Gerätebenutzung - hohes Gewicht

Hallo www’ler

(Wusste nicht in welches Brett. Falls ein anderes besser geeignet ist -> bitte verschieben!)

Gibt es eigentlich irgendeine Regelung oder Gesetz, welche vorgibt, bis zu welchem Gewicht alle Produkte im öffentlichen Bereich / auf der Arbeit mindestenst ausgelegt sein müssen?

Vielleicht verständlicher in einem Beispiel:

Eine Person wiegt zum Beispiel 120/150/180/210 kg. Kann er allen Dingen, welchen er außerhalb seiner Wohnung begegnet, uneingeschränkt vertrauen oder gibt es eine einheitliche / spezifische Obergrenze?

Also, gemeint sind z.B.: Wippstühle (z.B. in der Arztpraxis), Hängetoiletten und Klobrillen (z.B. in Restaurants), Schaukeln, usw.

Folgender Fall:
Auf vielen Leitern klebt z.B. ein Aufkleber mit max. 150 kg. Person A (Typ 140 kg) muss zur Ausübung einer Aufgabe auf seiner Arbeit eine Leiter benutzen. Einen Aufkleber auf der Leiter gibt es längst schon nicht mehr. Gibt eine Obergrenze, welche jede Leiter, welche in Deutschland verkauft wurde, erfüllen muss und wie kann man diese erfahren?

Und wie sieht es bei Fahrrädern aus?
Auch wenn Leitern ein Maximal-Gewicht ausweisen, bei Fahrrädern hat Person A das noch nie gesehen.
Gibt es auch hier Grenzen und wo liegen diese?

Wie sieht es mit Versicherungen aus?
Kann eine Haftpflichtversicherung z.B. eine Schadensregulierung ablehnen, weil eine 200 kg-Person eben keine Wippstühle benutzen dürfe.

Bin neugierig auf eure Antworten

Gruß
Manfred

Hallo,

wir unterstellen einem 150 kg - 180 kg schweren Mann/Frau einen gesunden Menschenverstand und als Mann/Frau dürfte ihm bekannt sein, dass ein Standard-Fahrrad für diese Gewichte nicht ausgelegt sind; wenn er trotzdem sich auf ein „normales Fahrrad“ setzt, man könnte dies dann durchaus als Fahrlässigkeit einstufen.

Was Arbeitsbereiche betrifft,gibt es die:

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Aber ganz ehrlich, welche durchschnittlicher Betrieb stellt einen 150-KG-Mann ein? Und wenn solche Unternehmen solche kompakten Mitarbeiter einstellen, achten diese darauf, dass hier keine Schäden entstehen.

Was die /Haft)pflichtversicherungen betrifft ist immer auch der Aspekt einer Fahrlässigkeit zu prüfen.

si

Hallo,
Die ursprüngliche Frage war doch:

Gibt es eigentlich irgendeine Regelung oder Gesetz, welche vorgibt,
bis zu welchem Gewicht alle Produkte im öffentlichen Bereich / auf
der Arbeit mindestenst ausgelegt sein müssen?

wir unterstellen einem 150 kg - 180 kg schweren Mann/Frau
einen gesunden Menschenverstand und als Mann/Frau dürfte ihm
bekannt sein, dass ein Standard-Fahrrad für diese Gewichte
nicht ausgelegt sind; wenn er trotzdem sich auf ein „normales
Fahrrad“ setzt, man könnte dies dann durchaus als
Fahrlässigkeit einstufen.

Da stelle ich mir dann aber die Frage, wie es mit dem 145kg-Menschen aussieht? Oder vllt auch „nur“ 130kg. Sollte man/frau sich hier auf ein Standard-Fahrrad bzw. die Standard-Toilette verlassen können? Und wir sind zurück bei der Frage: Gibt es eine Regelung?

Grüße
T.

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Hallo Seni

Was Arbeitsbereiche betrifft,gibt es die:

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der
Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger
Anlagen und über die Organisation des betrieblichen
Arbeitsschutzes.

Aber ganz ehrlich, welche durchschnittlicher Betrieb stellt
einen 150-KG-Mann ein? Und wenn solche Unternehmen solche
kompakten Mitarbeiter einstellen, achten diese darauf, dass
hier keine Schäden entstehen.

Aber angenommen ein Unternehmen hätte einen Mitarbeiter, Größenordnung ca. 150 kg. Da die Bürostühle nicht für solches Gewicht ausgelegt sind, werden diese durch den Mitarbeiter regelmäßig zerstört.

In der von dir angeführten Verordnung konnte ich keinen Hinweis auf ein Maximalgewicht finden, bis zu dem es dem Arbeitgeber zuzumuten ist, sich beispielsweise um spezielle Arbeitsmittel zu kümmern, die für entsprechende Last auch ausgelegt sind (Bsp. Bürostühle) oder eine Mindestlast, die Arbeitsmittel z.B. aushalten müssen. Heißt das, es obliegt in dem Fall tatsächlich dem Arbeitgeber und allein dieser trägt auch den Schaden?
(Und hätte der Arbeitnehmer Ansprüche, wenn er sich durch einen solchen Fall verletzte?)

Interessierte Grüße,
Inka

Folgender Fall:
Auf vielen Leitern klebt z.B. ein Aufkleber mit max. 150 kg.
Person A (Typ 140 kg) muss zur Ausübung einer Aufgabe auf
seiner Arbeit eine Leiter benutzen. Einen Aufkleber auf der
Leiter gibt es längst schon nicht mehr. Gibt eine Obergrenze,
welche jede Leiter, welche in Deutschland verkauft wurde,
erfüllen muss und wie kann man diese erfahren?

Hi

Da ich in den Jahren 2008 - 2011 vermehrt Unfälle mit Holzleitern hatte , die für das Elektrohandwerk vorgeschrieben sind .
( Ich bin 181 gross und wiege 89 kg )

5 Arbeitsunfälle in den die Holzleiter einfach gebrochen ist auf der ich gearbeitet habe , habe ich mich schlau gemacht auf welche Last diese Leitern geprüft werden :

http://www.besserholz.de/doppelleitern-stehleiternau…

und du wirst es nicht glauben : 75 kg !!!

Und wie sieht es bei Fahrrädern aus?
Auch wenn Leitern ein Maximal-Gewicht ausweisen, bei
Fahrrädern hat Person A das noch nie gesehen.
Gibt es auch hier Grenzen und wo liegen diese?

Ein normales Mountainbike ( jetzt kein Rennbike für abertausend Euro) ist für 100 kg geprüft und Rollerblades auch für 100 kg

gruss

Toni

Hallo!

Leitern sind laut den Mindestanforderungen an Sprossen und Tritten mit max. 150 kg belastbar.

Wand-WCs werden mit 400 kg geprüft. Das ist aber das reine Keramikbecken,nicht die Sitzbrille! Oder gar der Deckel,der oft als Tritt missbraucht wird um mal eben schnell an die Gardine zu langen.

Stühle im Wartezimmer einer Praxis(gerade Wipper aus Stahlrohrrahmen) werden m.E, nach nicht so hoch belastbar sein,davon darf man einfach nicht ausgehen.
Aber 150 kg müsste man wohl auch dort ansetzen.

Ebenso bei Sitzgelegenheiten in der öffentlichkeit(Parkbänke ,Sitzschalen an Bushaltestellen usw.
Dort kommt ja Sicherheit gegen mutwillige Zerstörung hinzu,deshalb werden sie sowieso sehr stabil ausgesucht sein.

MfG
duck313

Hi!

Aber ganz ehrlich, welche durchschnittlicher Betrieb stellt einen 150-KG-Mann ein? Und wenn solche Unternehmen solche kompakten Mitarbeiter einstellen, achten diese darauf, dass hier keine Schäden entstehen.

150kg muss man jemandem nicht ansehen! Eine Person mit einer Körpergröße von 2m bringt bei sehr guter Figur gern mal 120kg auf die Waage (zum Vergleich: Shaquille O’Neill, der Basketballspeieler. 216cm, 147kg und von dem kann man mit Sicherheit nicht sagen, dass er „kompakt“ ist), mit einem kleinen Bäuchlein ist so einer dann ruck-zuck bei 140 bis 150kg.

MfG,
TheSedated

Hallo si

Aber ganz ehrlich, welche durchschnittlicher Betrieb stellt
einen 150-KG-Mann ein?

Vielleicht hat die Person in den letzten 10/20 Jahren auch einfach nur immer mehr an Gewicht zugelegt?

Und wenn solche Unternehmen solche
kompakten Mitarbeiter einstellen, achten diese darauf, dass
hier keine Schäden entstehen.

Das mag da zutreffen, wo die Sicherheit eine große Rolle spielt und eh jede Kleinigkeit schriftlich geregelt ist (z.B. Industrie, Forschung), aber überall anders, Kleinstbetriebe z.B., Gastronomie, Büros usw., ich glaub’ eher nicht.

Was die /Haft)pflichtversicherungen betrifft ist immer auch
der Aspekt einer Fahrlässigkeit zu prüfen.

Ja, aber ab wann handelt Person A denn fahrlässig? Und wie kann Person A das herausbekommen?

Zu den anderen Punkten haben die anderen schon in meinem Sinne geantwortet.

Gruß
Manfred

Hallo Toni

Ein normales Mountainbike ( jetzt kein Rennbike für
abertausend Euro) ist für 100 kg geprüft

Hast du da irgendeine Quelle?

Das würde ja bedeuten, dass beinahe jeder 5 männliche Fahrradfahrer fahrlässig handeln würde.

Gruß
Manfred

Hallo duck313

Leitern sind laut den Mindestanforderungen an Sprossen und
Tritten mit max. 150 kg belastbar.

Aber was muss jede Leiter minimum aushalten? Also bis zu welchem Gewicht kann man sich darauf verlassen, dass alle handelsüblichen Leitern einen tragen?

Wand-WCs werden mit 400 kg geprüft. Das ist aber das reine
Keramikbecken,nicht die Sitzbrille! Oder gar der Deckel,der
oft als Tritt missbraucht wird um mal eben schnell an die
Gardine zu langen.

Nun, sachgemäße Benutzung der Geräte ist natürlich Vorraussetzung.

Stühle im Wartezimmer einer Praxis(gerade Wipper aus
Stahlrohrrahmen) werden m.E, nach nicht so hoch belastbar
sein,davon darf man einfach nicht ausgehen.
Aber 150 kg müsste man wohl auch dort ansetzen.

Ein wenig schwammig für ein Rechtsbrett.

Gruß
Manfred

Schon jetzt ein Danke an alle, welche geantwortet haben.

Zusammenfassend entnimmt Person A euren Antworten, dass es wohl keine einheitliche Regelung gibt (was anzunehmen war).

Wenn Person A euch richtig verstanden habt, gibt es auch keine einheitlichen Regelungen für Gerätegruppen, also z.B. geltend für alle Moutainbikes oder geltend für alle Aluleitern. Alle Geräte unterliegen einer individuellen Belastbarkeitsgrenze. Richtig?

Aber wo diese liegt (sofern keine Aufkleber mehr vorhanden), wie man diese herausbekommt und ab wann man fahrlässig handelt ist alles eine Grauzone.

Ich stell mir grad die Situation vor, wenn Person A (Typ 140 kg) im Chinarestaurant die Servierin fragt, ob die Klobrille für sein Gewicht ausgelegt sei :wink:

Wenn ihr noch was habt, bin weiterhin interessiert.

Gruß
Manfred

Hallo,
zumindest für Bauprodukte (dazu zählen auch Sanitäranlagen :smile:) gibt es die sog. Bauregelliste A des Deutschen Instuts für Bautechnik und/oder das sog. „Ü-Zeichen“. Dahinter verbergen sich unzählige Normen und Richtlinien für die unterschiedlichsten Produkte.

Für technische Geräte gibt es ähnliche Mindeststandards (dazu zählt zB auch das „berüchtigte“ CE-Zeichen).

Allen gemein ist der Haken, dass sie nur für einen mehr oder weniger durchschnittlichen Menschen ausgelegt sind und natürlich auch das ggf. mitgeführte „Zusatzgewicht“ (zB die Bohrmaschine auf der Leiter oder den Kasten Bier auf dem Gepäckträger) „mitberücksichtigen“ (ganz anders als ggf ein Nutzer :wink:) . Außerdem gibt es noch den fiesen Unterschied zwischen zulässiger Verkehrslast und Punktbelastung…

Ein sehr übergewichtiger Mensch muss sich deshalb leider auch ein wenig in der Materie auskennen, in der er sich hier ggf. in Gefahr begibt.

Anders beim Bürostuhl: hier würde ich eher darauf „tippen“, dass ein Arbeitgeber bei Einstellung eines derart gewichtigen Mitarbeiters diesem auch einen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügng stellt (im öffentlichen Dienst wird das z.B. durch spezielle Stühle gemacht, wobei sich das ggf. auch nach dem SGB richtet, zB bei einer Behinderung).

Gruß vom
Schnabel

Hallo Manfred,

Wenn Person A euch richtig verstanden habt, gibt es auch keine einheitlichen Regelungen für Gerätegruppen, also z.B. geltend für alle Moutainbikes

die DIN müssen alle einhalten (oder sollten es). Zu den 100 kg werden da übrigens üblicherweise noch 20 % Sicherheit aufgeschlagen.

Mehr zu testen und anzugeben, ist Herstellersache.

Für Fahrräder (aber nicht Mountainbikes) kenne ich z.B. Utopia, die zulässige Gewichte für ihre Fahrräder angeben. Und die haben sogar hohe Tragfähigkeit bei den niedrigeren Rahmenhöhen. Deswegen fahre ich auch eines als Reiserad.

Gruß, Karin

Hallo Schabel

zumindest für Bauprodukte (dazu zählen auch Sanitäranlagen

-)) gibt es die sog. Bauregelliste A des Deutschen Instuts

für Bautechnik und/oder das sog. „Ü-Zeichen“. Dahinter
verbergen sich unzählige Normen und Richtlinien für die
unterschiedlichsten Produkte.

Für technische Geräte gibt es ähnliche Mindeststandards (dazu
zählt zB auch das „berüchtigte“ CE-Zeichen).

Aber was bedeutet das in der Praxis für den Laien?

Person A (wieder einmal Typ 140 kg) findet im Aufenthaltsraum eines Arztes nur Wippstühle vor.

Wie hat er sich jetzt zu verhalten?

Den Stuhl umdrehen, um etwaige Ü/CE-Zeichen zu sichten, welche wahrscheinlich nicht vorhanden sind?

Die Arzthelferin anzusprechen, welchen vermutlich (und verständlich) nicht die geringste Ahnung von der Belastbarkeit der Objekte hat?

Sich einfach nicht hinzusetzen und stehend zu verharren?

Verkehrslast und Punktbelastung…

Das hat mein Interesse geweckt. Damit werde ich mich morgen mal etwas intensiver beschäftigen.

Ein sehr übergewichtiger Mensch muss sich deshalb leider auch
ein wenig in der Materie auskennen, in der er sich hier ggf.
in Gefahr begibt.

Und wieviele glaubst du, prozentual gesehen, kommen dem tatsächlich nach?

Gruß
Manfred

Hallo,
in der Praxis für den Laien bedeutet das, bei der Beschaffung von Bauprodukten darauf zu achten und den Fachmann darauf hinzuweisen, ein für das Körpergewicht des Nutzers geeignetes Gerät anzuschaffen - und auch so zu benutzen.

Was den Wippstuhl angeht, würde ich auf „gesunden Menschenverstand“ setzen und den Stuhl zunächst ausprobieren. In der Regel geben diese Dinger nicht schlagartig nach. Und natürlich: wenn es gar nicht anders geht, man Zweifel hat und nicht einfach so stehenbleiben kann, muss man die Arzthelferin oder den Arzt hinzuziehen!

Aber worum geht es konkret? Um das Hinsetzen, die Wiedergutmachung des Schadens am Stuhl oder am übergewichtigen Menschen? Das sind völlig unterschiedliche Gebiete. Es kommt im Rettungsdienst gar nicht so selten vor, das Menschen über die Tragfähigkeit normaler Liegen hinaus wiegen und dann mit Spezialgerät abtransportiert werden müssen. Das gleiche gilt auch für Liegen in MRT oder CT-Geräten.
Ausserdem ist Übergewicht nunmal sehr „relativ“.

Die letzte Frage mit dem „Nachkommen“ verstehe ich leider nicht. Grundsätzlich ist Übergewicht ein allgemein be- und anerkannter Risikofaktor. Das gilt auch für unter ihm „leidende“ Gegenstände. Leider. Und sein eigenes Gewicht festzustellen, ist nun wirklich jedem möglich.

Gruß vom
Schnabel