Hallo,
Kunde K kauft ein Handy welches in einer Plastikpackung eingeschweißt ist (kein Pappkarton oder so).
Der Kunde hatte das Handy im Angebot gesehen bei einer größeren Elektro-Firma. Es ist ein Einsteigermodell, aber es soll ja doch mehr zum telefonieren sein 
Als der Kunde zu Haus das Handy in Betrieb nahm (log. musste er die Verpackung aufschneiden; geht ja gar nicht anders) stellte er im einwöchentlichen Betrieb fest, dass das Handy zwar ein Wörterbuch hat, aber dieses sich nicht verändern lies (man konnte also keine neuen Worte hinzufügen), was er von seinem vorherigen (fast) Einsteigerhandy aber kannte (das es funktioniert).
Der Kunde packt also das Handy wieder ein und fährt zu dem Markt wo er dies gekauft hat.
Nun ist der Markt der Meinung dass sie das Handy nicht zurücknehmen können da die Verpackung ja offen ist (na wie sonst). Der Kunde ist der Meinung dass er ein zweiwöchiges Rückgaberecht habe.
Was ist richtig und wie kann man am besten verfahren?
Danke im Voraus
Tobi@s