klingt, aber jetzt nach EMV und CE zu fragen ist mehr als nur naiv. Wenn du Pech hast, darfst du neu anfangen.
In der Elektronik sollte sich das doch rumgesprochen haben, daß es bestimmte Vorgaben gibt, die einzuhalten sind. Und besonders neu sind die nun wirklich nicht.

Und jetzt? Wo bekomme ich CE her? Und EMV? Und
Altgeräte-Entsorgung-…

CE ist eine Konformitätserklärung des Herstellers. Und der bist du. Je nach Einsatzbereich deines Gerätes gibt es da Normen, die eingehalten werden müssen. EMV ist ein Teil davon. CE heißt nur, daß du die Einhaltung der Normen bestätigst, die für deine Geräte gelten.

http://www.vdi-nachrichten.com/ce-richtlinien/defaul…

Elektro Altgeräte?
http://www.stiftung-ear.de/
Da fließt der nächste Tausender hin.

Bei EMV/ESD etc. werden es wohl auch noch 4 stellige EURO Beträge sein.

mfg Ulrich

Hallo,

es handelt sich um ein Spielgerät für Kinderzimmer, Partykeller etc.
Platine mit Mikrocontroller, Lichtschranken, Digitalanzeigen etc.
Korpus aus MDF-Holz.

Gruß
Andreas

Habe neuartiges Gerät in 5 Jahren entwickelt, designt, gebaut,
getestet… Hat einige 1000’er gekostet … heul…schnief

Und jetzt? Wo bekomme ich CE her? Und EMV? Und
Altgeräte-Entsorgung-…

Also es ist zum Wahnsinnig werden. Dabei ist’s eine
Weltneuheit…

Wer fühlt mit bzw. weiss Rat, wie ich weiter vorgehen soll???

Hi,
hast du schon mal ausfühlich recherchiert ob und wieviele Patente
du verletzten würdest, wenn du das Gerät auf den Markt bringst?
so Patentrechtverletzungen können sehr rasch in die hunderttausende
Euro Schadensersatz gehen.
Ol

Wenns um die Gebrauchsanweisung geht (unverzichtbarer Produktbestandteil für CE-Kennzeichnung):
[email protected]

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Hi,

es handelt sich um ein Spielgerät für Kinderzimmer,
Partykeller etc. Platine mit Mikrocontroller, Lichtschranken, :smiley:igitalanzeigen etc. Korpus aus MDF-Holz.

Im Brett Existenzgründung frage ich immer zuerst, obs denn einen Markt gäbe? Wer soll das kaufen? Gegen welche Konkurrenz trittst du an?

Nehmen wir mal an, das sei gelöst. Du mußt das Gerät produktionsreif bekommen, einhergehend mit den notwendigen Prüfungen.

RoHS trifft dich auf jeden Fall. Das gilt auch bis zur kleinsten Schraube deines Gerätes.

aus: http://www.label-online.de/index.php/aid/862
Kinderspielzeug darf die Gesundheit und die Sicherheit der Kinder nicht gefährden. Bevor Spielzeug vermarktet wird, muss es bestimmte Sicherheitsnormen erfüllen. So muss es gemäß der „Zweiten Verordnung über Sicherheit von Spielzeug“ den Sicherheitsanforderungen des Anhangs II der EU-Richtlinie 88/378/EWG entsprechen. Voraussetzung sind u.a. die gesundheitliche Unbedenklichkeit, wenn das Spielzeug verschluckt oder eingeatmet wird oder mit der Haut oder den Schleimhäuten in Berührung kommt. Beim Gebrauch von Spielzeug müssen Verletzungen durch scharfe Kanten, Splitter, Ecken u.ä. ausgeschlossen sein.
Auch die Chemie im Kinderspielzeug wird unter die Lupe genommen. Spielzeug aus Holz wird unter anderem auf die Abgabe von Formaldehyd und die Speichel- und Schweißechtheit der Farben untersucht. Im Dezember 1999 wurden zum Beispiel Babyspielsachen sowie Schnuller, die aus Polyvinylchlorid (PVC) bestehen und gesundheitsgefährdende Weichmacher (Phtalate) enthalten, verboten. Gemäß der Verordnung darf Spielzeug, das für Kinder unter drei Jahren bestimmt ist und von ihnen bestimmungsgemäß oder vorhersehbar in den Mund genommen werden kann, die als Weichmacher eingesetzten Phtalate in einer Konzentration von höchstens 0,1 Prozent enthalten. Leider ist damit die Gefahr für Kleinkinder nicht gebannt, weil Kinder in diesem Alter erfahrungsgemäß alles in den Mund nehmen, also auch Dinge, die nicht für sie bestimmt sind.

Das sollte dir einen ersten Eindruck verschaffen, was dich erwartet.

Es wird so sein, daß einige Probleme größer erscheinen, als sie sind. Es wird aber auch so sein, daß Kleinigkeiten das Projekt ernsthaft gefährden können. Wie schon gesagt, im Nachherein wird alles umso schlimmer.

Der wirklich problematische Weg liegt noch vor dir: Marktanalysen, Geldbeschaffung und die Produktion. Aber das gehört nicht hier hin.

mfg Ulrich

Hallo,

CE und EMV prüfung ist 0 Problemo.
Gibst 2 Wochen dem TÜV (Kostet ca 2000 - 2400 Euro) oder einer anderen Prüfstelle (Kostet so 1200-1700 Euro) und fertig.
Tüv ist halt sehr cool da du dann das Tüv geprüft draufkleben kannst.

Wir haben auch gerade etwas sehr cooles entwickelt und machen da nun auch TÜV CE Prüfung drauf. Auch toll beim TÜV ist das die sich um alles kümmern, musst dich um nix sorgen.

Grüsse

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Hallo,

wenn dein Spielgerät auch ohne elektronik noch zum Spielen geeeingnet ist (Bsp. singender Teddy) ist ein kein E-schrott sondern bleibt ein Spielgerät.

Gruss
Nils

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Abend,

viele verschiedene Meinungen haste nu schon, jetzt bekommst du meine
auch noch. :smile:

Erstmal ist ganz wichtig zu wissen, wie willst du das denn produzieren
und in welchen Stückzahlen. Bei Einzelstückzahlen ist CE sicher ein
Problem bei größeren Stückzahlen nur ein minimaler Teil des Kapitals
was du benötigst.

Du schreibst das da ein Microcontroller drauf ist, das kann je nach
PCB-Design (kein Metallgehäuse) die EMV Prüfung schon zur
Herausforderung werden lassen. Sowas strahlt typisch mit irgendeiner
Oberwelle des Memorytaktes falls du externes Memory hast
(wahrscheinlich so im Radio UKW Bereich).
Wenn du sofort durchkommst perfekt! Aber wehe da ist ein Frequenz
die strahlt ohne Hilfe wird dich das richtig Kohle kosten, ändern/
nachprüfen, ändern/nachprüfen, …
Falls du Frequenzen auf dem PCB hast jenseits der 20MHz würde ich
an deiner Stelle erst jemanden Fragen der Profi ist bevor du Geld
ausgibst.

Neben dem ElektroSchrottSchachfug mußt du dich natürlich auch noch
um den „grünen Punkt“ kümmern, ohne Verpackung wird es ja nicht
gehen oder?

Mein wirklich ernstgemeinter Tip, versuche es zu verkaufen oder
lass es jemand in Lizens machen, außer ein paar Stück für gute
Bekannte hast du kaum eine Chance.
Das soll dir jetzt wirklich nicht den Mut nehmen, in Lizens verkauft
ist so ähnlich wie Geld drucken (wenn es wirklich eine gute Idee ist).
Große Stückzahlen kannst du als Einzelperson sowieso nicht machen,
du brauchts Marketing, Vertrieb, Projektmanagement, und und und.

Gruß
Stefan

PS: Auf die ersten 100 schreibst du „Muster ohne CE“ drauf und gut
ist. Das machst du aber bitte nur wenn du ein externes zugelassenes
Netzteil dabei legst.

und nun Patent anmelden? Absatzchancen?
Wenn das Gerät patentfähig ist, würde ich mich erstmal darum kümmern, dann die Absatzchancen eruieren. Grüße Jürgen

Hallo,

zuerstmal danke für Eure Hilfe.
Was wäre denn, wenn ich das Spielgerät lediglich verleihe. Immerhin ist es 1 Meter Tief und 60 cm breit. Tüv ist klar, aber EAR dann auch???

Frequenz des uC: 8 MHZ
Strombedarf: mehr als 2,5 Ampere
interne Betriebsspannung: 5 V und evtl. 12 V
Patent habe ich bereits auf den Automaten

Gruß

Andreas

Gerät verleihen
Hallo,

Gerät verleihen finde ich eine gute Idee, weniger wegen TÜV usw., sondern:

  • Das Gerät wird umfangreich in der Praxis erprobt. Entweder Du findest noch Verbesserungsmöglichkeiten oder hast vielleicht Referenzen, daß das gerät was taugt und begeistert angenommen wird.

  • Du kannst erstmal klein anfangen, und dann weiter ausbauen.

  • Du bleibst aktiv dran, bist der einzige in genau dem Geschäft und vielleicht finden sich ja Kontakte.

Viele Grüße und frohe Pfingsten!

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Abend Andreas!

zuerstmal danke für Eure Hilfe.
Was wäre denn, wenn ich das Spielgerät lediglich verleihe.
Immerhin ist es 1 Meter Tief und 60 cm breit. Tüv ist klar,
aber EAR dann auch???

Wenn du das Gerät entsprechend kennzeichnest brauchst du gar nichts.
Für die ersten 20-50 Prototypen würde ich mir auch keinen Stress
machen. Schreib drauf „Muster ohne CE nur zur Evaluierung“ und gut
ist.

Frequenz des uC: 8 MHZ

Ohne externes RAM kein Problem, mit RAM könnte das je nach Layout
schon rumstrahlen.

Strombedarf: mehr als 2,5 Ampere

Naja, die wird doch wohl nicht de uC verbraten, daher bei der
Gehäusegröße kein Problem (ca. 12,5W).

interne Betriebsspannung: 5 V und evtl. 12 V

Kein Problem bei einem externen Netzteil.

Patent habe ich bereits auf den Automaten

Deutschland oder EU?

Gruß
Stefan

Für die ersten 20-50 Prototypen würde ich mir auch keinen
Stress
machen. Schreib drauf „Muster ohne CE nur zur Evaluierung“ und
gut
ist.

Irrtum! Dieser Trick ist wohl ein bissel zu plump. Zettel drauf „Ich hafte für nichts“ und ab dafür…

Grundsätzlich: Verleihen = in Verkehr bringen! Und das ist ohne CE verboten!

Ich möchte es mal so ausdrücken, ich habe hier Geräte von Intel,
Mitac, Conexant, Medion, Fujitsu, … die genau solche Aufkleber
haben. Meist sind sie noch nicht mal am Gerät angebracht, sondern
nur auf der Verpackung.
Glaubst du z.B. ein neuartiger Prototyp auf einer Messe
hätte irgendeine CE Prüfung schon hinter sich. In meinem Business
ist dies zumindest nicht der Fall.

Gruß
Stefan

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Für die Ausstellung auf Messen gibt es Sonderregelungen. Aber wenn ich ein ungeprüftes Gerät weggebe, um es ohne Aufsicht von Unkundigen betreiben zu lassen, dann begebe ich mich damit auf SEHR dünnes Eis.

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Anmerkung
Hallo,

Glaubst du z.B. ein neuartiger Prototyp auf einer Messe
hätte irgendeine CE Prüfung schon hinter sich.

Für diese Geräte gilt eine Ausnahme:
http://www.gesetze-im-internet.de/emvg_1998/__6.html
Man beachte Satz (2). Von Geräten, die man verleiht, finde ich unter Ausnahmen nichts im Gesetz.
Gruß
loderunner