Geräte-Miete EC-Zahlungsgerät nach Kündigung

Hallo,

folgendes Problem: vor einigen Jahren wurde ein Einzelhandel und dort auch ein EC-Kartenzahlungsgerät betrieben bzw. angemietet.
Der Vertrag für dieses Gerät belief sich auf einen längeren Zeitraum, als dieser Laden existent war. Also wurde der Vertrag trotz
Laufzeit aufgrund von Geschäftsaufgabe gekündigt. Im Vertrag jedoch, ist keine Vereinbarung für einen Ausstieg bei Geschäftsaufgabe vermerkt.

Die Firma hat kurzfristig reagiert, und war damit nicht einverstanden. Daraufhin wurde eine Abschlussrechnung gefordert, um die noch offenen Beträge zu tilgen.
Darauf wurde nicht reagiert.
2 Jahre später (zum Ablauf des urpsr. Vertrages) wurde der Gesamtbetrag gefordert.

die Frage: Ist der Anspruch noch rechtsgültig?

Vielen Dank im Voraus!

Hallo,
ohne genaue Angaben von Datum und Jahr kann niemand diese Frage beantworten.
Gruß SUnny