Hallo,
habe bei Ebay ein Bügeleisen ersteigert und das geld überwiesen, als es dann kam fand ich heraus das es nicht funktioniert. Schrieb darauf eine Mail an den verkäufer/Privatverkäufer Gerät aber neu!
Erst bekam ich darauf hin eine Mail, daß sie das geld zurücküberweisen würde (billigerer Versand als ich bezahlt habe) oder sie überweist mir ein Euro mehr als der Ersteigerungsbetrag und ich behalte Gerät weil sie könne das nicht überprüfen ob es funktioniert oder nicht und selbst hätte sie es nicht nachgeprüft gehabt.
Ich schrieb ihr, daß wenn sie das Gerät überprüfen möchte sollte sie mir das Geld incl Versand für ein Päckchen überweisen dann könnte ich ihr das gerät zurück senden.
Nun bekam ich noch eine Mail in der ich das gerät zuerst zurück senden soll und dann würde sie mir das Geld zurück überweisen(den Ersteigerungsbetrag + Porto für Päckchen)Habe für den Versand 5 Euro für ein Paket versendet.
Erst sagt sie sie will das Gerät nicht wieder haben, dann sagt sie was anderes - was ist wenn ich das Gerät zurücksende, bekomme mein Geld aber nicht wieder also ohne Spesen nichts gewesen? Außerdem hätte sie das Gerät doch prüfen müssen ob es funktioniert…
Was würdet ihr machen?
Hallo,
ihre Pflichten:
- funktionierendes Gerät liefern oder
- defektes Gerät zurücknehmen und Geld rückerstatten
Deine Pflichten:
- defektes Gerät zurücksenden um dem Verkäufer die Möglichkeit zur Prüfung zu geben. Dann erst bekommst Du Dein Geld zurück
Alternativ könnt Ihr auch andere Sachen vereinbaren, wenn Ihr Euch einigen könnt (z.B. Preisminderung, Geldrückerstattung und Du schmeißt das Gerät weg, usw.). Aber das oben beschriebene ist der normale Weg laut BGB.
Gruß,
Myriam
Hallo Myriam,
danke für deine Antwort,nur wenn ich es zurück sende muß ich 2x Porto zahlen nur weil sie es vorher nicht überprüft hat, wenn ich mein Geld nicht zurück bekomme.
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danke für deine Antwort,nur wenn ich es zurück sende muß ich
2x Porto zahlen nur weil sie es vorher nicht überprüft hat,
wenn ich mein Geld nicht zurück bekomme.
Wenn es defekt ist (und auch schon vorher war) muss Dir der Verkäufer alle Portokosten zahlen. Trotzdem musst Du zuerst die defekte Ware zur Prüfung zurücksenden, denn die Rücknahme erfolgt immer Zug um Zug.
Gruß,
Myriam
Hallo Pegasus
Erst sagt sie sie will das Gerät nicht wieder haben, dann sagt
sie was anderes - was ist wenn ich das Gerät zurücksende,
bekomme mein Geld aber nicht wieder also ohne Spesen nichts
gewesen?
Melde die Sache ebay, in Mein ebay links unten: Unstimmigkeiten klären, wenn der Verkäufer Dir das Geld nicht zurückgibt, kannst Du Käuferschutz beantragen und bekommst von ebay eine Erstattung, allerdings nicht die volle Summe, aber besser als nichts.
Gruß
Rainer
Also,
laut BGB muss doch der Käufer Porto übernehmen, es sei den, es ist anders vereinbart.
Du musst drauf achten, ob der Verkäufer versteckte Klauseln in der Beschreibung benutzt. (z.B. Ware wird als Defekt verkauft, Porto Du eBay ich …).
Er kann auch geltend machen, dass das Gerät auf dem Transportweg beschädigt wurde usw.
Am Besten verlangst du Preisminderung und behälst das Gerät !
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