Geräte von der Steuer absetzen

Wenn ich Arbeitsgeräte von der Steuer absetze wird immer nach Haltbarkeit gefragt und der Preis dann dadurch dividiert. Muß ich das Gerät dann im nächsten Jahr erneut angeben? Und wie ist es, wenn ich zum Beispiel letztes Jahr etwas nicht angegeben habe, weil ich nicht über die Pauschale hinaus kam, das diese Jahr aber anders aussieht. Kann ich dann ein Gerät absetzen, das ich vor 2 Jahren gekauft habe?

Hallo,

beides richtig: Du kannst solche Geräte für ihre (steuerliche) Nutzungsdauer „abschreiben“, d.h. jedes Jahr den zeitanteiligen Anteil des Anschaffungswertes bei der Steuer ansetzen.
Und: Ja, du kannst auch ein Gerät ansetzen, dass du schon früher gekauft hast - allerdings ist die „richtige“ Art der Ansetzung dann, es auf die Jahre zu verteilen, in denen die Abschreibung anfällt - also auch die Vorjahre. Falls für diese schon ein rechtskräftiger Steuerbescheid besteht, geht dies aber nicht mehr und dir geht dieser Vorteil für das betreffende Jahr verloren.

Viel Erfolg!
Roger