Hallo.
Ich war mir eigentlich sicher das ich nach kurzer Suche zu diesem Thema mit Antworten überhäuft werde.
Aber entweder habe ich falsch gesucht oder etwas anderes übersehen.
So, die Frage ist recht einfach:
Dürfen Privatpersonen (ohne Gewerbe), Geräte wie zB Licheffekte oder andere Geräte in Richtung Veranstaltungstechnik an andere Privatpersonen
(sowohl bekannte als auch fremde) gegen Bezahlung verleihen?
Hallo,
Dürfen Privatpersonen (ohne Gewerbe), Geräte wie zB
Licheffekte oder andere Geräte in Richtung
Veranstaltungstechnik an andere Privatpersonen
(sowohl bekannte als auch fremde) gegen Bezahlung verleihen?
sofern die Kriterien für ein gewerbliches Handeln nicht gegeben sind: Ja.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe#Tatbestandsmerk…
Ansonsten müsste man halt ein Gewerbe anmelden.
Da man als Privatperson jedoch kaum „Lich t effekte oder andere Geräte in Richtung Veranstaltungstechnik an andere Privatpersonen (sowohl bekannte als auch fremde) gegen Bezahlung“ vermieten wird, ohne dass die genannten Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, wird man entweder ein Gewerbe anmelden und die daraus resultierenden Verpflichtungen, insbesondere das Zahlen von Steuern etc. erfüllen müssen, oder man muss mit entsprechenden Sanktionen rechnen.
Gruß
S.J.