Gerätehaus auf Garagendach. Genehmigungsfrei?

Angenommen jemand möchte auf seinem Garagendach, welches in einem Hanggrundstück steht also von hinten ebenerdig betreten werden kann ein Gerätehaus aufstellen.

Die Garage steht auf der Grundstücksgrenze und in Baden Württemberg.

Das Gerätehaus soll maximal 2,5 auf 2,5 Meter groß werden.

Braucht man hierfür eine Baugenehmigung oder auch das Einverständnis des Nachbarn?

Besten Dank

Braucht man hierfür eine Baugenehmigung oder auch das
Einverständnis des Nachbarn?

Im Zweifelsfall immer erst mal ja. LBO, kommunale Regelungen und Bebauungspläne sind so vielseitig, daß man da kaum was zu sagen kann, nähere Auskünfte erteilen die jeweiligen Stadt-, Gemeinde- und Kreisverwaltungen. Außerdem muss auch die Garage überhaupt erst mal dafür geeignet sein, die wenigsten Garagenfertigbauten sind für zusätzliche Dachlasten (meist so Ecke 120 Kg/m², Achtung: Schneelasten beachten!) ausgelegt, das kann böse in die Hose gehen, ein Architekt/Statiker sollte sich das auf jeden Fall anschauen!
Nachbar - ebenfalls, zumindest schadet es nicht, vom Nachbarn was schriftlich zu haben, speziell wenn es auch noch an der Grundstücksgrenze ist. Normalerweise sind dort nur Garagenbauten bis etwa 3m Höhe erlaubt, das müßte man in der LBO von BW nachschauen, vermutlich §5 oder 6 oder die Ecke, die Hanglage muss man aber auch noch berücksichtigen usw. usf.

Danke für deine Antwort.

Da wird man sich wohl doch erst bei der Gemeinde erkundigen müssen, aber wenn der Nachbar sein Einverständnis geben muss sieht es schon nicht so schön aus.

Ein Dachausbau durfte erst gemacht werden nachdem der Einspruch des Nachbarn als unbegründet zurückgewiesen wurde.

Ps. Es ist keine von diesen Garagen aus Pappmache sondern noch eine vor Ort Betonierte Garage Bj. 1972.

Da sehe ich mal von der Statik her keine Schwierigkeiten.

Gruß

Ps. Es ist keine von diesen Garagen aus Pappmache sondern noch
eine vor Ort Betonierte Garage Bj. 1972.

Vorsicht! Dachlasten werden gerne unterschätzt, Beton alleine sagt noch nichts darüber aus, welche Armierungen verwendet wurden bzw. wieviel Eisen da drin ist etc. Nur weil eine Decke aus Beton ist, muß sie nicht unbedingt auch hohe Lasten tragen können, alleine das Eigengewicht ist ja nicht ganz unerheblich. Es wäre ja auch Materialverschwendung, wenn man die Decken von Garagen unnötig stabil baut, da rechnet man i.d.R. nur z.B. Schneelasten drauf. Ich würde auf jeden Fall einen Architekten oder Baustatiker fragen.

Moin,
§ 6.1 LBO
(1) Abstandsflächen sind nicht erforderlich vor Außenwänden von Gebäuden oder Gebäudeteilen, die eine Wandhöhe von nicht mehr als 1 m haben. Darüber hinaus sind Abstandsflächen nicht erforderlich vor Außenwänden von Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nur Garagen oder Nebenräume enthalten, …

Es handelt sich bei der Garage um eine sg. ‚priviligierte grenzgarage‘. Diese verliert ihre Priviligierung, wenn sie die an sie gestellten Bedingungen nicht oder nicht mehr erfüllt. ‚nur Garagen oder …‘ Da steht nichts von Terrassen. Somit wird die Garage Abstandsflächenpflichtig. Befreiung, öff.rechtliche Sicherung, Nachbarunterschrift etc. die gesamte Bandbreite. Soviel im Normalfall. Es könnte allerdings auch sein, dass in einem Bebauungsplan etwas anderes steht.

Dachlast (vereinfacht): Eigengewicht + (Schneelast = ca 80-100 kg/m²)
Balkon (vereinfacht): Eigengewicht + Verkehrslast (je nach Größe 350 - 500 kg/m²) + Schneelast

vnA