ich habe ein elektrisches gerät in einem kostenlosen anzeigenblatt angeboten und es hat sich auch jemand gemeldet.
das gerät ist nagelneu und noch original verpackt. es ist keine geklaute ware, sondern aus einem personal-abverkauf einer firma. habe also keine rechnung.
so, nun hat mir jemand, der auf die anzeige geantwortet hat vorgeschlagen, dass ich ihm das gerät per nachnahme zuschicke, da er doch etwas weiter weg wohnt.
es geht dabei so um die 220 euro.
was passiert nun, wenn er mir später sagt, dass ich ihm defekte ware zugeschickt habe? kann er das so einfach behaupten und würde damit durchkommen? vielleicht bastelt er daran rum und macht was kaputt und will mich dann beschei…en…
sollte ich das gerät vorher unter zeugen auspacken und testen?
so, nun hat mir jemand, der auf die anzeige geantwortet hat
vorgeschlagen, dass ich ihm das gerät per nachnahme zuschicke,
da er doch etwas weiter weg wohnt.
Naja, ich würd mir aufjedenfall die Portokosten und ein bissle Wegegeld per Vorkasse schicken lassen, die du dan vom NN betrag abziehst, weil wenn er das NN Paket nicht an nimmt bleibst DU auf den Kosten sitzen.
es geht dabei so um die 220 euro.
Dafür lohnt sich normalerweise kein Rechtsstreit wo man weiss, man betrügt!
was passiert nun, wenn er mir später sagt, dass ich ihm
defekte ware zugeschickt habe? kann er das so einfach
behaupten und würde damit durchkommen?
Kommt drauf an-wie immer
hängt vom Richter ab und was für ein Freund ihm das Bestätigt!
vielleicht bastelt er
daran rum und macht was kaputt und will mich dann
beschei…en…
-Vieleicht
sollte ich das gerät vorher unter zeugen auspacken und testen?
-Wäre eine Idee.
Oder du als Privatperson verkaufst es gleich unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Garantie!